Beschlussvorlage - BV/0395/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzungskonzept Personalausstattung in Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 40 Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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11.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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25.11.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Mit Vorlage BV/0118/10 hat die Verwaltung eine Erhöhung der Personalausstattung für den Elementarbereich (3 6 Jahre) in den städtischen Kindertageseinrichtungen von insgesamt 14,5 Vollzeitstellen beantragt. Vom Verwaltungsausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Neben der Darstellung der inhaltlichen Schwerpunkte sind die Kosten und deren Deckung sowie die Gebührenauswirkung aufzuzeigen.
Die Aufgabenschwerpunkte liegen
1. im Förderbedarf und hier insbesondere der Sprachförderung,
2. in der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder im Elementarbereich,
3. in der Zusammenarbeit mit den Grundschulen,
4. in der Qualitätsentwicklung und
5. bei den konzeptionellen Veränderungen.
Um der aktuellen Haushaltslage Rechnung zu tragen, ist eine schrittweise Umsetzung des Konzepts für die folgenden drei Kindergartenjahre vorgesehen. Mit der Reihenfolge der genannten Aufgabenschwerpunkte ist auch gleichzeitig eine Priorisierung für die Umsetzung vorgenommen worden.
KiTa-Jahr 2011/2012
Für den ersten Teil der Umsetzung wird einer effizienteren Förderung und insbesondere der Sprachförderung absolute Priorität eingeräumt. Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.05.10 (MV/0151/10) dargelegt, bedürfen immer mehr Kinder der Sprachförderung. Aus den Fördermitteln des Landes können nicht mehr Stunden bereitgestellt werden, so dass der Einsatz von Eigenmitteln für eine verbesserte Förderung notwendig ist.
Darüber hinaus wird bei Eltern mitunter eine wachsende Unsicherheit in Erziehungs- und Bildungsfragen beobachtet. Aus dieser Unsicherheit heraus verlagert sich der Erziehungsauftrag häufig vom Elternhaus in die KiTa, wodurch sich ein zusätzlicher Förder- und Erziehungsbedarf für die betroffenen Kinder ergibt.
Ein weiterer Personalbedarf ergibt sich durch die Aufnahme von unter dreijährigen Kindern zu Beginn des Kita-Jahres sofern sie im Laufe des Kalenderjahres das dritte Lebensjahr vollenden, da hier ein erhöhter Betreuungs- und Pflegeaufwand entsteht. Durch den Rechtsanspruch für Dreijährige kommen aus dieser Altersgruppe auch immer mehr Kinder, die noch nicht selbständig auf die Toilette gehen und eine Windel tragen. Zu den Einzelheiten hierzu verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Niederschrift zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.05.2010 (Präsentation durch die KiTa-Leitungen).
Obwohl dieses auf alle Einrichtungen gleichermaßen zutrifft, sollen im ersten Schritt der Umsetzung zuerst die Einrichtungen mit Ganztagsgruppen berücksichtigt werden, da hier im Gegensatz zu den Halbtagseinrichtungen neben der Betreuung in der Gruppe eine Schlafwache zu organisieren ist.
Eine Ausnahme stellt hier die KTE Neustädter Holz dar, die als Halbtagseinrichtung auch bereits im ersten Schritt mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden soll. Die Einrichtung verfügt über einen sehr hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (52%) und Kindern aus sozial benachteiligten Familien (17%). Viele Eltern können sich nur über Dolmetscher verständigen oder sehr oberflächlich unterhalten, so dass hier neben einem höheren Aufwand bei der Sprachförderung verstärkt auch Elternarbeit erforderlich ist.
Wie mit Vorlage BV/0118/10 dargestellt machen ca. 2/3 des zusätzlichen Personalbedarfs die Aufgabenschwerpunkte 3 5 aus. Es ist beabsichtigt, die Personalerhöhung für diese Themenbereiche auf zwei Kindergartenjahre zu verteilen.
KiTa-Jahr 2012/2013
Der zweite Abschnitt soll als Schwerpunkt die Zusammenarbeit der KiTa mit den Grundschulen enthalten. Des Weiteren liegt hier der Einstieg, um die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen durch Erarbeitung und Umsetzung von Qualitätskriterien personell zu unterstützen.
