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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0023/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Projekt „Berufsstarterklasse“ der GHS Neustadt für das Schuljahr 2011/2012 mit 7.500,00 € zu unterstützen. Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt Jugendsozialarbeit zu Verfügung.

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Sachverhalt:

Seit 2007 läuft an der GHS Neustadt erfolgreich das Landesprojekt „Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern“ (ehemals AQB). In der Maßnahme werden Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis Celle, deren schulische Perspektiven sich ausgesprochen schlecht darstellen, nach dem AQB-Konzept beschult. Diese Schülergruppe, die unter normalen Schulbedingungen keinen Hauptschulabschluss erreicht, wird durch die Maßnahme positiv qualifiziert. Wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die Orientierung an der Praxis. Die Schüler/-innen gehen in der Woche an zwei zusammenhängenden Tagen in ein Praktikum.

Schon der erste Durchgang ab Klasse 8 (2007/2008) zeigte schnell Erfolge. Aufgrund der besonderen Unterstützung (Beschulung/Betreuung/Begleitung) gelang es 10 von 17 Schülern/-innen einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Vier Schüler/-innen konnten sogar in eine Ausbildung vermittelt werden. Auch im jetzigen Durchgang (Schuljahr 2010/2011) mit 15 Schülern/-innen zeichnen sich ähnlich positive Ergebnisse ab.

r die Schulsozialarbeit „Stärkung der Hauptschulen“ ist das AQB-Projekt ein wichtiger Bestandteil, um das Ziel „Übergang in den Beruf“ zu realisieren. Die hier angebotene Verknüpfung von Theorie und Praxis bietet schwierigen Schülerinnen und Schülern eine Aussicht auf Erfolg.

Zurzeit wird die Maßnahme zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit und zur anderen Hälfte zu gleichen Anteilen (7.500,00 €) von der Klosterkammer, der Stadt und dem Landkreis getragen. Ein wirksames Angebot für Schüler/-innen in prekären Lebenssituationen konnte somit erhalten werden.

Die GHS Neustadt beabsichtigt die erfolgreiche Maßnahme „Berufsstarterklasse“ auch für das nächste Schuljahr (2011/2012) weiter durchzuführen.

 

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Anlagen

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