Beschlussvorlage - BV/0304/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.10.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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15.09.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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30.09.2010
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Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2009 wird eine Anpassung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung ab dem 01. Januar 2011 vorgeschlagen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2011 ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur besseren Übersicht der Veränderungen bzw. Beibehaltung von Gebühren und Beiträgen wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2011 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2010 = 1,2 % und 2011 = 1,4 %) zu Grunde.
Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von je 2 % für 2010 und 2011 kalkuliert worden.
Um die Gebühren mittelfristig konstant zu halten, wird vorgeschlagen, den in Vorjahren erwirtschafteten Überschuss mit einem Anteil in Höhe von 624.121,00 Euro dem Jahr 2011 gutzuschreiben. Der Restbetrag in Höhe von 146.601,00 Euro soll auf das Jahr 2012 vorgetragen werden.
Die Abwassergebühr konnte in den Jahren 2004 – 2010 um die 2,30 €/m³ recht konstant gehalten werden.
Gestiegene Personal- und Sachkosten sowie der kontinuierlich sinkende Frischwasserverbrauch (Rückgang um 500.000 m³ in den letzten 10 Jahren) führen neben einem höheren Unterhaltungsaufwand bei den technischen Bauwerken zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Abwasserreinigung unvermeidlich zur Gebührenerhöhung, um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können.
Es wird empfohlen, die Abwassergebühr 2011 um 6 % auf 2,47 €/m³ anzuheben.
Bei den Fett- und Stärkeabscheidern wird der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert.
Die Grundpauschale beträgt 160 € je Einsatz außerhalb der Regelarbeitszeit.
Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Kleinkläranlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit anzuheben. Gleiches gilt für die Stundensätze der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung.
Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.
Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.
(Kassel)
Stadtrat
1Gebührenbedarfsrechnung (8 Seiten)
2Gebührenübersicht (1 Seite)
3Satzung (2 Seiten)
Mitzeichnung durch Fachbereich/Fachdienst
(X) FD 30
(X) FB 6
Kenntnisnahme
(X) Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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287,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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42 kB
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3
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(wie Dokument)
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28 kB
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