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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0448/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 Wce der Stadt Celle „Winkelmanns Graft / Nordost“ sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Planbereiches:Ortsteil Westercelle,
Grundstücke Winkelmanns Graft 2, Grafftring 5 sowie das an diese Grundstücke grenzende Flurstück 13/63 der Flur 6, Gemarkung Westercelle

Größe des Änderungsbereiches: ca. 1,9 ha

Geplante Nutzungen: Gewerbegebiet

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 30.11. bis 11.12.2009 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 27.11. (Datum des Absendens der Stellungnahmeauffor­derungen) bis 29.12.2009. Die Beteiligung des Ortsrates Westercelle erfolgte gemäß § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO in der regulären Sitzung am 16.06.2010.

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.07. bis 13.08.2010 statt.

 

Am 26.08.2010 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Celle (EZK) vom Rat beschlossen. Dieses wurde nun in den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes eingearbeitet. Die Textliche Festsetzung Nr. 1 wurde daher ergänzt, die bisherigen textlichen Festsetzungen Nr.1 bis 8 erhalten die Nummern 2-9. Weitere Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art. In der Begründung zum Bebauungsplan wurde der Punkt „6.1 Art der baulichen Nutzung“ entsprechend ergänzt.

 

Der Bebauungsplan soll gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden. Stellungnahmen sollen gem. §4a Abs. 3 BauGB nur zu den ergänzten Teilen abgegeben werden können. Der Grünordnungsplan wird nicht erneut ausgelegt, da dieser sich nicht geändert hat.

 

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll zur Beschleunigung des Verfahrens parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Zudem soll eine verkürzte Auslegung von 2 Wochen stattfinden.

 

 

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Anlagen

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