Beschlussvorlage - BV/0421/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Wochenmarktgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt:
Gem. § 5 Abs. 2 des Nds. Kommunalabgabengesetzes soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Gemeinden und Landkreise können niedrigere Gebühren erheben oder von Gebühren absehen, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht.
Mit der letzten Änderung der Marktgebührensatzung im Jahr 2005 wurden die Gebühren für den Marktverkehr und die Stromkosten lediglich geringfügig angepasst. Eine Feststellung des Kostendeckungsgrades der öffentlichen Einrichtung „Wochenmärkte“ war damit nicht verbunden.
Eine Gebührenermittlung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze ist bisher nicht erfolgt.
Auf der Grundlage der Jahre 2008 und 2009 wurden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen die Erlöse und die Kosten ermittelt (Anlagen 1 und 2).
2008 2009
Personalkosten59.108,89 €59.327,19 €
Sachkosten 655,20 € 655,20 €
Kalkulatorische Kosten[1] 3.426,95 € 3.426,95 €
Innere Verrechnungen[2]51.368,00 €58.350,82 €
114.559, 04 € 121.760,16 €
Erlöse70.814,00 €73.172,00 €
Unterdeckung43.745,04 €48.588,16 €
Kostendeckungsgrad61,81 %60,00 %
Es erfolgt somit eine Subventionierung der Wochenmärkte von 40 %, die auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage und einer damit erforderlichen Konsolidierung schrittweise abgebaut werden muss.
Die Anpassung der Wochenmarktgebühren ist demzufolge auch im Haushaltskonsolidierungskonzept gefordert.
An den Wochenmärkten besteht ein öffentliches Interesse, das bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist. Die Wochenmärkte dienen als Anziehungspunkt der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, so dass eine angemessene Subvention möglich wäre, allerdings nicht in der bisherigen Größenordnung. Zudem muss berücksichtigt werden, dass der Markt in der Innenstadt zur Verbesserung der Nahversorgung dient.
Eine 100%ige Kostendeckung würde zu einer Verringerung der Wochenmarktbeschicker und eines damit verbundenen Attraktivitätsverlustes der Wochenmärkte führen, so dass eine volle Kostendeckung nicht angestrebt ist.
Der Kostendeckungsgrad soll auf der Grundlage der Kosten 2009 für das Jahr 2011 auf 70 % und für das Jahr 2012 auf 80 % erhöht werden. In den Folgejahren sind die weitere Kostenentwicklung und die Situation der Wochenmärkte zu überprüfen.
Neben der Erhöhung der Gebühren soll in der Satzung auch eine größere Kostentransparenz erreicht werden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Wochenmarktgebührensatzung wird erstmals zwischen den drei Märkten unterschieden.
Damit werden die unterschiedlichen Kostenstrukturen auch in der Gebührenhöhe berücksichtigt, was zu einer Gebührengerechtigkeit und für den Heesemarkt und den Westmarkt sogar zu einer Gebührenreduzierung führt. Dieses ist mit der weitaus höheren Attraktivität des Innenstadtmarktes vereinbar und trägt zu einer Erhaltung des Heesemarktes und des Westmarktes bei.
Die wesentlichen Gebührenänderungen für die einzelnen Märkte stellen sich wie folgt dar:
| Aktuelle Gebühr | Änderungen 2010 zu 2011 | Änderungen 2011 zu 2012 |
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Dauerzuweisungen 2 Markttage |
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Innenstadt | 132,-- je Meter / Jahr | 159,-- (20 %) | 182,-- (14 %) |
Heese | 132,-- je Meter / Jahr | 133,-- (0,75 %) | 152,-- (14 %) |
Westmarkt | 132,-- je Meter / Jahr | 53,-- (- 60 %) | 60,80 (15 %) |
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Dauerzuweisungen 1 Markttag |
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Innenstadt | 66,-- je Meter / Jahr | 80,-- (21 %) | 90,4 (13 %) |
Heese | 66,-- je Meter / Jahr | 66,-- (0 %) | 76,-- (15 %) |
Westmarkt | 66,-- je Meter / Jahr | 27,-- (- 60 %) | 30,-- (12 %) |
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Tageszuweisungen |
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Innenstadt | 2,-- je Meter / Tag | 2,50 (25 %) | 2,80 (11 %) |
Heese | 2,-- je Meter / Tag | 2,-- (0 %) | 2,40 (20 %) |
Westmarkt | 2,-- je Meter / Tag | 2,-- (0 %) | 2,-- (0 %) |
Eine detaillierte Gegenüberstellung der alten und neuen Gebühren für die Jahre 2011 und 2012 ist aus der Anlage 5 ersichtlich.
Strompreiserhöhungen wurden in den letzten Jahren ausschließlich von der Stadt Celle getragen.
Erforderlich ist daher auch eine Anpassung der pauschal erhobenen Stromkosten.
Eine genaue Ermittlung der tatsächlich von jedem Marktbeschicker verursachten Stromkosten ist nicht möglich, da es an der erforderlichen technischen Infrastruktur der Wochenmarktplätze fehlt (Zwischenzähler für jeden Marktstand).
Bereits in der derzeitigen Gebührensatzung wurden daher Erfahrungswerte der letzten Jahre bei der Festsetzung der Stromkostenpauschale zugrunde gelegt.
Bei der Anpassung der Stromkostenpauschalen wurden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze für die Jahre 2008 und 2009 folgende Erträge und Aufwendungen ermittelt (Anlagen 3 und 4).
20082009
Erträge7.623,53 € netto9.164,71 € netto
9.072,00 € brutto 10.906,00 € brutto
Aufwand 12.634,82 € netto 15.535,80 € netto
15.035,44 € brutto 18.487,60 € brutto
Die vorgeschlagene Erhöhung der Stromkostenpauschalen führt dazu, dass die entstehenden Energieaufwendungen auf die Marktbeschicker umgelegt werden und die bisherige Subventionierung durch die Stadt Celle aufgegeben wird.
Auch die Stromkostenpauschalen sind in den Folgejahren zu überprüfen.
Die in der Satzung ebenfalls enthaltenen Gebührentarife für Jahrmärkte und Volksfeste werden gestrichen.
Dies dient der Entbürokratisierung, da diese Gebührentarife nur dann erhoben werden, wenn die Stadt Celle selbst als Veranstalter von Jahrmärkten und Volksfesten auftreten sollte. In den vergangenen 20 Jahren war die Festsetzung solcher Gebühren nicht erforderlich und ist auch zukünftig nicht zu erwarten.
Auf den Gebührentarif kann somit verzichtet werden.
[1] Zinsen und Abschreibungen
[2] Leistungen FD 67, Verwaltungskosten
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29 kB
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2
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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23 kB
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4
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(wie Dokument)
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24 kB
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5
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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31 kB
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