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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0561/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die anliegende Änderung der Realsteuerhebesatzsatzung.

 

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Sachverhalt:

Der Doppelhaushalt 2011/2012 weist Defizite in Höhe von 16,6 Mio. € bzw. 14,2 Mio. € aus (Stand: 19.11.2010). Im Finanzplanungszeitraum 2013 – 2015 wird nach derzeitigem Planungsstand ein Haushaltsausgleich ebenfalls nicht zu erreichen sein. Die Stadt Celle ist daher gem. § 82 Abs. 6 NGO verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses beinhaltet u. a. auch die Überprüfung aller Einnahmemöglichkeiten.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung von jeweils 10%-Punkten, die in den Entwurf des Etats 2011 eingearbeitet ist, ist notwendig, um den zu erwartenden Fehlbedarf zu mindern. Ohne diese Mehreinnahmen wird in absehbarer Zukunft ein Haushaltsausgleich nicht mehr zu erreichen sein. Die kalkulierten Mehreinnahmen liegen für das Jahr 2011

 

  •    in der Gewerbesteuer bei rd. 1,01 Mio. €
  •    in der Grundsteuer bei rd.  263.000 €.

 

 

Nach einer Übersicht des Deutschen Städtetages liegen die Hebesätze von 69 Städten vergleichbarer Größenordnung im gesamten Bundesgebiet

 

  • in der Gewerbesteuer zwischen 340 und 480 v.H., Celle rangiert dabei auf der 48. Stelle;
  • bei der Grundsteuer B zwischen 240 und 350 v.H., hier rangiert Celle auf 22. Stelle.

 

Im Vergleich mit 21 großen Städten im näheren Umland in Niedersachsen liegt Celle in der Gewerbesteuer an 15. Stelle, bei der Grundsteuer B an 9. Stelle.

 

 

Letztmalig wurde

 

  • der Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 1997 von 340 % auf 370 % erhöht.
  • der Hebesatz der Grundsteuer B 1995 von 380 % auf 410 % erhöht.

 

 

Die Mehrbelastungen betragen bei den vorgeschlagenen Erhöhungen

 

  • in der GEWERBESTEUER

 

je 1.000 € zu zahlende Gewerbesteuer27,00 €

je 10.000 € zu zahlende Gewerbesteuer270,00 €

je 100.000,00 € zu zahlende Gewerbesteuer2.700,00 €

 

  • in der Grundsteuer B

 

je 250 € zu zahlende Grundsteuer B6,10 €

je 500 € zu zahlende Grundsteuer B12,20 €

je 1.000,00 € zu zahlende Grundsteuer B24,40 €

 

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Anlagen

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