Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0047/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle in der vorliegenden Form.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Anforderungen an die Betreuer/-innen von Kinder- und Jugendfreizeiten haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Neben den erweiterten Kenntnissen zum Kinderschutz, zur Aufsichtspflicht, zur Ersten Hilfe usw., werden umfassende pädagogische Kompetenzen erwartet. Daneben ist die Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen komplexer und oft auch schwieriger geworden.

 

Aus diesen und redaktionellen Gründen sollten die Richtlinien den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Änderungen:

 

Abschnitt I, Ziffer 1:

neu: …..Teilnehmer/-innen an Freiwilligendiensten……

 

Begründung:

Anpassung an die gesellschaftliche Situation, Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit.

 

Abschnitt I, Ziffer 4:

alt:

Eine Jugendgruppe muss aus mindestens 5 Teilnehmer/innen und einem Leiter/ einer Leiterin bestehen. Pro angefangene 10 Teilnehmer/innen wird ein Betreuer/eine Betreuerin bezuschusst. Bei jeweils 5 – 10 Teilnehmer/innen (15, 25, 35 usw.) wird ein weiterer Betreuer/eine Betreuerin angerechnet.

 

neu:

Ab 5 Teilnehmer/-innen werden zwei Betreuer/-innen bezuschusst.
 

Die weitere Bezuschussung erfolgt wie folgt:

 

·         11 – 15 TN =   3 Betreuer werden bezuschusst

·         16 – 20 TN =   4    “                       “           “

·         21 – 25 TN =   5    “        “           “

·         26 – 30 TN =   6    “        “           “

etc.

 

Nach diesem Berechnungsschema ist  zu verfahren.

 

Begründung:

Der veränderte Betreuungsschlüssel ist ein Anpassung an die veränderten Anforderungen und soll die Arbeit der Betreuer/-innen erleichtern.

Auch eine kleine Gruppe ab 5 Kindern benötigt (z. B. bei einem Unfall) eine zweite Aufsichtsperson.

 

Abschnitt I, Ziffer 4:

alt:

Bei besonders betreuungsintensiven Maßnahmen gelten Sonderregelungen (z. B. Behindertengruppen).

 

neu:

Bei besonders betreuungsintensiven Maßnahmen gelten Sonderregelungen (z. B. bei Behindertengruppen und  gemischten Gruppen kann bis  1 zu 1 für behinderte Kinder gefördert werden). Über die notwendige Anzahl von Betreuern/-innen einer derartigen Maßnahme entscheidet der Fachdienst Jugendarbeit.

 

Begründung:

Auch schwerbehinderte Kinder sollen die Möglichkeit haben an Freizeiten teilzunehmen.

 

Abschnitt I, Ziffer 4:

alt:

Bei gemischten Gruppen können mindestens zwei Gruppenleiter/-innen angerechnet werden.

 

neu:

Der Satz wird gestrichen.

 

Begründung:

Hat in der Vergangenheit zu Irritationen geführt. Sollte dazu dienen, dass bei gemischten Gruppen unter 10 Kindern zwei Betreuer/-innen bezuschusst werden.

 

Abschnitt I, Ziffer 6:

alt:

Verbände und Gemeinden aus dem Kreisgebiet, die mehr als 5 Kinder aus dem Stadtgebiet mitnehmen, können für diese ebenso Zuschüsse beantragen.

 

neu:

Verbände und Gemeinden, die  Kinder aus dem Stadtgebiet mitnehmen, können für diese ebenso Zuschüsse beantragen.

 

Begründung:

Im Rahmen der Gleichbehandlung sollten alle Kinder aus dem Stadtgebiet bezuschusst werden.

 

Abschnitt II, Ziffer 1b:

alt:

Bei einer Dauer von 14 Tagen und länger beträgt der Zuschuss für förderungsfähige Teilnehmer/-innen max. 300 € . Er verringert sich anteilmäßig bei geringerer Fahrtdauer. Damit eine Erholungsmaßnahme gewährleistet ist, sollte eine Mindestdauer von 10 Tagen nicht unterschritten werden.

 

neu:

Der Zuschuss beträgt für förderungsfähige Teilnehmer/innen max. 300 €. Damit eine Erholungsmaßnahme gewährleistet ist, sollte eine Mindestauer von 10 Tagen nicht unterschritten werden.

 

Begründung:

Die Fahrten dauern in der Regel 14 Tage. Die Reduzierung des Zuschusses (z.B. bei einer 10 tägigen Skifreizeit zum Preis von 300 €) verhindert das Kinder aus prekären Verhältnissen daran teilnehmen können.

Reduzieren

Anlagen

Loading...