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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0096/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stellt fest, dass mit dieser Vorlage der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 068/2010 erledigt ist.

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Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Die Trinkwasserversorgung im Gebiet der Stadt Celle sowie den Samtgemeinden Wathlingen und Flotwedel erfolgt über das Wasserwerk Garßen; in diesem wird das mit Tiefbrunnen im Bereich Arloh geförderte Grundwasser aufbereitet und in das Versorgungsnetz eingespeist. Dem Wasserwerk ist eine Bewilligung zur Grundwasserentnahme von 8 Mio. m³/Jahr zugeordnet.

 

Das ursprünglich zur Versorgung des süstlichen Landkreises errichtete Wasserwerk Bostel mit einer zulässigenhrlichen Entnahmemenge von 2 Mio. wird derzeit nicht genutzt; die Versorgung erfolgt ebenfalls durch das Wasserwerk Garßen, da die Qualität des Rohwassers aus diesem Förderbereich deutlich besser ist.

 

Es ist beabsichtigt, die Wasserversorgung dauerhaft über das Wasserwerk Garßen zu bewerkstelligen. Hierzu ist von der Stadtwerke Celle GmbH die Neubewilligung mit einer zusammengefasstenhrlichen Entnahmemenge von 9 Mio. beantragt worden.

 

 

Grundwasserdargebot

 

Im Zusammenhang mit der Neubeantragung des Wasserrechts sind Gesichtspunkte der mengenbezogenen Bewirtschaftung vorrangig zu prüfen. Im Wasserrechtsantrag vom 28.10.2010 ist hierzu unter Bezugnahme auf die vom Gewässerkundlichen Landesdienst (hier: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - LBEG) bereit- gestellten Rahmendaten ausgeführt: "Nach Rd.Erl. des MU (2007) zur „Mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers“ beträgt für den in diesem Bewilligungsverfahren relevanten Grundwasserkörper 4_2102 ("Oertze Locker­gestein links") das Grundwasserdargebot 250,2 Mio. m³/a und das Trockenwetterdargebot 125,1 Mio. m³/a. Das nutzbare Dargebot wird mit 64,95 Mio.m³/a und die nutzbare Dargebotsreserve mit 23,95 Mio. m³/a angegeben. In dieser Betrachtung sind die bisher genehmigten Wasserrechte der Stadtwerke Celle GmbH (Wasserwerk Garßen mit 8 Mio. m³/a und Wasserwerk Bostel mit 2 Mio. m³/a; zusammen 10 Mio. m³/a) und andere Wasserrechtsinhaber (Wasserwerke, Beregnungsverbände etc.) berücksichtigt.

Bezieht man die beantragte Menge von 9 Mio. m³/a auf das Trockenwetterdargebot, so ergibt sich ein Anteil von rd. 7 %. Somit ist für die beantragte Grundwasserentnahme von 9 Mio. m³/a ein ausreichendes Dargebot im Grundwasserkörper 4_2102 vorhanden.

 

Wird nach dem LBEG-Verfahren (2007) zur Dargebotsabschätzung der Grundwasserrper 4_2102 auf die Grundwasserteilkörper der in diesem Bewilligungsverfahren relevanten Gebietskörperschaften aufgeteilt, so ist das Modellgebiet ‚Garßen und das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Garßen dem Teilkörper 122 - Landkreis Celle und dem Teilkörper 330 - Stadt Celle zuzuordnen. r beide Teilkörper ergibt sich ein Trockenwetterdargebot von rd. 71 Mio. m³/a, ein nutzbares Dargebot von 38,5 Mio.m³/a und eine nutzbare Dargebotsreserve von 13,8 Mio. /a. Auch in dieser Betrachtung sind die bisher genehmigten Wasserrechte eingegangen (Wasserwerk Garßen mit 8 Mio. m³/a und Wasserwerk Bostel mit 2 Mio. m³/a (zusammen 10 Mio. m³/a) und andere Wasserrechtsinhaber (Wasserwerke, Beregnungsverbände etc.).  Bezieht man die beantragte Menge von 9 Mio. m³/a auf das Trockenwetterdargebot, so ergibt sich ein Anteil von rd. 12,7 %."

 

Die mit der beantragten Neubewilligung verbundene Verringerung der zulässigen Entnahmemenge von bislang gesamten 10 Mio. cbm/a (Garßen und Bostel) auf 9 Mio. cbm/a hat eine Entlastung der Grundwasser-Dargebotsreserve um 1 Mio. cbm/a zur Folge.

 

Auch mögliche Auswirkungen des Klimawandels wurden im Wasserrechtsantrag vom 28.10.2010 bereits betrachtet. Dabei wurde Bezug genommen auf das Projekt "Grundwasser und Klimawandel", das federführend vom LBEG betreut wird. Im hydrogeologischen Gutachten zum Wasserrechtsantrag ist hierzu ausgeführt: "Nach den vorufigen Zwischenergebnissen wird der Jahresniederschlag sich im Raum Celle bis 2071/2100 um ca. 2 3 % erhöhen. Dabei werden die Sommerniederschläge (Juni bis August) um ca. 24 % abnehmen und die Winterniederschläge (Dezember Februar) um ca. 18 % zunehmen. Aussagen zur Grundwasserneubildung sind derzeit noch nicht verfügbar."

