Beschlussvorlage - BV/0092/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept in der neuen Wahlperiode; Bildung von Ratsausschüssen ab 11/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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31.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
a) Die im Rat der Stadt Celle vertretenen Fraktionen sind sich darüber einig, dass sich die Zahl der Ausschüsse in der nächsten Wahlperiode reduzieren soll und empfehlen dem neu gewählten Rat, die nach Anlage 1 vorgeschlagenen Ausschüsse zu bilden.
b) Der einzusparende Personalkostengesamtanteil im bestehenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) erhöht sich ab 2012 je entfallenden Ausschuss um 15.000 jährlich.
Sachverhalt:
Ausgangspunkt
Mit Vorlage der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde die Idee der Reduktion der Ausschüsse neu aufgenommen. Derzeit liegen aktuell drei Anträge vor, die eine Reduktion empfehlen (Antrag Nr. 125/2010 Bündnis 90/Die Grünen, Antrag Nr. 136/2010 WG Wählergemeinschaft Celle e. V. und Antrag Nr. 140/2010 SPD) (Anlagen 3 5). In den Beratungen des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 07./08.12.2010 (Seite 14 der Niederschrift) wurde eine Reduktion um drei Ausschüsse empfohlen; die Details sollten noch vor der Kommunalwahl geklärt werden.
Bildung der Ausschüsse
Die NGO (künftig NKomVG) unterscheidet nach Ausschüssen des Rates (§ 51 NGO) und den Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 53 NGO künftig §§ 71, 73 NKomVG). Als Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten:
· der Schulausschuss (§ 110 Nds. SchulG),
· Jugendhilfeausschuss (§§ 70 ff. SGB VIII KJHG),
· Grundstücksverkehrsausschuss (§ 41 LwKG).
Mit Ausnahme der drei Pflichtausschüsse ist der Rat ansonsten in der Entscheidung frei, welche Ausschüsse er bilden möchte.
Struktur der Ausschüsse
Nach der Auflistung der derzeitigen Ausschüsse (Anlage 1) sind verwaltungstechnische Überschneidungen nur bedingt vorhanden.
Die künftige Struktur der Ausschüsse sollte sich nach Ansicht der Verwaltung an den folgenden Zielen orientieren:
· Die fachliche Aufgabenstellung sollte den politischen Willensbildungsprozess im Rat wirksam unterstützen.
· Die Arbeitsfähigkeit sollte gewährleistet bleiben, d. h. die Aufgabenstellung sollte in Qualität und Quantität ausgewogen gestaltet sein.
· Die (beschlossenen) Fachziele und die wesentlichen Produkte sollten sinnvoll zugeordnet werden können (Anlage 2), damit die Umsetzung des Steuerungsauftrages nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG sichergestellt werden kann.
· Der Aufgabenzuschnitt der Ausschüsse sollte ferner die Option einer eigenständigen Kompetenz im Sinne des neuen Kommunalverfassungsrechtes eröffnen.
· Die Zuständigkeit der Ausschüsse sollte mit dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters bzw. der jeweiligen Dezernatsleitung kompatibel sein.
Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Bündelung von Aufgaben
Die Bündelung von Ausschüssen ist rechtlich zulässig und erfordert lediglich beim Jugendhilfeausschuss eine differenzierte Vorgehensweise. Nach einer internen Klärung durch den FD 30 vom 30.03.2001 wurde u. a. herausgearbeitet, dass nach den Kommentierungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Auffassung vertreten wird, dass kombinierte Ausschüsse zulässig sind (Thieme-Goldmann, 3. Aufl. 1997, Rand-Nr. 7 zu § 53 NGO; Thiele, 5. Auflage 1999, Anmerkung 2 zu § 51 NGO). Goldmann begründet dies damit, dass die Verbindung von Ausschüssen mangels Verbotsnorm rechtlich nicht ausgeschlossen sei. In beiden Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss die Tagesordnungspunkte in der jeweils richtigen Zusammensetzung beraten müsse. Konkret wäre also darauf zu achten, dass die nicht dem Rat angehörenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei sozialen Themen außerhalb des SGB VIII ihr Stimmrecht verlieren.
