Mitteilungsvorlage - MV/0052/11
Grunddaten
- Betreff:
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Schulschwimmen an den Celler Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.02.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt:
Rechtsgrundlagen des Schulschwimmens
Nach dem Kerncurriculum Sport für die Grundschule beträgt der Anteil des Schwimmunterrichts mindestens eine Wochenstunde in einem Schuljahr, also mindestens 40 Stunden. Dabei entscheiden die Schulen eigenverantwortlich, wann sie den Schwimmunterricht in den Schuljahrgängen 2 bis 4 erteilen.
Erwartet wird, dass am Ende des 4. Schuljahres alle Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Minuten in tiefem Wasser schwimmen können, dass sie unterschiedliche Sprünge vom Startblock oder Einmeterbrett präsentieren und dass sie nach Abdruck vom Beckenrand unter Wasser durch einen Reifen schwimmen können.
Der Schulträger hat nach § 108 NSchG die erforderlichen Schulanlagen zu schaffen. Das umfasst auch die Verpflichtung, die Benutzung eigener oder benachbart gelegener Schwimmbäder sicherzustellen. Der Schulträger ist auch für die Schülerbeförderung vom Unterrichtsgebäude bis zum Schwimmbad verantwortlich; die Kosten sind unter den rechtlichen Gesichtspunkten zu übernehmen.
Nutzung des Celler Badelandes für das Schulschwimmen
Das Celler Badeland stellt der Stadt Celle vormittags pro Schulstunde 3 Bahnen und 1 Lehrschwimmbecken und ab 13.15 Uhr 2 Bahnen ohne Lehrschwimmbecken zur Verfügung. Die Kosten betragen 14,00 € pro Bahn (20 Kinder/ Bahn). Die Bahnen am Nachmittag stehen vorrangig den Gymnasien für den Unterricht in der Sek II zur Verfügung. Die Schulen melden vor Beginn eines Schulhalbjahres ihren Bedarf im Fachdienst Schulangelegenheiten an, der die Aufteilung der Bahnen organisiert. Um einen Überblick über die Nutzung zu geben, ist als Anlage der Hallenbadbelegungsplan des ersten Schulhalbjahres 2010/2011 beigefügt.
Am Vormittag kann der von den Grundschulen angezeigte Bedarf nach den Erfahrungen der letzten Jahre befriedigt werden. Am Nachmittag nur, soweit die Gymnasien Bahnen nicht benötigen.
Die Schülerbeförderung zum Celler Badeland wird von CeBus durchgeführt. Für die Fahrt wird 1,05 €/ Schüler berechnet. Als Träger der Schülerbeförderung erstattet der Landkreis 50% der Fahrtkosten (§§ 113, 114 NSchG).
Im Mai letzten Jahres hat der Förderverein des Freibades Westercelle bei der Stadt Celle angefragt, ob die Inanspruchnahme von Bahnen im Freibad ebenfalls durch die Stadt bezuschusst würde. Der Förderverein hatte die Absicht, gerade Schulen und Kindertagesstätten die Nutzung anzubieten, auch um die Auslastung des Freibades zu verbessern. Dem Verein wurde zugesichert, dass die Inanspruchnahme der Bahnen durch die Schulen zu den gleichen Konditionen wie im Celler Badeland bezuschusst würde. Vereinzelt wurde das Freibad in den vergangenen Jahren, insbesondere durch die beiden Westerceller Grundschulen, bereits für den Schwimmunterricht genutzt. Die Schwierigkeit besteht jedoch in der Wetterabhängigkeit der Nutzung.
Schwimmfähigkeit zum Ende der Grundschulzeit
In einer aktuellen Umfrage zu diesem Thema hat die Stadt Celle die Schulen darum gebeten, mitzuteilen, wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler ist, die zum Ende der 4. Klasse noch nicht schwimmen können.
Das Ergebnis ist von Schule zu Schule ganz unterschiedlich: An 4 Grundschulen können alle Kinder zum Ende der Grundschulzeit schwimmen. An 2 Grundschulen liegt die Quote der Nichtschwimmer bei unter 5 %. 3 Grundschulen melden einen Nichtschwimmeranteil von 10 bzw. 10-15%. An einer Grundschule können 32% der Viertklässler nicht schwimmen. 3 Grundschulen melden einen Nichtschwimmeranteil von 47%, 48% und 50%.
Folgende Gründe werden für die mangelnde Schwimmfähigkeit angegeben:
- Keine Unterstützung durch die Eltern, Eltern können oft selbst nicht schwimmen
- Keine Lust zur sportlichen Betätigung
- Angst/Phobie vor dem Wasser
- Gesundheitliche Gründe
- Nicht genügend Lehrerstunden (vor 2004 zwei Sportlehrkräfte pro Lerngruppe von Nichtschwimmern und Schwimmern; nach 2004 eine Lehrkraft und eine päd. Mitarbeiterin als Aufsicht)
- Hoher Zeit-und Personaleinsatz der Schule
- Organisatorische Probleme (z. B. langer Anfahrtsweg)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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