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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0395/10-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die schrittweise Einrichtung von 14,44 Vollzeitstellen gemäß Vorlage. Der Stellenplan 2011 ff ist insoweit jeweils zu ergänzen.

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Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2010 beschlossen, dem Rat die Umsetzung der Vorlage Nr. BV/0395/10 vom 19.10.2010 zu empfehlen. Dennoch sind Fragen zu den Kosten und der Kostendeckung aufgetreten, die hiermit für die weitere Beratung beantwortetet werden sollen.

 

Seitens der CDU-Fraktion sind Zweifel an der Richtigkeit der Kosten im Haushaltsjahr 2013 dahingehend geltend gemacht worden, dass der Mehraufwand nicht wie angegeben 452.608,33 Euro betragen würde, sondern lediglich 325.325 Euro. Dieses trifft nicht zu. Zur Erläuterung wird die Auswirkung der Personalaufstockung auf die einzelnen Haushaltsjahre noch einmal in anderer Form dargestellt.

 

 

Kosten im Haushaltsjahr

 

Stellenzuwachs

2011

2012

2013

ab 2014

zum 01.08.2011

3,9 Stellen

65.291,67 €

156.700,00 €

156.700,00 €

156.700,00 €

zum 01.08.2012

5,36 Stellen

 

90.916,67 €

218.200,00 €

218.200,00 €

zum 01.08.2013

5,18 Stellen

 

 

77.708,33 €

186.500,00 €

 

65.291,67 €

247.616,67 €

452.608,33 €

561.400,00 €

 

 

Darüber hinaus wurde seitens der CDU-Fraktion gewünscht, detaillierter auf die Kostendeckung einzugehen. Zur Kostendeckung können wie dargestellt die Kindertagesstättenförderung des Landkreises sowie Elternentgelte herangezogen werden. Da für eine Kalkulation jeweils das vorangegangene Haushaltsjahr als Grundlage dient, werden die Erträge hieraus erst in 2012 haushaltswirksam. Die Kostendeckung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Haushaltsjahr

2011

2012

2013

2014

2015

Personalkosten

65.291,67 €

247.616,67 €

452.608,33 €

561.400,00 €

561.400,00 €

Landkreis 10 %

 

    6.529,17 €

  24.761,67 €

  45.260,83 €

  56.140,00 €

Elternentgelt 25 %

 

  16.322,92 €

  61.904,17 €

113.152,08 €

140.350,00 €

Unterdeckung

65.291,67 €

224.764,58 €

365.942,50 €

402.987,08 €

364.910,00 €

 

Bei den veranschlagten Elternentgelten handelt es sich um Bruttobeträge, die sich entsprechend der derzeit gültigen Entgeltordnung noch durch die Ermäßigungen aus der Staffelung und die Gewährung des Mehrkindvorteils reduzieren werden.

Durch die personelle Unterstützung des jetzt vorhandenen Stammpersonals wird darüber hinaus noch ein Einspareffekt bei den krankheitsbedingten Kosten erwartet.

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