Beschlussvorlage - BV/0441/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf oder Verpachung der StraßenbeleuchtungAntrag 67/2008 der SPD-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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09.11.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Idee des Verkaufs oder der Verpachtung der Straßenbeleuchtung nicht weiterzuverfolgen. Die Fachverwaltung wird beauftragt, ein Optimierungskonzept für die Straßenbeleuchtung mit einem kurzfristigen, mittel- und langfristigen Maßnahmenpaket vorzulegen.
Sachverhalt:
In dem Antrag bezieht sich die SPD-Fraktion auf ein Beispiel aus der Stadt Lüneburg und verweist weiterhin darauf, dass bereits viele Städte den Weg der Privatisierung der Straßenbeleuchtung beschritten hätten.
Das hat die Verwaltung veranlasst, sich mit den Vor- und Nachteilen einer auch in Celle möglichen Vergabe auseinanderzusetzen. Insbesondere wurden Gespräche mit zuständigen Mitarbeitern bei der Stadt Lüneburg geführt, bei denen sich herausgestellt hat, dass vollkommen unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen vorliegen und deshalb ein Vergleich eigentlich nicht möglich ist.
Die Ausgangssituation in Celle stellt sich wie folgt dar. In Celle stehen ca. 12.500 Straßenlaternen (in Lüneburg 9.000), d.h. bezogen auf die Einwohnerzahl ist die Besetzungsdichte mit Lichtpunkten sehr hoch. Die Stromkosten wurden für Lüneburg mit 790.000,00 Euro beziffert, in Celle liegen diese bei 760.000,00 Euro (in 2008). Diese für Celle deutlich günstigere Situation kann dadurch erklärt werden, dass schon seit mehreren Jahren kontinuierlich in die Erneuerung der Technik investiert worden ist und im Rahmen der Unterhaltung durch Austausch von Lampen der Stromverbrauch trotz steter Zunahme der Laternenanzahl nicht zugenommen hat. Mit anderen Worten: bei der Stadt Lüneburg hatte und hat sich durch geringere Investitionen und geringerem Unterhaltungsaufwand ein erheblicher Investitionsstau gebildet.
In 1986 waren bei der Stadt Celle noch 12 Mitarbeiter im Leistungsbereich der Straßenbeleuchtung beschäftigt; heute sind noch 6 Mitarbeiter in diesem Aufgabenbereich tätig. In dieser Zeit wurde ein Großteil der routinemäßigen Revisions- und Wartungsarbeiten sukzessive an private Fachfirmen vergeben. Was zum Beispiel nicht vergeben werden kann ist die Verkehrssicherungspflicht, weil dieses eine hoheitliche Aufgabe bleibt. Aus Sicht der Verwaltung sind die derzeitigen Mitarbeiter gut ausgelastet und bieten darüberhinaus die Gewähr, dass technisches Wissen bei der Stadt verbleibt und ebenso die Steuerungsmöglichkeiten und Einflussnahme des Rates erhalten werden.
Für die Verwaltung ist weniger wichtig, in welcher Organisations- oder Betriebsform die Aufgaben der Straßenbeleuchtung erledigt werden sondern vielmehr wie es gelingt, gemeinsam mit dem Rat weitere Optimierungen und damit Kosteneinsparungen umzusetzen. Dazu gehört auch die Standardfrage auf den Prüfstand: müssen die Wege entlang des Waldsees in Klein Hehlen oder entlang der Dammaschwiese beleuchtet sein? Kann die Besetzungsdichte mit Lichtpunkten reduziert werden und wenn ja, was ist dafür erforderlich und wann lässt es sich umsetzen?
Dabei geht es zum Teil um kurzfristig mögliche Entscheidungen aber auch um mittel- und langfristige Konzepte. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese und andere Fragestellungen gemeinsam mit dem Rat diskutiert werden können und müssen, ohne dass dafür der Weg der Privatisierung notwendig ist.
