Mitteilungsvorlage - MV/0037/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzvereinbarung Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.02.2011
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Sachverhalt:
1. Vertragsregelungen und Entwicklungen
Der Landkreis Celle hat mit der Stadt 1993 einen Vertrag über die Finanzierung der städtischen Jugendhilfeaufwendungen geschlossen. Vertragsbestandteil war eine Anzahl von gemeinsam festgelegten Haushaltsstellen (heute Produktkonten), die neben den Aufwendungen der Erziehungshilfen (HzE gem. § 27 ff SGB VIII) wechselseitig u. a. auch Aufwendungen aus den Aufgabenfeldern der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), der Jugendpflege (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 11 SGB VIII), der Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) und Förderung von Kindern (Tageseinrichtungen/Tagespflege) enthielten.
Die Vereinbarung beinhaltete eine Koppelung der Kostenentwicklung von Stadt und Landkreis, sodass Mehr- sowie Minderausgaben gegeneinander aufgerechnet wurden und dem finanziell günstigeren Ergebnis zugeschlagen wurden. 1997 erfolgte aufgrund einer Vertragsänderung nur noch eine Aufrechnung auf der Basis von 50 % des Ergebnisses, da die Stadt von der Regelung erheblich profitierte. Die Kosten der Stadt entwickelten sich überwiegend positiver als beim Landkreis. Das Verhältnis der Kosten von 107 % Stadt zu 100 % Landkreis im Jahr 1995 veränderte sich bis heute auf 87 : 100 (Landkreiszahlen geschätzt)[1].
Der Landkreis hat in Ermangelung einer ordentlichen Kündigungsklausel die Umstellung auf die Doppik zum Anlass genommen, von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht aus wichtigem Grund Gebrauch zu machen. Die gemeinsame Kontenklärung ermöglichte trotz der zwischenzeitlich eingeführten Doppik eine Nachverfolgung der bisher berücksichtigten Ausgaben problemlos, sodass eine Finanzierung auf der Basis der bisher berücksichtigten Aufgaben sowohl praktisch als auch vertraglich und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen möglich ist. Somit überzeugt der außerordentliche Kündigungsgrund nicht.
Gleichwohl hat die Stadtverwaltung den Wunsch des Landkreises akzeptiert, eine neue Finanzvereinbarung abzuschließen. Denn es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich das Kostenverhältnis zwischen Stadt und Landkreis mittelfristig ändert. Dies hätte auch weiterhin dazu geführt, dass der Landkreis höhere Zahlungen aus der Finanzvereinbarung an die Stadt hätte leisten müssen, als dies dem Sinn der gekündigten Vereinbarung entspricht.
2. Finanzierungsvorschläge im Einzelnen
2.1 Vorschlag Landkreis:
In Verhandlungen legte der Landkreis auf der Grundlage der Daten der Integrierten Berichterstattung (IBN) folgendes Angebot vor, das drei Bereiche berührt:
a. Koppelung der Entwicklung der städtischen Jugendhilfe an die Landkreisentwicklung.
Der Landkreis schlägt die Koppelung der Stadt an die Kostenentwicklung des Landkreisjugendamtes (HzE-Aufwendungen pro Kopf der Landkreisbevölkerung) vor, zuzüglich 10 % der Differenzsumme als Ausgleich für die besonderen zentralörtlichen Belastungen der Stadt.
Der Landkreisvorschlag wird mit der Gleichsetzung der sozialstrukturellen Gegebenheiten der Landkreisgemeinden mit der Stadt begründet, u. a. weil die Stadt Celle sich in einem Vergleichsring (Integrierte Berichterstattung Niedersachsen IBN) mit dem Landkreis Celle befunden hat. Dies ist nicht mehr der Fall. Die Stadt Celle gehört seit dem 1.1.2011 zu einem Vergleichsring mit den großen Städten Niedersachsens. Damit ist dem Vorschlag des Landkreises die Argumentationsgrundlage entzogen.
Der IBN Vergleichsring ist bei der Diskussion um die Finanzvereinbarung deshalb von Interesse, weil sich 52 von 61 niedersächsischen Jugendämtern hinsichtlich der Sozialdaten, Wirtschaftlichkeit, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit vergleichen. Es gibt allerdings nach wie vor eine Reihe von Schwachstellen des Datenmaterials, allerdings würden weitergehende Erhebungen auch erhebliche Kosten verursachen.
Die Stadt Celle gehörte bisher zu einem Vergleichsring in den die Landkreise Celle, Holzminden, Nienburg, Stade, Wesermarsch, Hildesheim und die Städte Langenhagen, Lehrte und Salzgitter zusammengefasst waren.
Mehrfach hat die Stadt Celle darauf hingewiesen, dass sie in fast allen Bereichen der Sozialstruktur im Vergleichsring Maximalwerte aufweist, die es erforderlich machen, die Zugehörigkeit zum Vergleichsring zu überprüfen.
