Beschlussvorlage - BV/0032/11
Grunddaten
- Betreff:
-
80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Biogasanlage Teilkamp"- Anhörung des Ortsrates gem. § 55 g Abs. 3 Satz 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
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Anhörung
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16.02.2011
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Bisherige Behandlung:
25.11.2010Planungs- und Bauausschuss (Auslegungsbeschluss)
30.11.2010Verwaltungsausschuss (Auslegungsbeschluss)
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Außenbereich zwischen Ortsteil Bostel und Golfplatz
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 5.300 m
Größe des Plangebietes:33.909 m² (3,4 ha)
geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung
von Biogas
Anlass zu der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle ist die geplante Erweiterung der am Standort Teilkamp in der Ortschaft Bostel, Stadt Celle bestehenden Biogasanlage. Vorgesehen ist eine Leistungssteigerung von derzeit 0,5 MW elektrischer Leistung auf ein Äquivalent von ca. 1 MW.
Die bestehende Biogasanlage ist mit ihrer Leistung von unterhalb 500 kW elektrisch ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB und wurde 2005 genehmigt. Neben der Einspeisung des produzierten Stroms in das öffentliche Netz wird derzeit die hergestellte Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie vor Ort zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt.
Mit der geplanten Leistungssteigerung der Biogasanlage auf etwa 1.000 kW elektrisch ist die Anlage nicht mehr privilegiert, sondern gewerblicher Art. Daher ist für eine planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung an diesem Standort im Außenbereich ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Dieser sieht eine Ausweisung als „Sondergebiet Biogasanlage“ vor. Um die Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung zu gewährleisten, muss parallel die 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle vorgenommen werden.
Mit der Anlagenerweiterung wird ein Versorgungskonzept angestrebt, das die Weiterleitung des zusätzlich produzierten Gases an ein weiteres, externes BHKW vorsieht. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass mittels der geplanten Lieferung von Gas und der Errichtung dieses zusätzlichen Blockheizkraftwerks Strom und Wärme direkt beim Verbraucher erzeugt werden können. Alternativ ist eine Gaseinspeisung in das öffentliche Netz oder auch eine Bereitstellung von Wärme für externe Verbraucher möglich. Mit allen drei Optionen würde der energetische Wirkungsgrad der Gesamtanlage optimiert.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Parallelverfahren wird der bereits bestehender Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und damit in besonderem Maß den umweltpolitischen Zielsetzungen entsprochen. Außerdem trägt das Vorhaben zur wirtschaftlichen Sicherung eines landwirtschaftlichen Unternehmens bei.
Bisheriges Verfahren:
Im Verfahren der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.07.2010 bis zum 27.07.2010 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.07.2010 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 27.07.2010.
Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 10.12.2010 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 21.01.2011 statt, die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.12.2010 bis zum 21.01.2011.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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(wie Dokument)
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952,9 kB
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