Beschlussvorlage - BV/0321/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6 Ahg der Stadt Celle "Gewerbegebiet Altenhagen/Nord"Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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30.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 Ahg der Stadt Celle „Gewerbegebiet Altenhagen/Nord“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
-der Stellungnahme des Landkreises Celle vom 28.7.2010 wird nicht entsprochen;
-der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 20.7.2010 wird teilweise entsprochen;
-der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 26.7.2010 mit Verweisen auf die Stellungnahmen vom 29.10.2007 und 14.11.2007 wird teilweise entsprochen;
-der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle vom 28.6.2010 wird nicht entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 6 Ahg der Stadt Celle „Gewerbegebiet Altenhagen/Nord“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Grünordnungsplanes beschlossen.
Bisherige Behandlung:
Ortsrat Altencelle 25.02.2009
Planungs- und Bauausschuss29.04.2010
Verwaltungsausschuss04.05.2010
Rat der Stadt Celle25.09.2007
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altenhagen,
Teilfläche des Geländes zwischen dem bestehenden Gewerbe-
gebiet Altenhagen, dem Tannhorstweg und der Lüneburger Heer-
straße einschließlich von Abschnitten des Tannhorstweges und
der Lüneburger Heerstraße
Größe des Plangebietes:ca. 16,0 ha
Inhalt der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Altenhagen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen im nördlichen Stadtgebiet Rechnung zu tragen.
Die neuen Gewerbeflächen sollen eine Größe von ca. 11,3 ha erhalten. Hinzu kommen Flächen für notwendige Erschließungsstraßen einschließlich einer direkten Zufahrt zur Bundesstraße 191 und eine Fläche für die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens, welches wegen der schlechten Versickerungsverhältnisse erforderlich ist.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand: 11.02.2009) erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.06. bis zum 29.07.2010. Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Parallel dazu wurde die formelle Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 25.06.2010 (Datum des Absendens der Unterlagen) bis zum 29.07.2010 durchgeführt. Eingegangen sind insgesamt 10 Stellungnahmen. 6 Stellen äußerten weder Bedenken noch Anregungen oder sie gaben ausschließlich Hinweise, die auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens nicht relevant sind. 4 Stellungnahmen enthielten Äußerungen oder Hinweise, die in der anliegenden Tabelle aufgeführt sind.
Darüber hinaus wurde im Zuge der Aufstellung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 6 Ahg die Verbandsbeteiligung gemäß § 60a NNatG vom 04.02. bis zum 03.04.2008 durchgeführt, die Ergebnisse sind in den Grünordnungsplan eingeflossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,9 kB
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2
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986,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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408,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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662,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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344,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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1.004,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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533,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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10
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(wie Dokument)
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980,9 kB
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