Derzeit wird vom Beratungsteam Brückenjahr unter Beteiligung regionaler Einrichtungen aus Stadt und Landkreis (Tageseinrichtungen, Grundschulen, Trägervertretern und Eltern) ein regionales Konzept für die Zusammenarbeit KiTa/Grundschulen erarbeitet. Eine Vorstellung des Konzepts im Jugendhilfeausschuss ist nach Fertigstellung für das nächste Jahr vorgesehen. Themenschwerpunkte sind hierbei unter anderem Kooperationsformen, ein gemeinsames Bildungsverständnis oder Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren.
Die Erstellung dieses Konzeptes wird zum Teil (Stunden für das Beratungsteam) durch Landesmittel gefördert. Die Umsetzung des Konzeptes, das einen wichtigen Beitrag für eine bessere Qualität zum Übergang von der KiTa in die Grundschule leisten soll, ist dann mit eigenen Mitteln zu bewerkstelligen.
Die zentralen Kindertageseinrichtungen, die Kinder aus mehreren Schuleinzugsbezirken betreuen, sollen in die Lage versetzt werden, möglichst mit allen infrage kommenden Schulen eine optimale Zusammenarbeit (gemeinsame Projekte, regelmäßige Treffen mit Lehrern, Mitwirken bei allen Sprachstandserhebungen etc.) zu realisieren.
Für die Erarbeitung und Umsetzung von Qualitätskriterien wird derzeit kein zusätzliches Personal bereitgestellt. Die im Rahmen dieser Aufgabe zu erledigenden Arbeiten werden vom Stammpersonal je nach Verfügbarkeit neben allen anderen Aufgaben mit erledigt. Der Qualitätsentwicklungsprozess ist mit seinen 21 Qualitätsbereichen ein fortlaufender Prozess, der in allen Einrichtungen kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Dieses soll in den großen Einrichtungen mit einer zusätzlichen Kraft sichergestellt werden. Eine personelle Verstärkung sollen in diesem Abschnitt dann auch die Einrichtungen mittlerer Größe für alle dargestellten Aufgaben erhalten. So kann verhindert werden, dass es zwischen den Einrichtungen zu Strukturqualitätsunterschieden kommt.
KiTa-Jahr 2013/2014
Im dritten Abschnitt soll der Qualitätsentwicklungsprozess weiter unterstützt und forciert werden. Darüber hinaus bedingt die Umsetzung von Qualitätskriterien auch eine konzeptionelle Veränderung zur Offenen Arbeit, da diese mit ihrer Vielfalt unterschiedlicher Lernangebote, die allen Kindern zugänglich sind, Bildungschancen für alle Kinder bietet.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die beabsichtigte zeitliche Umsetzung sowie der Wertigkeit der Stellen (E = Erzieher/in; SA = Sozialassistentin/Kinderpfleger/in). Die Wertigkeit richtet sich nach der momentanen Personalausstattung in den Einrichtungen. Dort wo bereits ausschließlich bzw. überwiegend Erzieher/innen eingesetzt sind, kann eine Unterstützung durch Sozialassistenten erfolgen. Da es zu Beginn eines jeden KiTa-Jahres zu Personalveränderungen in den Einrichtungen kommt, kann es sein, dass die Ausgestaltung der Wertigkeit angepasst werden muss. Nach der derzeitigen Planung werden 9,36 Erzieher- und 5,08 Sozialassistentenstellen benötigt.
Erhöhung der Personalausstattung im Elementarbereich | |||||
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| Verteilung auf die KiTa-Jahre | ||
Einrichtung | Stellen- | Stunden- | 2011/2012 | 2012/2013 | 2013/2014 |
Altencelle | 0,36 | 14 |
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| 14 (SA) |
Altenhagen | 0,41 | 16 |
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| 16 (SA) |
Bahnhofstr. | 0,76 | 30 |
| 30 (E) |
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Fuhsestr. | 2,26 | 88 | 25 (E) | 30 (E) | 33 (SA) |
Gr. Hehlen | 1,86 | 73 |
| 39 (E) | 34 (E) |
Neustädter Holz | 1,47 | 57 | 32 (E) | 25 (E) |
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Sankt-Georg-Garten | 0,77 | 30 | 20 (SA) | 10 (SA) |
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Scheuen | 0,42 | 16 |
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| 16 (SA) |
Schlösschen | 1,84 | 72 | 25 (E) | 25 (E) | 22 (SA) |
Waldweg | 2,29 | 89 | 25 (E) | 25 (E) | 39 (SA) |
Wietzenbruch | 2,00 | 78 | 25 (E) | 25 (E) | 28 (SA) |
gesamt | 14,44 | 563 | 152 | 209 | 202 |
Stellen je KiTa-Jahr |
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| 3,90 | 5,36 | 5,18 |
Die Werte in der Tabelle sind der Anlage aus der Vorlage BV/0118/10 entnommen.
