Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0418/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Seit August 2010 ist die neue Entgeltordnung für Kindertagesstätten in Kraft. Seit dem wird sich das Entgelt für das vorletzte Jahr vor der Einschulung gestaffelt nach dem Bruttoeinkommen berechnet sofern die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil einen entsprechenden Antrag stellen.

 

Um sich einen ersten Eindruck hinsichtlich der Inanspruchnahme zu verschaffen, ist für die ersten 3 Monate eine Auswertung erfolgt. Danach stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

 

1.             städtische Einrichtungen

 

Anzahl der Kinder im 2. KiTa-Jahr:              222 Kinder

Anzahl der Anträge:                99 Anträge (entspricht ca. 45%)

 

Aufteilung:

 

123 Kinder ohne Antrag plus 5 abgelehnte Anträge             

 

              davon 37 ohne sonstige Ermäßigung,

                            47 mit GKV* 2. Kind = hälftiges Entgelt

              44 mit GKV ab 3. Kind = kein Entgelt

 

13 Einstufungen in die 2. Stufe „bis 54.000,00 €             

             

              davon 5 mit weiterer halben Ermäßigung durch GKV

 

81 Einstufungen in die 1. Stufe „bis 36.000,00 €              (entspricht kompletter Befreiung)

 

 

Kosten städtische Einrichtungen gesamt (ohne GKV)                                                        10.139,00 €

 

 

 

 

2.             freie Träger

 

Anzahl der Kinder im 2. KiTa-Jahr:              349 Kinder

Anzahl der Anträge:              118 Anträge (entspricht ca. 34%)

 

Aufteilung:

 

12 Ablehnungen wegen Einkommen über 54.000,00 €

 

              davon 4 trotzdem halbe Ermäßigung wegen GKV

 

34 Einstufungen in die 2. Stufe „bis 54.000,00 €“

 

              davon 11 mit weiterer halben Ermäßigung durch GKV

 

72 Einstufungen in die 1. Stufe „bis 36.000,00 €“               (entspricht kompletter Befreiung)

 

 

Kosten freie Träger gesamt (ohne GKV)                            10.582,00 €

 

 

Gesamtkosten monatlich                20.721,00 €

hochgerechnet jährlich              248.652,00 €

 

 

 

Übersicht der Antragstellung :

 

 

gesamt

Stadt

fr. Träger

 

 

 

absolut

 

prozentual
von gesamt

absolut

 

prozentual
von gesamt

Kinder

 

571

 

 

222

 

39%

 

349

 

61%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anträge

217

38%

99

45%

46%

118

34%

54%

 

davon:

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Stufe bis 36.000 €

153

71%

81

82%

53%

72

61%

47%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Stufe bis 54.000 €

47

22%

13

13%

28%

34

29%

72%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ablehnungen

17

8%

5

5%

29%

12

10%

71%

 

 

Anmerkungen:

 

Insgesamt sind 38 % der infrage kommenden Eltern erreicht worden. Besonders erfreulich ist, dass bereits ca. 27% der Eltern (153 von 571) in der unteren Einkommensstufe durch die Staffelung entlastet werden konnten.

 

Die Staffelung im 2. KiTa-Jahr vermischt sich mit dem Geschwisterkindvorteil. In welchem Volumen sich das bewegt kann nicht beziffert werden, da die Eltern bei einer Befreiung über den GKV keinen Staffelantrag mehr stellen müssen.

 

Für 2010 stehen insgesamt 187.600 Euro zur Verfügung von denen nach den jetzigen Zahlen ca. 100.000 € verbraucht werden.

 

Loading...