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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0007/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung stellt nach Beendigung des Pilotprojektes Anonymisiertes Bewerbungsverfahren im Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform den Erfahrungsbericht vor.

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Sachverhalt:

Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes enthält als zentrales Auswahlgebot für den öffentlichen Dienst die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung („Bestenauslese“). Danach sind ausgehend vom konkreten Anforderungsprofil die maßgeblichen Auswahlkriterien wie folgt zu verstehen:

 

  • Die Eignung umfasst die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin/des Bewerbers und schließt die gesundheitliche Eignung mit ein.
  • Die Befähigung umfasst die wesentlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten die für eine breite dienstliche Verwendung erforderlich sind. Dazu zählt auch die Ausbildung.
  • Die fachliche Leistung bedeutet die tatsächliche Bewährung in der Praxis, d. h. die Qualität und Quantität der tatsächlich erbrachten Arbeitsergebnisse.

 

Neben den grundgesetzlichen Anforderungen an die Personalauswahl finden sich Ergänzungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und im Nds. Gleichstellungsgesetz. Danach muss die Auslese der Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorgenommen werden. Sofern auf einer Funktionsebene Frauen oder Männer unterrepräsentiert ist, muss durch geeignete Instrumente auch auf eine Veränderung eingewirkt werden.

 

Bei einer Vakanz wird bezogen auf die konkrete Stelle jeweils ein Anforderungsprofil entwickelt, dass der Stellenausschreibung zu Grunde liegt. Gerade im Rahmen der Eignung wird dabei Wert auf so genannte Schlüsselqualifikationen (synonym für „Soft Skills“, Zusatzqualifikationen oder soziale Kompetenzen) gelegt. Dazu gehören beispielsweise Teamfähigkeit, Kreativität, Kommunikationsfähigkeit, Innovationsbereitschaft, Problemlösungskompetenz, Konfliktfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft.

 

Auf Vorschlag des ehemaligen Stadtbrandmeisters wird bereits seit mehreren Jahren Augenmerk auf ehrenamtliches Engagement u. a. in der Feuerwehr gelegt, weil hieraus einerseits Interesse am Allgemeinwohl deutlich wird, andererseits solche Funktionen Hinweise auf vorhandene Schlüsselqualifikationen liefern. Sofern nicht schon die üblichen Bewerbungsunterlagen Hinweise darauf liefern, erfolgt grundsätzlich eine Abfrage im Vorstellungsgespräch. Das gilt insbesondere für die Nachwuchsgewinnung.

 

Die Stadt Celle beteiligt sich seit dem letzten Jahr an dem Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. r dieses Projekt ist ein diskriminierungsfreier Bewerbungsbogen entwickelt worden, der ausdrücklich Angaben zum ehrenamtlichen Engagement fordert. Damit ist zusätzlich sichergestellt, dass die im SPD-Antrag geforderten Komponenten in die Auswahlentscheidung einfließen.

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Anlagen

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