 

Diese gutachtlichen Feststellungen und Aussagen ermöglichen eine Einschätzung der mittelfristigen Rahmenbedingungen für eine am Allgemeinwohl orientierte Bewirtschaftung des Grundwassers im Raum Celle. Insbesondere ist derzeit keine mengenbezogene Überbeanspruchung der Ressource Grundwasser zu erkennen oder zu erwarten, auch nicht als Folge des Klimawandels. Da die Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung aus dem sogenannten "2. Grundwasserstockwerk" in Tiefen von 70 - 80 m unter der Erdoberfläche erfolgt und dieses tiefliegende Stockwerk im Einzugsgebiet fast flächendeckend vom oberflächennahen Grundwasser durch eine geologische Sperrschicht (sogenannter "Grundwasserhemmer") getrennt ist, ergeben sich selbst bei jahreszeitlich-klimatisch bedingter Veränderung der Grundwasserentnahme keine unmittelbaren Wirkungen an der Erdoberfläche. Anders ist dies bei der landwirtschaftlichen Feldberegnung, wenn diese auf das oberflächennahe Grundwasser zugreift; diese Form der Grundwassernutzung bedarf daher vor allem in der Nähe grundwasserabhängiger Ökosysteme, z. B. Feuchtbiotope, der wasserwirtschaftlichen Prüfung und Überwachung.

 

 

Qualitätsentwicklung und deren Sicherung

 

Neben der mengenbezogenen Verfügbarkeit ist ein weiterer wesentlicher Aspekt die Qualität des Grundwassers als Voraussetzung für dessen ökonomisch sinnvolle Aufbereitung und Bereitstellung als Trinkwasser. Die geologische "Barriere" zwischen dem oberflächennahen Grundwasser und dem Entnahme-"Stockwerk" wirkt in diesem Zusammenhang auch als "Sicherung" gegenüber stofflichen Einflüssen, die sich aus Nutzungen an der Erdoberfläche ergeben können. Vor allem die landwirtschaftliche Bodennutzung kann hier allerdings nachteilig wirken: Stickstoffeinträge (Nitrat) aus der Düngung sind an den in landwirtschaftlich genutzten Bereichen angeordneten "Vorfeld-Messstellen" des oberen Grundwasser­stockwerks anhand von Überschreitungen des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (50 mg Nitrat / l) nachweisbar.

 

Die regelmäßigen Untersuchungen des geförderten "Rohwassers" ergaben bislang keinerlei Anzeichen "anthropogener", also aus menschlicher Nutzung herrührender Einflüsse auf die Grundwasserbeschaffenheit; eine Aufbereitung ist lediglich wegen der geogen bedingten hohen Eisen- und Mangangehalte im Rohwasser erforderlich. Die Untersuchungen des Reinwassers des Wasserwerks Garßen ergeben regelmäßig Nitratkonzentrationen von weniger als 1 mg/l.

 

Aktuell ist deshalb auch aus der landwirtschaftlichen Bodennutzung im Wassergewinnungsgebiet, unabhängig von den angebauten Pflanzen und dem Dünge- bzw. Pflanzenschutzmitteleinsatz, keine nachteilige Beeinflussung der Trinkwasserqualität im Raum Celle zu befürchten

 

Im Sinne der langfristigen Qualitätssicherung der Grundwasserreserven ergeben sich aus dem hohen Anteil der Waldflächen im Einzugsgebiet des Wasserwerks Garßen (ca. 74 % Flächenanteil lt. Statistik des Nds. Landesamtes für Bodenforschung) positive Wirkungen, da eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung die Nährstoffausträge aus dem Oberboden minimiert. Gleichwohl wurde  mit dem Anspruch der langfristigen Qualitätssicherung seit Beginn der 1990er Jahre im Raum Celle eine ständige Zusammenarbeit ("Trinkwasserkooperation") zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgern (Stadtwerke Celle GmbH, Stadtwerke Bergen GmbH und SVO Energie GmbH), unter Mitwirkung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der kommunalen Wasserbehörden und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen etabliert.

 

Wesentliche Elemente der Trinkwasserkooperation sind eine am Grundwasserschutz orientierte landwirtschaftliche Fachberatung und die finanzielle Förderung angepasster Anbau- und Düngeverfahren mit dem Ziel, Einwirkungen der Landwirtschaft auf den Grundwasserkörper möglichst gering zu halten.

 

In diese Betrachtungen ist selbstverständlich auch der Anbau von Mais einbezogen, unabhängig von dessen Verwendung als Tierfutter oder Energieträger. Letztlich kommt es aber weniger auf die Fruchtart (z. B. Mais, sonstiges Getreide, Hackfrüchte) an, sondern vielmehr auf die Anbauweise mit z. B. Vor- bzw. Zwischenfrucht oder Untersaat, durch die eine möglichst lange Bodenbedeckung und Nährstoffbindung über Pflanzen erreicht werden kann. In den Sitzungen der Trinkwasserkooperation wird diese Thematik auch zukünftig einen Schwerpunkt bilden.

 

Bei Gesamtwürdigung

 

  • des derzeitigen Wissensstandes zur Grundwassernutzung und deren absehbarer Entwicklung im Raum Celle, auch unter Berücksichtigung von Klimafolgen,
  • der fachbehördlichen und gutachtlichen Erkenntnisse zu den geologischen Voraussetzungen des Grundwasserschutzes im Raum Celle,
  • der Ergebnisse der bereits langjährig ausgeübten und langfristig über viele Partner und mit einer großen thematischen Breite angelegten Trinkwasserkooperation im Raum Celle

 

bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner weitergehenden Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in Celle unter den Gesichtspunkten der Verfügbarkeit und der Qualität.

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Anlagen

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