Beschlussvorlage - BV/0257/10
Grunddaten
- Betreff:
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Anträge Nr. 13/2010 und Nr. 63/2010 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen"Heraushalten des Durchgangsverkehrs für LKW mit mehr als 12 t Gewicht durchAltencelle/Alte Dorfstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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01.09.2010
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Vorberatung
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07.10.2010
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18.11.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die o. g. Anträge beinhalten eine Sperrung der Alten Dorfstraße in Altencelle für Lkw-Durchgangsverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t.
Die Alte Dorfstraße ist im Zuge der Kreisstraße 74 seit vielen Jahren Bestandteil des städtischen Vorrangnetzes für Lkw-Verkehr. Ziel dieser Lkw-Lenkung ist u. a. eine möglichst weitgehende Freihaltung der Innenstadt vom Schwerverkehr. Ein Verbot des Lkw-Verkehrs auf dieser Strecke würde lediglich zu einer Verlagerung desselben auf andere Streckenabschnitte führen, die bereits an Ihrer Leistungsfähigkeitsgrenze angelangt sind und ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Das Lkw-Routennetz wurde in der Vergangenheit mehrfach in den politischen Gremien erörtert, zuletzt wurde vom Rat der Stadt Celle am 11.02.2010 der Lärmaktionsplan beschlossen, der eine abschnittsweise Anpassung der Lkw-Lenkung nach Realisierung der einzelnen Bauabschnitte der Ortsumgehung vorsieht. Mit Fertigstellung des Mittelteils (3. Bauabschnitt) der Ortsumgehung soll hiernach eine Sperrung der Alten Dorfstraße für den Lkw-Durchgangsverkehr erfolgen, da dann alternative Routen zur Verfügung stehen.
Dieser Sachverhalt wurde von der Verwaltung in der Sitzung des Fachausschusses für Straßenbau und Verkehr am 12.05.2010 vorgetragen. Ergänzend hierzu wurde mitgeteilt, dass als kurzfristige Maßnahme vorgesehen ist, die im Lärmaktionsplan vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen, um möglichst vor der Fertigstellung des Mittelteils der Ortsumgehung die Lärmbelastungen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Alte Dorfstraße in Altencelle nicht für den LKW-Durchgangsverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t zu sperren.