Kosten:
Für die Berechnung der Kosten ist bei den Erzieherstellen die Entgeltgruppe S6, Stufe 2 mit ca. 41.000 Euro und bei den Sozialassistentenstellen die Entgeltgruppe S3, Stufe 2 mit ca. 35.000 Euro Arbeitgeberkosten zugrunde gelegt worden. Daraus ergeben dich für die Umsetzung folgende Kosten:
Kita-Jahr |
| Stellen | Pers.Kosten |
2011/2012 | E | 3,38 | 138.800,00 |
(1. Abschnitt) | SA | 0,51 | 17.900,00 |
2012/2013 | E | 5,10 | 209.200,00 |
(2. Abschnitt) | SA | 0,26 | 9.000,00 |
2013/2014 | E | 0,87 | 35.700,00 |
(3. Abschnitt) | SA | 4,31 | 150.800,00 |
Verteilt auf die Haushaltsjahre stellt sich die Situation wie folgt dar:
| Haushaltsjahr | |||
Kita-Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | ab 2014 |
01.01. 31.07. | 65.291,67 | 156.700,00 | 247.616,67 | 452.608,33 |
01.08. 31.12. |
| 90.916,67 | 204.991,67 | 108.791,67 |
| 65.291,67 | 247.616,67 | 452.608,33 | 561.400,00 |
Kostendeckung:
Nach den derzeit gültigen Richtlinien des Landkreises zur Kindertagesstättenförderung vom 01.01.2005 erhalten Träger von Kindertagesstätten eine Zuwendung zu den Betriebskosten von 10 % der jeweils im Vorjahr entstandenen Personalkosten des in den Kindertagesstätten eingesetzten Erziehungspersonals. Ein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss besteht nicht.
Um den Kostendeckungsgrad durch Elternentgelte von 25% zu erreichen, müssten die Entgelte für einen Halbtagsplatz von derzeit 104 Euro bis 2015 schrittweise auf 124 Euro, der Ganztagsplatz von 183 Euro auf 218 Euro steigen (2012: 105 /186; 2013: 110/194; 2014: 117/207).
Durch die personelle Unterstützung des jetzt vorhandenen Stammpersonals wird allerdings noch ein Einspareffekt bei den krankheitsbedingten Kosten erwartet.
Wie die Kita-Leiterinnen Frau Seiche und Frau Hemmann in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.05.10 dargelegt haben, sind die beschriebenen Aufgaben in den vergangenen Jahren hinzugekommen und haben die Arbeitsbelastung in den Einrichtungen stark ansteigen lassen. Allein durch eine straffere Arbeitsorganisation lassen sich diese Aufgaben nicht dauerhaft bewältigen, zumal die Vielfalt der unterschiedlichen Aufgaben und Anforderungen oft auch unter Zeitdruck - dauerhaft zu bewältigen sind. Eine ständige hohe Beanspruchung schränkt auf lange Sicht die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen ein. Wie es aussieht, scheinen wir an diesem Punkt angekommen zu sein.
Aus einer Erhebung des Fachdienstes Personal geht hervor, dass im Jahr 2009 der Fachdienst Tagesbetreuung einen Krankenstand von 10,33 % zu verzeichnen hatte und somit mit 2,99 % über dem städtischen Durchschnitt liegt. Bezogen auf Arbeitgebergesamtkosten im Fachdienst in Höhe von 4,23 Mio. bedeutet die Krankheitsrate einen Wertschöpfungsverlust in Höhe von 437.000 Euro.
Von diesem Betrag müssen 54 % = ca. 236.000 Euro Entgeltfortzahlung aufgewandt werden. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wirkt sich jeder Krankentag auf die Personalkosten aus, da bereits ab dem ersten Tag eine Ersatzkraft zur Verfügung stehen muss.