Bewertung der verschiedenen Vorschläge
Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen
· Die Auflösung eines eigenständigen Feuerschutzausschusses wird auch von der WG und der SPD empfohlen. Während Bündnis 90/Die Grünen sowie die WG eine Bündelung mit dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Umwelt vorschlagen, empfiehlt die SPD die ersatzlose Auflösung.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte der Vorschlag nicht umgesetzt werden. Das Ehrenamt in der Feuerwehr ist zentraler Bestandteil für das Funktionieren der Strukturen. Mit der Auflösung des Ausschusses geht der direkte Kontakt zwischen Politik und der Feuerwehr verloren. Ferner darf nicht verkannt werden, dass zumindest in der kommenden Wahlperiode gerade im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptwache eine Fülle von Fragestellungen geklärt werden müssen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Feuerschutzausschuss als eigenständiges Gremium fortzuführen.
· Die Auflösung des Liegenschaftsausschusses wird in allen Fraktionsanträgen empfohlen. Aus Sicht der Verwaltung ist aber eine ausschließliche Zuordnung zum Bau- und Planungsausschuss (das Dez. III ist lediglich für die bebauten Liegenschaften verantwortlich) genauso wenig zielführend wie eine Ansiedlung im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss.
Ausgehend von der Zuständigkeitsregelung in der Geschäftsverteilung der Dezernenten wird vorgeschlagen, für die unbebauten Liegenschaften (zuständig I/80) die Kompetenz des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing zu nutzen. Die bebauten Liegenschaften (zuständig III/3/25) sollten dagegen dem Planungs- und Bauausschuss (+Umwelt) zugeordnet werden.
Vorschlag der WG
· Der Vorschlag, den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing zu verschmelzen, lässt die besondere koordinierende Funktion des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses außer Betracht. Gerade vor dem Hintergrund der Prämisse solider Finanzen als Oberziel ist es nach Ansicht der Verwaltung angezeigt, hier eine gewisse fachliche Unabhängigkeit beizubehalten.
Umgekehrt sind die vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing zu bearbeitenden Aufgaben so vielfältig, dass die Konzentration darauf im Interesse der Fachpolitik sinnvoll erscheint.
· Der Grundstücksverkehrsausschuss als Ausschuss nach gesetzlichen Vorschriften (§ 41 LwKG) erfüllt wegen seiner gutachterlichen Tätigkeit eine Unterstützungsfunktion für die Verwaltung. Deswegen und aufgrund der spezifischen Zusammensetzung ergibt sich aus einer Bündelung mit einem anderen Ausschuss kein Nutzen. So finden z. B. die Sitzungen der Grundstücksverkehrsausschüsse des Landkreises und der Stadt am gleichen Tag zeitversetzt statt, um die identischen Gutachter nicht über Gebühr zu beanspruchen.
· Die Zusammenlegung von Sport- und Kulturausschuss ist wegen der zugrunde liegenden unterschiedlichen fachpolitischen Themenstellungen nicht sinnvoll bzw. macht die Hinzuziehung von ratsfremden Sachverständigen schwierig.
Auch der Vorschlag der SPD, den Sport- und Sozialausschuss zu verschmelzen, passt abgesehen von den Zielgruppen auch nicht zur internen Geschäftsverteilung.
Vorschlag der SPD
· Die Bündelung der Ausschüsse für öffentliche Einrichtungen und Straßenbau und Verkehr ist auch nach Ansicht der Verwaltung sinnvoll. Allerdings sollte das Politikfeld Umwelt (FB 3) fachlich dem künftigen Bau- und Planungsausschuss auch begrifflich zugeordnet werden.
· Liegenschaftsausschuss (siehe vorgenannte Ausführungen)
· Sport- und Sozialausschuss (siehe vorgenannte Ausführungen)
· Feuerschutzausschuss (siehe vorgenannte Ausführungen)
Einzelbegründungen zu den Vorschlägen der Verwaltung
· Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Straßenbau und Verkehr
Alle wesentlichen Produkte des FB 6 (5 Produkte) sind Bestandteil der Aufgaben des Gremiums. Der Ausschuss übernimmt bedeutsame Aspekte der technischen Infrastruktur wie Wege, Straßen, Plätze sowie von Einrichtungen wie Entwässerung und Friedhöfe. Allein 2010 tagten beide Ausschüsse zusammen insgesamt elfmal.
· Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform
Aufgabenstellung wie gehabt. Allerdings empfiehlt die Verwaltung, die Bezeichnung -reform in -modernisierung umzubenennen (das Thema Verwaltungsreform ist seit rund 20 Jahren Gegenstand der Fachdiskussion und ist insoweit überholt). Dagegen dürfte die Anpassung der Verwaltung an neue Herausforderungen zu den zentralen Aufgaben der nächsten Jahre gehören.
· Ausschuss für Straßenbau und Verkehr (entfällt)
· Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Die Bedeutung des Ausschusses steht außer Frage. Aus fachlichen und organisatorischen Gründen sollten die liegenschaftlichen Fragen (ausgenommen bebauter Grundbesitz = Gebäudemanagement) in diesem Ausschuss mit behandelt werden (z. B. An- und Verkauf von Gewerbeflächen).
· Feuerschutzausschuss (wie gehabt)
· Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (wie gehabt)
· Grundstücksverkehrsausschuss (wie gehabt)
· Jugendhilfeausschuss (wie gehabt)
Die Thematik Kinder und Jugendliche umfasst auch die Sorgeberechtigten und eröffnet damit die Zuständigkeit für viele soziale Bereiche. Eine Bündelung mit den bisherigen Aufgaben des Sozialausschusses erscheint zwar grundsätzlich denkbar. Allerdings sieht die Verwaltung mit Hinweis auf die ohnehin schon jetzt vorhandene Themenfülle Probleme bei der Umsetzung. Sonstige soziale Themen könnten schnell eine untergeordnete Bedeutung erfahren.
· Kulturausschuss (wie gehabt)
· Liegenschaftsausschuss (entfällt)
· Planungs- und Bauausschuss, Umwelt
Dieser Ausschuss nimmt neben dem Thema Umwelt auch künftig die Aufgabe Gebäudemanagement mit wahr. Die Bündelung dieser Themen entspricht dem fachlichen Aufgabenzuschnitt des FB 3. Ferner empfiehlt die Verwaltung, das Gremium in Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt umzubenennen.
· Schulausschuss (künftig Sozial-und Schulausschuss)
Die Verwaltung schlägt vor, die sozialen und schulischen Themen in einen Sozial- und Schulausschuss zu bündeln. Dies führt zu einer Aufwertung der politischen Arbeit des Gremiums. Ferner sollte der Vorsitzende des Seniorenbeirates auch künftig dem gemeinsamen Ausschuss angehören.
· Sozialausschuss (entfällt)
· Sportausschuss (wie gehabt)
· Integrationsausschuss
Zusammensetzung der Ausschüsse
Nach bestehender Praxis arbeiten in den Ausschüssen nicht dem Rat angehörende Personen mit (sh. Anlage 1 Spalte 2 jeweilige Differenz). Die Verwaltung regt an, insbesondere bei den Ausschüssen mit verändertem Aufgabenzuschnitt die bisherige Form zu überprüfen. Nach § 71 Abs. 7 S. 2 NKomVG sollen mindestens 2/3 Drittel der Ausschussmitglieder dem Rat angehören, d. h. jede zusätzliche ratsfremde Person erfordert grundsätzlich zwei weitere Ratsmitglieder.
Auswirkungen auf die Ausschussarbeit und Höhe des möglichen Einsparpotentials
Alle Ziele und wesentlichen Produkte lassen sich in einer von der Verwaltung dargestellten Struktur fassen und beraten. Eine wie von der Verwaltung vorgeschlagene Struktur hätte 2010 voraussichtlich 17 von 65 Sitzungen entbehrlich gemacht (rund 25 %).
Die Fa. BSL Managementberatung hatte 2003 die Stadt Salzgitter beraten. Seinerzeit hatte das Unternehmen für die Arbeit der Ausschüsse einen Aufwand von insgesamt 16.800 /Jahr ermittelt. Dabei konnten rd. 15.000 der Ausschussarbeit direkt zugeordnet werden. Hier handelt es sich um Personalkosten, die sich allerdings sehr unterschiedlich verteilen und deshalb stellenmäßig nicht konkret benannt werden können.
Dennoch würde mit der Reduktion insgesamt Aufwand vermieden werden, der sich als Ersparnis abzubilden hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, die bereits 2010 beschlossene Reduktion der Personalkosten im Haushaltssicherungskonzept ab 2012 um 15.000 jährlich je wegfallenden Ausschuss zu erhöhen.
Anlagen
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