Beschlussvorlage - BV/0467/10
Grunddaten
- Betreff:
-
74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Wohnquartier Wittinger Straße"- Entwurf und öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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25.11.2010
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Erledigt
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Ortsrat Hehlentor
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Anhörung
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01.12.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der vorliegenden 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Wohnpark Wittinger Straße" sowie der dazugehörenden Begründung einschließlich des Grünordnungsplanes (GOP) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebiets:am östlichen Rand des Ortsteils Hehlentor
Größe des Plangebiets:ca. 0.57 ha
Geplante Nutzung:Wohnbaufläche
Mit der Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Celle im Jahr 2006 wurden Flächen in ein Planverfahren gebracht, die im wirksamen Flächennutzungsplan zum Teil als Grünfläche, zum Teil als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Klinik“ dargestellt sind. Wenn der v. g. Bebauungsplan zur Rechtskraft gelangen soll, ist auch die Darstellung entsprechend anzupassen.
Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des v.g. Bebauungsplan aufgestellt. So erfolgten parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) für den v.g. Bebauungsplan die gleichen Planschritte für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Sommer 2010. Es ergaben sich Anregungen bezüglich der zu erhaltenden Waldstruktur, die in den vorliegenden Unterlagen Berücksichtigung fanden.
Der Ortsrat Hehlentor, in dessen Zuständigkeitsbereich das Plangebiet liegt, wird am 01.12.2010 seine nächste Sitzung haben und über die Bauleitpläne informiert und gem. § 55 NGO angehört.
Parallel zur öffentlichen Auslegung soll die formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (2) BauGB) erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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