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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0297/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebühren-bedarfsrechnung für 2011 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Basis der Berechnung der Gebühren 2011 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009.

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2010 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2010 = 1,2 % und 2011 = 1,4 %) zu Grunde.

Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten beträgt 57 % und konnte im Vergleich zum Vorjahr (65 %) trotz der Tarifabschlüsse gesenkt werden. Dennoch sind die Kosten für die Pflege der Friedhofsanlagen hiervon erheblich beeinflusst.

 

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von je 2 % für 2010 und 2011 kalkuliert worden.

 

Die vergebenen Grabflächen als Maßstab für die Grabplatzgebühren sind auf Grund des Trends zu kleineren Gräbern weiterhin rückläufig. Die nicht mehr benötigten Flächen werden deshalb dem öffentlichen Grün zugeordnet, dessen Pflegeaufwand gebührenneutral im allgemeinen Haushalt finanziert wird.

Diese dem öffentlichen Grün zugeordneten Freiflächen sind der Friedhofsnutzung für Bestattungen entzogen. Bestattungsreserveflächen sind in ausreichender Zahl vorhanden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen wird empfohlen, die Gebühr um 2,58 % bezogen auf den Nettograbflächenpreis je m² zu erhöhen, um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

 

 

 

(Kassel)

Stadtrat

 

 

Anlagen

1Gebührenbedarfsrechnung (11 Seiten)

2Satzung (3 Seiten)

 

 

Mitzeichnung durch Fachbereich/Fachdienst

 

(X) FD 30

(X) FB 6

 

Kenntnisnahme

 

(X) Oberbürgermeister

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Anlagen

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