Beschlussvorlage - BV/0080/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung einer Ortsbürgermeisterin in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.03.2011
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Sachverhalt:
Gemäß § 55 f Abs. 3 Sätze 2 und 3 Nieders. Gemeindeordnung (NGO) erfüllen die Ortsbürgermeister/innen Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung. Sie sind daher in Verbindung mit § 55 h Abs. 1 Sätze 2, 3 und 7 NGO in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen, sofern sie die Übernahme der Hilfsfunktion nicht ablehnen.
Der Ortsrat Vorwerk hat am 15.02.2011 Frau Iris Fiss (SPD) zur neuen Ortsbürgermeisterin gewählt (als Nachfolgerin für den verstorbenen Ortsbürgermeister J. Hartig). Die gewählte Ortsbürgermeisterin hat die Wahrnehmung von Hilfsfunktionen nicht abgelehnt und ist daher für die Dauer der Wahlperiode in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zu berufen.
