Beschlussvorlage - BV/0428/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Parkgebührenordnung (ParkGO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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09.11.2010
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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07.12.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsauftrages an die Verwaltung wurde auch die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Celle (ParkGO) überarbeitet.
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Die Gebühren wurden letztmalig Ende 1992 erhöht (Beschluss vom 17.12.1992). Seit dem wurden nur Anpassungen bei der Zuordnung von Straßen zu einer der drei Gebührenzonen vorgenommen (Vorlage BV/0165/05, BV/162/06). Auch mit der Euro-Umstellung erfolgte keine Erhöhung, sondern lediglich eine genaue Umrechnung von DM in Euro (B 194/2000).
Mit der Modernisierung der Parkscheinautomaten wurde es im Jahr 2006 möglich, die Mindestparkdauer neu zu staffeln und zu verkürzen. Dieses bedeutete eine Senkung der Kosten für Kurzzeitparker, da durch das Lösen kürzerer Parkzeiten weniger Gebühren zu entrichten sind (Vorlage BV/0152/06).
Auch wurde mit der Einführung des Handyparkens eine minutengenaue Abrechnung der Parkzeit ermöglicht (BV/0024/08)
Die Verwaltung schlägt deshalb eine Gebührenerhöhung von 5 Cent je Parkgebührenzone und der dafür festgelegten Zeitspanne vor. Eine geringere Gebührenerhöhung auf z.B. 27 Cent ist technisch nicht möglich, da die Parkscheinautomaten keine 1 und 2 Cent-Münzen annehmen können. Weiterhin wird empfohlen, die Straße Trift im Bereich Thaerplatz (gegenüber Congress Union) auf Grund des dort vorherrschenden Parkdrucks in die Gebührenzone II und damit in die Gebührenpflicht aufzunehmen. Damit würde die Frequenz des Fahrzeugswechsels auf den Parkplätzen erhöht und mehr Nutzern zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig sollte die Gebührenpflicht in der Magnusstraße auf die Parkplätze östlich (vor dem Eingang Franz. Garten) beschränkt werden, da die Bewirtschaftung der Richtung Langensalzaplatz liegenden Flächen zu einer deutlichen Nichtinanspruchnahme geführt hat und benötigte Parkflächen leer stehen. Die räumliche Trennung lässt dies auch naheliegend erscheinen. Es wird statt dessen eine Parkscheibenregelung geben.
Durch die Verwendung eines dann überzähligen Parkscheinautomaten entstehen bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen keine Mehrkosten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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2
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(wie Dokument)
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39 kB
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