Bei einer Überprüfung der Sozialstrukturdaten wurde Celle zum 1.1.2011 dem Vergleichsring mit den Städten Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, (Delmenhorst); Oldenburg und Osnabrück zugeordnet. Hier kommt die Stadt Celle auf überwiegend durchschnittliche Ergebnisse. Im Kostenvergleich liegt die Stadt Celle im Gegensatz zum früheren Vergleichsring in allen Kostenkategorien unterhalb des Mittelwertes des neuen Vergleichsrings.
Der Wechsel des Vergleichsrings stellt Celle von dem Verdacht frei, ungerechtfertigt viel Geld für Jugendhilfe auszugeben. Hierfür gab es auch bisher keinen Anlass, vielmehr gibt es nun die Bestätigung dafür, dass der ländliche Bereich im Landkreis Celle eben doch nicht mit dem städtischen zu vergleichen ist.
Damit ist dem Landkreis ein entscheidendes Kostenargument entzogen. Aufgrund der strukturellen Unterschiede kommt wohl auch eine Koppelung der Jugendhilfekostenerstattung an die Landkreisentwicklung ernsthaft nicht mehr in Betracht.
b. Ausschließliche Berücksichtigung der Kosten der Hilfen zur Erziehung nach erfolgter Kontenklärung.
Der Landkreis möchte zukünftig ausschließlich die Kosten der Hilfen zur Erziehung zur Berechnungsgrundlage machen. Nimmt man den vorläufigen Vorschlag des Landkreises zur Grundlage, so mindert sich die Kostenerstattung auf der Grundlage des städtischen Rechnungsergebnisses 2009 um max. 861.062 [2].
c. Hälftige Mitfinanzierung der Kosten der Erziehungsberatung
Die Erziehungsberatung wird bisher ausschließlich vom Landkreis finanziert. Der Landkreis möchte eine Mitfinanzierung der Stadt. Der städt. Anteil (nach Bevölkerung) liegt bei ca. 200.000 .
Als Alternative zur finanziellen Beteiligung könnte eine in den Fachdienst 51 integrierte eigenständige Erziehungsberatungsstelle der Stadt Celle in Betracht kommen. Denkbar wäre aber auch - über die finanzielle - eine fachlich-inhaltliche Beteiligung an der Erziehungsberatung.
Ergebnis: Die Interessenquote der Stadt Celle auf der Basis des städtischen Rechnungsergebnisses 2009 liegt bei Umsetzung der Landkreisvorschläge (a, b und c) bei ca. 3,4 Mio. Das bedeutet 2,1 Mio. weniger Finanzausgleich als bisher (6,5 Mio. gegenüber bisher 8,5 Mio. ) und eine Quote von 33%.
2.2 Alternative Vorschläge der Stadt:
1. Erstattung sämtlicher Kosten der Jugendhilfe einschl. Sach- und Personalkosten sowie Arbeitsplatzkosten bei Berücksichtigung einer generellen Interessenquote der Stadt von 20 %. Das entspricht einer in Niedersachsen weit verbreiteten Verteilung der Interessen.
2. Die Stadt finanziert sämtliche Jugendhilfeaufwendungen im städtischen Zuständigkeitsbereich selbst; der Landkreis finanziert nur noch die Jugendhilfeaufwendungen der Kreisgemeinden mit der Konsequenz, dass die Stadt Celle von der Mitfinanzierung der Jugendhilfeaufwendungen im Landkreis durch Reduzierung der Kreisumlage freigestellt wird.
Die Stadt Celle finanziert bei einem Bevölkerungsanteil von 39 % und einem Kreisumlagenanteil von 48% immerhin noch 600.000 der Jugendhilfekosten der Landkreisgemeinden mit. Von dieser Finanzierung würde die Stadt freigestellt, mit dem - allerdings kalkulierbaren - Risiko der Kostenentwicklung der eigenen Jugendhilfeaufwendungen.
Das niedersächsische Finanzausgleichsgesetz sieht eine derartige Regelung ausdrücklich vor (§ 15 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz).
Derzeit laufen Gespräche mit dem Landkreis Celle.
[1] Seit einigen Jahren gibt der Landkreis lediglich nur noch seine prozentualen Steigerungsraten bekannt, nicht jedoch die Kostenentwicklung in den einzelnen Haushaltsstellen.
[2] Die strittigen Konten befinden sich nach Angaben des Landkreises dort noch in der internen Diskussion (Stand 26.10.2010).
Der Landkreis möchte zukünftig ausschließlich die Kosten der Erziehungshilfe berücksichtigt wissen und will folgende Kosten zukünftig nicht mehr erstatten:
· Ermäßigungen der städt. Kindertageseinrichtungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung,
· Babybegrüßungspaket,
· Drogenprävention, Jugendsozialarbeit,
· Innere Verrechnung: Schulsozialarbeit,
· Mittagessenzuschuss GTGS
· Stadtteilprojekte und Der Laden sollen nur noch zu 30 % berücksichtigt werden (70 % städt. Interessenquote)
Die Stadt Celle besteht auf der Beibehaltung der bisherigen Erstattungsfälle der Jugendhilfe. Jugendhilfe wird im SGB VIII als Oberbegrifflichkeit verwendet und bezieht sich keineswegs nur auf die Erziehungshilfen, die im Sprachgebrauch häufig auch als Jugendhilfe bezeichnet werden.
