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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0002/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, das Gebiet der Stadt Celle zur Wahl des Rates am 11. September 2011 in folgende fünf Wahlbereiche einzuteilen:

 

Wahlbereich

Ortschaft

 

 

I

 

Altencelle und Blumlage/Altstadt

 

 

 

II

 

Neuenhäusen und Westercelle

 

 

 

III

 

Neustadt/Heese und Wietzenbruch

 

 

 

IV

 

Klein Hehlen, Boye, Groß Hehlen gem. mit Hustedt und Scheuen

 

 

 

V

 

Vorwerk, Hehlentor, Garßen und Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter wird in Wahlbereichen durchgeführt (§ 7 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz – NKWG). Gemeinden mit mehr als 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (ab 40 Vertreterinnen und Vertreter) sind verpflichtet, das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche einzuteilen (§ 7 Abs. 4 NKWG). Bei einer Wahl von 42 Ratsmitgliedern kann das Wahlgebiet in drei bis sechs Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 7 Abs. 4 NKWG). Der Rat bestimmt deren Zahl und Abgrenzung (§ 7 Abs. 5 NKWG).

Bei der Einteilung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Ebenfalls soll die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen (§ 7 Abs. 6 NKWG).

Für die durchschnittliche Bevölkerungszahl ist die von der Landesstatistikbehörde ermittelte Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06.2010 maßgeblich (§ 52 NKWG i.V.m. § 137 Abs. 2 Nds. Gemeindeordnung – NGO). Unter Hinzurechnung des nichtkasernierten Personals der Stationierungsstreitkräfte gem. § 137 Abs. 3 NGO beträgt die Einwohnerzahl 71.303 Personen.

 

Für die Wahl des Rates im Jahr 2006 hat der Rat am 03.02.2005 einstimmig beschlossen, das Wahlgebiet erstmals in fünf Wahlbereiche einzuteilen. Die Abgrenzung der Wahlbereiche orientiert sich dabei an den Grenzen der Ortschaften. Eine Beibehaltung dieser Einteilung erscheint sinnvoll, zumal dann eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen zur Wahl des Rates 2006 uneingeschränkt möglich wäre.

 

Folgende Einteilung ist weiterhin vorgesehen:

 

 

Wahlbereich

Ortschaft

Einwohner

im Wahlbereich *

(30.06.2010)

 

 

 

I

 

Altencelle und Blumlage/Altstadt

13.299

 

 

 

 

II

 

Neuenhäusen und Westercelle

 

14.908

 

 

 

III

 

Neustadt/Heese und Wietzenbruch

 

15.691

 

 

 

IV

 

Klein Hehlen, Boye, Groß Hehlen gem. mit Hustedt und Scheuen

 

11.507

 

 

 

V

 

Vorwerk, Hehlentor, Garßen und Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

 

15.639

* Da die Landesstatistikbehörde die Einwohnerzahlen für Gemeindeteile nicht ermittelt, muss diesbezüglich auf die gemeindeeigene Statistik zurückgegriffen werden, so dass sich eine zulässige Abweichung bei der Einwohnerzahl ergibt.

 

Die Toleranzgrenzen von 25 % pro Wahlbereich werden bei dieser Einteilung eingehalten. Die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbereich beträgt 14.261 Personen, die zulässige Toleranz (3.566 Einwohner) liegt bei max. 17.827 Einwohner und mind. 10.695 Einwohner je Wahlbereich.

 

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Anlagen

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