Beschlussvorlage - BV/0286/10
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle "Gewerbegebiet Vorwerk/Nord"- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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30.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Vorwerk / Nord“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme des Landkreises Celle vom 01.03.2010 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes, Hannover, vom 10.02.2010 wird nicht entsprochen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Vorwerk / Nord“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung einschließlich des Grünordnungsplanes beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Vorwerk, nordöstlicher Bereich, Garßener Weg/
Karrenweg/Ströherstraße
Größe des Plangebietes
(Änderungsbereich):4,52 ha
geplante Nutzungen:Änderung Mischgebiet in Gewerbegebiet
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 07.05.2009 für das Gebiet zwischen Ströherstraße und Garßener Weg im Stadtteil Vorwerk die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beschlossen.
Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Umwandlung eines Teilbereiches des „Mischgebietes“ (MI) in ein „Gewerbegebiet“ (GE), um Erweiterungsflächen für einen benachbarten Gewerbebetrieb zu schaffen. Die Wiedernutzung einer vormals belasteten Gewerbefläche vermeidet in diesem Fall die Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen und der Landschaft.
Für das angrenzende „Allgemeine Wohngebiet“ (WA) wird die Festsetzung in Mischgebiet MI geändert, womit einerseits die Wohnnutzung gesichert werden soll und gleichzeitig der Nutzungskatalog in dem von weiteren Mischgebiets-, Gewerbegebiets- und Gemeinbedarfsflächen umgebenen Areal flexibler wird.
Mittels eines planungsrechtlich festgesetzten, das Gewerbegebiet an entsprechenden Stellen umgebenden Gehölzstreifens als Lärm- und Sichtschutz bleibt die Verträglichkeit mit den umliegenden Flächennutzungen gewährleistet.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 02. bis 19.06.2009, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 01. bis 15.06.2009.
Der Ortsrat Vorwerk hat in seiner Sitzung am 24.11.2009 dem Entwurf zur Öffentlichen Auslegung und der Begründung zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand 11.11.2009) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 01.02. bis zum 01.03.2010, die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 01.02. (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 12.03.2010.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die Stellungnahmen liegen zudem als Kopie in Anlage bei.
Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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355,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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504,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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475,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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108 kB
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5
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(wie Dokument)
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297,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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359,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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40,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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88,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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132,5 kB
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