Mitteilungsvorlage - MV/0418/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Staffelung der Kita-Entgelte / Erfahrungsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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11.11.2010
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Sachverhalt:
Seit August 2010 ist die neue Entgeltordnung für Kindertagesstätten in Kraft. Seit dem wird sich das Entgelt für das vorletzte Jahr vor der Einschulung gestaffelt nach dem Bruttoeinkommen berechnet sofern die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil einen entsprechenden Antrag stellen.
Um sich einen ersten Eindruck hinsichtlich der Inanspruchnahme zu verschaffen, ist für die ersten 3 Monate eine Auswertung erfolgt. Danach stellt sich die Situation wie folgt dar:
1. städtische Einrichtungen
Anzahl der Kinder im 2. KiTa-Jahr: 222 Kinder
Anzahl der Anträge: 99 Anträge (entspricht ca. 45%)
Aufteilung:
123 Kinder ohne Antrag plus 5 abgelehnte Anträge
davon 37 ohne sonstige Ermäßigung,
47 mit GKV* 2. Kind = hälftiges Entgelt
44 mit GKV ab 3. Kind = kein Entgelt
13 Einstufungen in die 2. Stufe bis 54.000,00
davon 5 mit weiterer halben Ermäßigung durch GKV
81 Einstufungen in die 1. Stufe bis 36.000,00 (entspricht kompletter Befreiung)
Kosten städtische Einrichtungen gesamt (ohne GKV) 10.139,00
2. freie Träger
Anzahl der Kinder im 2. KiTa-Jahr: 349 Kinder
Anzahl der Anträge: 118 Anträge (entspricht ca. 34%)
Aufteilung:
12 Ablehnungen wegen Einkommen über 54.000,00
davon 4 trotzdem halbe Ermäßigung wegen GKV
34 Einstufungen in die 2. Stufe bis 54.000,00
davon 11 mit weiterer halben Ermäßigung durch GKV
72 Einstufungen in die 1. Stufe bis 36.000,00 (entspricht kompletter Befreiung)
Kosten freie Träger gesamt (ohne GKV) 10.582,00
Gesamtkosten monatlich 20.721,00
hochgerechnet jährlich 248.652,00
Übersicht der Antragstellung :
| gesamt | Stadt | fr. Träger | ||||||||
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| absolut |
| prozentual | absolut |
| prozentual | |||
Kinder |
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| 39% |
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| 61% | |||
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Anträge | 217 | 38% | 99 | 45% | 46% | 118 | 34% | 54% | |||
davon: |
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1. Stufe bis 36.000 |
| 71% |
| 82% | 53% |
| 61% | 47% | |||
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2. Stufe bis 54.000 | 47 | 22% | 13 | 13% | 28% | 34 | 29% | 72% | |||
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Ablehnungen | 17 | 8% | 5 | 5% | 29% | 12 | 10% | 71% | |||
Anmerkungen:
Insgesamt sind 38 % der infrage kommenden Eltern erreicht worden. Besonders erfreulich ist, dass bereits ca. 27% der Eltern (153 von 571) in der unteren Einkommensstufe durch die Staffelung entlastet werden konnten.
Die Staffelung im 2. KiTa-Jahr vermischt sich mit dem Geschwisterkindvorteil. In welchem Volumen sich das bewegt kann nicht beziffert werden, da die Eltern bei einer Befreiung über den GKV keinen Staffelantrag mehr stellen müssen.
Für 2010 stehen insgesamt 187.600 Euro zur Verfügung von denen nach den jetzigen Zahlen ca. 100.000 verbraucht werden.
