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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0305/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Im Bereich Saarfeld“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-der Bürger-Stellungnahme Nr. 1 vom 26.04.2010 wird nicht entsprochen;

-der Bürger-Stellungnahme Nr. 2 vom 27.04.2010 wird nicht entsprochen;

-der Bürger-Stellungnahme Nr. 4 vom 28.04.2010 wird nicht entsprochen;

-der Bürger-Stellungnahme Nr. 5 vom 29.04.2010 wird nicht entsprochen;

-der Bürger-Stellungnahme Nr. 6 vom 27.04.2010 wird nicht entsprochen;

-der Stellungnahme der Samtgemeinde Flotwedel vom 28.05.2010 wird entsprochen;

-der Stellungnahme des Landkreis Celle vom 27.05.2010 wird teilweise entsprochen.

 

Die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle Im Bereich Saarfeld“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

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Bisherige Behandlung:

Ortsrat Blumlage/Altstadt 02.03.2010

Planungs- und Bauausschuss11.03.2010

Verwaltungsausschuss16.03.2010

Rat18.12.2008

 

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Planbereiches:Ortsteil Blumlage/Altstadt
Teilfläche des Geländes zwischen Herzog-Ernst-Ring und Fischerdeich

Größe des Änderungsbereiches: ca. 1,6 ha

Geplante Nutzungen: Flächen für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“

 

Inhalt der Planung ist die planerische Vorbereitung eines etwa 13 300 m² großen Standortes für eine neue Feuerwehrhauptwache.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 69. Änderung (Stand: 19.02.2010) nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.03. bis zum 29.04.2010. Sechs Stellungnahmen sind fristgerecht eingegangen, von denen eine ausschließlich die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung betraf und daher nur in der Vorlage zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32 3. Änderung der Stadt Celle aufgeführt ist. Eine weitere Stellungnahme (nur zur Bebauungsplanänderung) enthielt lediglich die Aussage, dass die Ausführungen zum Hochwasserschutz unvollständig und fehlerhaft seien. Die angendigte weitere Erläuterung wurde verspätet nachgereicht. Die relevanten Stellungnahmen werden in der Abwägungstabelle behandelt.

 

Parallel dazu wurde die formelle Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.04.2010 (Datum des Absendens der Unterlagen) bis zum 27.05.2010 durchgeführt. Eingegangen sind insgesamt 8 Stellungnahmen. 6 Stellen äerten weder Bedenken noch Anregungen oder sie gaben ausschließlich Hinweise, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant sind. 2 Stellungnahmen enthielten Äerungen oder Hinweise, die ebenfalls in der anliegenden Tabelle aufgeführt sind.

 

Darüber hinaus wurde im Zuge der Aufstellung des Grünordnungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Neufassung - die Verbandsbeteiligung gemäß § 60a NNatG vom 03.03. bis zum 04.05.2010 durchgeführt, die Ergebnisse sind, soweit sie für die Maßstabsebene der Flächennutzungsplanung relevant waren, auch dort eingeflossen.

 

Der Neubau der Feuerwehr soll im Rahmen einer „öffentlich-privaten Partnerschaft“PP- bzw. PPP-Projekt) realisiert werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind jedoch unabhängig von dieser Finanzierungsform, also auch für andere Formen der Finanzierung und Realisierung offen.

 

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Anlagen

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