Beschlussvorlage - BV/0562/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt:
Mit der vorgelegten Satzungsänderung wird ein erhöhter Steuersatz für das Halten von gefährlichen Hunden eingeführt.
Die Satzungsformulierung ist dabei an die gültige Rechtsprechung angepasst.
Die aufgeführte Rasseliste entspricht der Aufzählung im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz und ist derzeit für die Verwendung im Rahmen der Hundesteuer höchstrichterlich bestätigt. Hiermit werden zunächst die Rassen erfasst, deren Gefährlichkeit aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse vermutet wird.
Darüber hinaus werden alle diejenigen Hundehalter zu einer erhöhten Hundesteuer herangezogen, deren Hunde nach den ordnungsbehördlichen Feststellungen als konkret gefährlich eingestuft worden sind. Ein entsprechender Austausch mit den Veterinär- bzw. Ordnungsbehörden ist über das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz zugelassen.
Aus den derzeit erfassten Daten ergeben sich in der Stadt Celle rd. 50 Hundehalter, die mit einer höheren Hundesteuer zu belasten wären. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen von bis zu 25.000 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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