Beschlussvorlage - BV/0463/10
Grunddaten
- Betreff:
-
80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Biogasanlage Teilkamp"- Entwurf und öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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25.11.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Bisherige Behandlung:
26.11.2009Planungs- und Bauausschuss
01.12.2009Verwaltungsausschuss
17.12.2009Rat
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Bostel
Entfernung zur Innenstadt:ca. 5,3 km
Größe des Plangebietes:ca. 3,4 ha
geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung
von Biogas
Am Standort Teilkamp, zwischen dem Ortsteil Bostel und dem Golfplatz, soll die bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Geplant ist eine Leistungssteigerung der Biogasanlage von derzeit 500 kW elektrisch auf etwa 1.000 kW elektrisch.
Die bestehende Biogasanlage ist mit ihrer Leistung von unterhalb 500 kW elektrisch ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB und wurde 2005 genehmigt. Neben der Einspeisung des produzierten Stroms in das öffentliche Netz wird derzeit die hergestellte Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie vor Ort zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt.
Mit der geplanten Leistungssteigerung der Biogasanlage auf etwa 1.000 kW elektrisch ist die Anlage nicht mehr privilegiert, sondern gewerblicher Art. Daher ist für eine planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung an diesem Standort im Außenbereich ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Dieser sieht eine Ausweisung als „Sondergebiet Biogasanlage“ vor. Um die Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung zu gewährleisten, muss parallel die 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle vorgenommen werden.
Mit der Anlagenerweiterung wird ein Versorgungskonzept angestrebt, das die Weiterleitung des zusätzlich produzierten Gases an ein weiteres, externes BHKW vorsieht. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass mittels der geplanten Lieferung von Gas und der Errichtung dieses zusätzlichen Blockheizkraftwerks Strom und Wärme direkt beim Verbraucher erzeugt werden können. Alternativ ist eine Gaseinspeisung in das öffentliche Netz oder auch eine Bereitstellung von Wärme für externe Verbraucher möglich. Mit allen drei Optionen würde der energetische Wirkungsgrad der Gesamtanlage optimiert.
Beide Planungen – Änderung des Flächennutzungsplans und Vorhabenbezogener Bebauungsplan – werden durch ein externes Planungsbüro im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Parallelverfahren wird der bereits bestehender Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und damit in besonderem Maß den umweltpolitischen Zielsetzungen entsprochen. Außerdem trägt das Vorhaben zur wirtschaftlichen Sicherung eines landwirtschaftlichen Unternehmens bei.
Der Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen wird gemäß Absprache mit dem Ortsbürgermeister in der ersten Sitzung des Jahres 2011 zu diesem Planverfahren gemäß § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO angehört.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 13.07. bis 27.07.2010 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.07. (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis 27.07.2010.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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952,9 kB
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