Beschlussvorlage - BV/0384/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge auf Förderung der sozialen Arbeit 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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17.11.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Celle haben im Jahr 2010 - wie in den Vorjahren - verschiedene Verbände und Vereine Förderanträge für das Haushaltsjahr 2011 gestellt. Eine tabellarische Übersicht der beantragten Förderungen und der Vorschläge der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft Celle der Guttempler (Ziffer 1) beantragt eine Erhöhung des Zuschusses von 4.000,00 € auf 6.000,00 € und begründet dies mit gestiegenem Mehraufwand und erheblichen Seminarkosten.
Der Guttempler Hausverein Schwanenhaus (Ziffer 2) bittet um Aufstockung des Zuschusses von 1.900,- € auf 2.500,- € für die Kinder- und Jugendarbeit und begründet dies mit gestiegenen Energiekosten. Der Zuschuss ist für die Energiekosten für das Schwanenhaus und das Spatzennest vorgesehen, konnte aber die tatsächlichen Kosten in den Vorjahren nicht decken.
Der Verein Projekt Brückenbau Celle (Ziffer 4) hat eine Erhöhung des Zuschusses von 2.000,- € auf 3.000,- € beantragt und begründet dies mit gestiegenen Betriebskosten sowie rückläufigem Spendenaufkommen.
Das Onkologische Forum Celle (Ziffer 5) bittet - wie auch schon in den Vorjahren - um einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 €. Es wurden bisher stets 3.000,00 € bewilligt.
Der Stadt- und Regionalverband der Hörgeschädigten e. V. auris (Ziffer 6) beantragt einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 €. Der Zuschuss betrug in den Vorjahren stets 700,00 €.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2011 beträgt 21.000,00 € und deckt somit die Zuschüsse in Höhe der Jahre 2009 und 2010. Eine Erhöhung der Zuschüsse ist wegen der angespannten Haushaltslage nicht möglich.
Die an dieser Stelle nicht genannten Anträge weichen in den Beträgen und dem Leistungsumfang nicht von den Vorjahren ab. Die Einzelheiten können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2011.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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416,7 kB
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