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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0392/10-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der städtebaulichen Zielvorstellungen, wie sie in der Grundsatzerklärung des Rates vom 12.02.2009 niedergelegt und in der weiteren Entwicklung des Projektes „Altstadtgalerie“ durch die Verwaltung herausgearbeitet wurden, wird die Verwaltung beauftragt, einen Verfahrenswechsel von einer Angebotsplanung zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan herbei zu führen. Der Investor wird darum gebeten, zeitnah einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

Im Planungs- und Bauausschuss vom 28. Oktober 2010 hat die Verwaltung der Politik aushrlich zum Arbeitsstand „Altstadtgalerie“ berichtet. Gegenstand im öffentlichen Teil des Ausschusses war insbesondere der Stand des Bebauungsplanverfahrens und in diesem Zusammenhang das planungsrechtliche Erfordernis einer erneuten öffentlichen Auslegung. Gegenstand des Berichts im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses war der Verhandlungsstand zum Städtebaulichen Vertrag und zum Grundstückskaufvertrag. Außerdem hat die Verwaltung die Frage eines möglichen Verfahrenswechsels von einer Angebotsplanung zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan an den Fachausschuss heran getragen. Schriftlicher Bezug der mündlichen Erläuterungen der Verwaltung waren die MV 391/10 und die MV 392/10. Hinzu kommen die Tischvorlagen 392/10-1 (nicht-öffentlich) und die „Anlage zur Mitteilungsvorlage MV 391/10ffentlich).

 

Im vorbezeichneten Fachausschuss erläutert die Verwaltung die aktuellen Verhandlungspositionen von Stadt und Investor. Möglichkeiten und Chancen, aber auch Risiken einer „Altstadtgalerie“ werden zusammenfassend dargestellt. Ausgehend von der entsprechenden Grundsatzerklärung des Rates, die Maßgabe und Ausgangspunkt der Verhandlungsposition der Verwaltung ist, ist in den vergangenen Monaten sehr intensiv und auch gut an der Realisierung des Projektes „Altstadtgalerie“ gearbeitet worden.

 

Im Zuge der Herausarbeitung und Konkretisierung des Projektes werden gegenwärtig jedoch nicht nur Gemeinsamkeiten sondern auch unterschiedliche Vorstellungen einer „Altstadtgalerie“ deutlich. Hierbei handelt es sich zum einen um unterschiedliche städtebauliche, zum anderen aber auch um unterschiedliche formelle Auffassungen zur weiteren Umsetzung des Projektes. Als Beispiele unterschiedlicher städtebaulicher Vorstellungen seien hier die Verkaufsflächenstruktur, die Öffnung der Heeringgasse und die Sicherung der Ergebnisse des Architektenwettbewerbes genannt. In formaler Hinsicht fokussieren sich die unterschiedlichen Auffassungen auf die oben genannte Frage eines möglichen Verfahrenswechsels. Zur inhaltlichen und rechtlichen Begründung eines Verfahrenswechsels wird vorsorglich auf die MV 392/10 hingewiesen.

 

Die Mitglieder des vorbezeichneten Fachausschusses diskutieren die unterschiedlichen Aspekte des Bebauungsplanverfahrens und die Verhandlungspositionen zu den Verträgen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil sehr intensiv. Kernpunkt der Diskussionen seitens der Politik ist die Frage des Verfahrenswechsels, weil nur durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerade im Hinblick auf eine zu erwartende Rechtsnachfolge des Investors - die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Celle dauerhaft gesichert werden können.

 

Einvernehmlich beauftragt der Fachausschuss die Verwaltung kurzfristig bereits für den Verwaltungsausschuss am 2. November und der Ratssitzung am 4. November 2010 (öffentlich) die vorliegende Beschlussvorlage zu fertigen, um die Verhandlungsposition der Stadt Celle gegenüber dem Investor in dieser entscheidenden Phase der Projektentwicklung „Altstadtgalerie“ deutlich zu machen. Faktisch bedeutete ein Beschluss der Vorlage für die Stadtverwaltung, dass die Arbeit am Projekt „Altstadtgalerie“ solange ruht (B-Plan und Verträge), bis der Investor einen Antrag nach § 12 (2) BauGB stellt.

 

 

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