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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0431/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, zum Schuljahresbeginn 2011/2012 die Leihgebühren für die Lernmittelausleihe für alle Grundschülerinnen und Grundschüler im Stadtgebiet zu übernehmen. Hierfür ist ein Betrag in Höhe von 30.000,- € in den städtischen Haushalt einzustellen.

 

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Sachverhalt:

 

Problemstellung:

Seit  Abschaffung der Lernmittelfreiheit 2004 werden Eltern zu Beginn eines Schuljahres mit erheblichen Kosten für Schulbücher, Arbeitshefte und sonstige Schulmaterialien belastet. Eine aktuelle Umfrage der Verwaltung bei allen Celler Grundschulen hat ergeben, dass die Höhe der Anschaffungskosten von Schule zu Schule stark variiert, im Durchschnitt müssen jährlich etwa 60-120 pro Schuljahr aufgewendet werden.

 

Als Entlastungsmöglichkeit wurde von der Landesregierung zum Schuljahr 2004/2005 das System der entgeltlichen Lernmittelausleihe geschaffen. Die Ausleihe liegt in der Verantwortung der Schulen. Sie legen fest, welche Lernmittel von den Eltern auf eigene Kosten zu beschaffen sind und welche Lernmittel zur Ausleihe angeboten werden. In das Ausleihverfahren sind grundsätzlich alle für eine Ausleihe geeigneten Lernmittel einbezogen. Arbeitshefte und das Mathematikbuch im ersten Schuljahr, in die Eintragungen vorgenommen werden, sind von der Ausleihe ebenso ausgenommen wie Atlanten.

r Lernmittel, die nur ein Jahr genutzt werden, beträgt das Entgelt mindestens 33% des Ladenpreises und soll 40% nicht übersteigen. Für Mehrjahresbände beträgt das Entgelt mindestens 40% und soll 60% nicht übersteigen.

Die Eltern haben den Vorteil, dass mit der Teilnahme an dem Leihverfahren bis zu zwei Drittel der Kosten gespart werden können und dass sie sich nicht mehr selbst um die Beschaffung kümmern müssen.

 

Der Erlass sieht derzeit nurr einen begrenzten Personenkreis vor, dass er von dem Entgelt für die Ausleihe ganz oder teilweise befreit wird. Hierzu gehören Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGBVIII und SGB XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz. Für Familien mit drei oder mehr Kindern sollen für jedes Kind nur 80% des festgesetzten Entgeltes für die Ausleihe erhoben werden. Aktuell plant das Land, diese Regelung zu modifizieren. Künftig soll nicht mehr auf die Leistungsberechtigung von Sozialleistungen abgestellt werden, sondern auf den tatsächlichen Empfang (also den Leistungsbezug) von entsprechenden Leistungen. Beabsichtigt ist ferner, den Personenkreis zu erweitern: Künftig sollen auch Empfängerinnen und Empfänger des Kinderzuschlages und von Wohngeldleistungen vom Entgelt befreit werden. Hier handelt es sich nach den Ausführungen des MK um Haushalte, deren Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII durch Kinderzuschlag oder Wohngeld vermieden wird. Zitat: „ Da dieser Personenkreis mit diesen Leistungen jedoch nur sehr knapp über dem Hartz IV- Satz liegt, soll er aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit ebenfalls vom Entgelt für die Ausleihe von Lernmitteln befreit werden.“

 

Die Verwaltung hat bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen, die Kosten der Lernmittelausleihe zu übernehmen und damit für alle Eltern, vor allem aber für die Bezieher kleinerer und durchschnittlicher Einkommen eine Entlastung zu schaffen. Aus Sicht der Verwaltung bestätigen die aktuellen Überlegungen des Landes mit der Erlassänderung die Annahme aus dem vergangenen Jahr, dass zunehmend mehr Eltern mit den Kosten für den Schulbesuch der Kinder an ihre Leistungsgrenzen geraten. Neben den Kosten für Lehr- und Lernmittel sind dies auch die Kosten für Kopien, Bastelmaterial, ggf. Sportbekleidung, Ausflüge und Klassenfahrten. Die Landesregierung bewegt sich somit in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Das Land zahlt nach den gesetzlichen Bestimmungen den Schulen für die vom Entgelt freigestellten Schüler pauschalierte Ausgleichszahlungen in Höhe von 15,-€hrlich. Wie beim Mittagessenzuschuss in den Ganztagsschulen wird der Landeszuschuss grundsätzlich nicht für Familien gezahlt, die knapp über der Grenze zu Hartz IV liegen. Die beabsichtigte Regelung würde nur einen Teil dieser „Schwelleneltern“ erfassen. Die übrigen müssen zusätzlich zu den Kosten für sonstige Schulmaterialien weiterhin noch die Leihgebühren tragen.

Darüber hinaus ergibt sich aus der bereits angesprochenen Umfrage bei den Grundschulen, dass zu Beginn eines Schuljahres durchschnittlich etwa 10% der Schülerinnen und Schüler nicht mit allen notwendigen Schulmaterialien versorgt sind.

 

sungsvorschlag:

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit durch das Land die beste Möglichkeit wäre, einen Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen zu leisten. Dieses wird sie in der noch ausstehenden Stellungnahme zur beabsichtigten Erlassänderung gegenüber dem Niedersächsischen Städtetag auch deutlich machen.

Neben der Einführung der Ganztagsgrundschule könnte die Stadt Celle mit der von der SPD-Fraktion beantragten Übernahme der Leihgebühren für die Lernmittelausleihe ab Schuljahresbeginn 2011/2012 jedoch einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen leisten.

 

Voraussichtliche Kosten:

Um die Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel möglichst genau benennen zu können, hat die Verwaltung bei den Schulen erfragt, in welcher Höhe sie für das laufende Schuljahr Einnahmen aus der entgeltlichen Lernmittelausleihe erzielen, wie hoch die Anzahl der Teilnehmer an der Lernmittelausleihe ist und wie viele Schülerinnen und Schüler von den Ausleihgebühren befreit sind.

 

Einnahmen aus der entgeltlichen Ausleihe (von den Eltern): 18.730,80 €

Erstattung des Landes für die unentgeltliche Ausleihe: 4.995,00 €

Prozentualer Anteil der selbstzahlenden Teilnehmer an der Gesamtschülerzahl: 48 %

Prozentualer Anteil der Teilnehmer, die von den Gebühren befreit sind an Gesamtschülerzahl: 14,6 %

 

Nach dieser Erhebung wären für das Jahr 2011 Haushaltsmittel in Höhe von ca. 30.000,-€ zu veranschlagen. Da der Erlass vorsieht, dass die Schulen eigenverantwortlich über die Grundsätze für die Durchführung, insbesondere über die Höhe des Entgeltes für die Ausleihe entscheiden, können die Kosten im kommenden Schuljahr abweichen. Darüber hinaus ist nicht bekannt, welchen Einfluss eine kostenfreie Lernmittelausleihe für alle Grundschülerinnen und -schüler auf die Bereitschaft der Eltern hat, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Es kann angenommen werden, dass die Eltern, die durch Vorlage des Leistungsbescheides schon jetzt von der Zahlung der Ausleihgebühren befreit werden können, keine Veranlassung mehr haben werden, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Landesleistung in Höhe von 15,- € pro berechtigtem Schüler (siehe oben) könnte in diesem Fall nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

 

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