Beschlussvorlage - BV/0432/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie für den Klimafonds Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 7 Bürgerservice, Integration und öffentliche Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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23.11.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie des Klimaschutzfonds Celle.
2. Der aufgrund des Ratsbeschlusses vom 30.09.2010 gebildete Beirat entscheidet abschließend über die Vergabe von Fördermitteln. Hierfür erhält er das Recht, alle erforderlichen Informationen einzuholen.
3. Die Geschäftsführung des Beirates obliegt der durch Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters eingerichteten Projektgruppe Klimaschutz.
(Dr. Hardinghaus)
Stadtbaurat
Anlage
Sachverhalt:
Der durch Beschluss des Rates vom 30.9.2010 eingerichtete Klimaschutzfonds soll als freiwillige Leistung Zuschüsse zu Maßnahmen gewähren, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen von klimawirksamen atmosphärischen Spurengasen, insbesondere Kohlendioxid, beitragen und die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der geplanten Maßnahme.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte und Fördersätze betragen bei solarthermischen Anlagen je nach Kollektortyp pauschal 400,- bei Flachkollektoren bzw. 500,- bei Röhrenkollektoren. Bei Photovoltaik-Anlagen beträgt die Förderung 200,- pro kWp. Die Förderung von Photovoltaikanlagen ist auf die ersten 6 kWp pro Anlagenstandort begrenzt. Pauschal mit 500,- werden Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (BHKW) gefördert.
Anlagen zur Nutzung von Erdwärme können bis max. 2.000,- gefördert werden.
Darüber hinaus können in besonders begründeten Fällen weitere Einzelmaßnahmen gefördert werden.
Andere Fördermittel, die beantragt werden, sind zu deklarieren. Die Gesamtförderung durch Zuschüsse darf eine Höhe von 49% der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Über den Förderantrag soll der durch Beschluss des Rates vom 30.9.2010 gebildete Beirat abschließend entscheiden.
Er tagt in der Regel zwei bis dreimal im Jahr.
Die Verwaltung schlägt vor, die Vergabe von Fördermitteln über eine entsprechende Förderrichtlinie zu regeln. Ein Entwurf ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Beirat Klimaschutz wird am 29.11.2010 erstmalig zu einer konstituierenden Sitzung zusammen treten und über den Entwurf der Richtlinie beraten und eine Empfehlung abgeben. Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge sind gegebenenfalls bei den weiteren Beratungen und Entscheidungen einzubeziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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