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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0316/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Gewerbegebiet Altenhagen Nord“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

-der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

vom 20.07.2010 wird teilweise entsprochen;

-den Stellungnahmen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 26.07.2010 und vom 29.10.2007 wird nicht entsprochen;

-der Stellungnahme des Landkreises Celle vom 28.07.2010 wird nicht entsprochen.

 

Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Gewerbegebiet Altenhagen/ Nord“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

 

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Bisherige Behandlung:

Ortsrat Altenhagen, Bostel

und Lachtehausen25.02.2009

Planungs- und Bauausschuss29.04.2010

Verwaltungsausschuss04.05.2010

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Altenhagen,
Teilfläche des Geländes zwischen dem bestehenden Gewerbe-
gebiet Altenhagen, dem Tannhorstweg und der Lüneburger Heer-
straße einschließlich von Abschnitten des Tannhorstweges und
der Lüneburger Heerstraße

 

Größe des Plangebietes:ca. 26,3 ha

 

Der Geltungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle umfasst eine ca. 26,3 ha große Fläche im Ortsteil Altenhagen nördlich des bestehenden Gewerbegebietes und westlich der B 191 Lüneburger Heerstraße.

 

Inhalt der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Altenhagen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen im nördlichen Stadtgebiet Rechnung zu tragen.

 

Mit der Beschlussvorlage BV/0039/09 wurde dem Planungs- und Bauausschuss die Beschlussempfehlung für den Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle und dessen öffentlicher Auslegung vorgelegt. Die Beschlussempfehlung wurde in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 04.03.2009 wegen zu erwartender Widersprüche gegen die geplante Trasse der B 3 neu (Ortsumgehung Celle) vertagt, da eine alternative Trasse der neuen Ortsumgehung durch den Bereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes geführt hätte. Am 09.04.2010 endete die letzte Anhörung im Zusammenhang mit dem Mittelteil der Ortsumgehung Celle. Es ist nicht zu erwarten, dass sich der im Flächennutzungsplan als Planungsabsicht eingetragene Trassenverlauf noch so wesentlich ändern wird, dass ein Konflikt zwischen den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes und den Planungen des Straßenbauamtes zu befürchten wäre.

 

Parallel zur 75. Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 6 Ahg „Gewerbegebiet Altenhagen/ Nord“ aufgestellt.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand: 11.02.2009) nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zur formellen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.06. bis zum 29.07.2010. Eingegangen sind insgesamt 10 Stellungnahmen. Sieben Stellen äerten weder Bedenken noch Anregungen oder sie gaben ausschließlich Hinweise, die auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung nicht relevant sind. Drei Stellungnahmen enthielten Äerungen oder Hinweise, die in der anliegenden Tabelle aufgeführt sind.

 

 

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Anlagen

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