Beschlussvorlage - BV/0130/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen im Vorgriff auf den Nachtragsstellenplan 2011/12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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31.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.05.2011
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Sachverhalt:
Seit der Beschlussfassung des Rates über den Stellenplan haben sich zwischenzeitlich Notwendigkeiten ergeben, die stellenplanmäßige Veränderungen zur Folge haben. Da diese Maßnahmen bereits im laufenden Jahr umzusetzen sind, kann mit der Beschlussfassung nicht bis zur Verabschiedung eines Nachtragsplanes gewartet werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
1.) Büro des Oberbürgermeisters; Einrichtung einer neuen Stelle - A 10, EG 9 -
Eine Verbesserung der personellen Situation ist aus folgenden Gründen sachlich und zeitlich unabweisbar:
- Das neue Kommunalverfassungsgesetz tritt zum 01.11.2011 in Kraft. Hierin ist u. a. eine Stärkung der Ortsräte vorgesehen. Neben den erforderlichen Fortbildungen sind die inhaltlichen Regelungen dieser Vorschrift vorzubereiten und umzusetzen.
- Eine halbe Stelle ist durch die Tätigkeit einer Mitarbeiterin bei der Metropolregion entfallen und nicht durch zusätzliches Personal kompensiert worden.
- Teilweise konnten wichtige Aufgaben des Jahres 2011 trotz hoher Plusstunden einiger Mitarbeiter/-innen aufgrund der angespannten personellen Situation noch nicht begonnen werden, so z. B. die Änderung der Hauptsatzung, Änderung der Geschäftsordnung, Änderung der Entschädigungssatzung, papierloses Büro für Ratsmitglieder etc. Auch die Neukonstituierung des Rates wird einen erheblichen Zeitaufwand erfordern.
Auf der neuen Stelle sollen Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrgenommen werden. Sie soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt intern ausgeschrieben werden.
2.) Fachdienst 68; Einrichtung einer Ingenieurstelle - EG 11 - zum 01.07.2011
Durch Änderungen im „Stand der Technik“, Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes, Änderung der Betriebssicherheitsverordnung mit Einflüssen auf die Dienst- und Betriebsanweisung sowie der Explosionsschutzdokumentation, Gefährdungsanalyse und Gefährdungsdokumentation und der damit verbundenen „Übertragung der Unternehmerpflichten“ sind zusätzliche Aufgaben entstanden. Besonders umfangreich ist der Aufwand für den gesamten Arbeitsschutz im Bereich der Betriebe geworden.
Der Fachdienst beantragt, eine zusätzliche Ingenieurstelle in der Entgeltgruppe 11 auszuweisen. Diese Stelle soll zum 01.07.2011 besetzt und u. a. mit folgenden Aufgaben belegt werden:
- Inhaltliche Überarbeitung und Fortschreibung der Abwasserbeseitigungssatzung von 1998. Hier besteht dringender Bedarf, da sich viele technische Vorschriften und gesetzliche Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz und das Niedersächsische Wassergesetz geändert haben. Eine der gravierendsten Änderungen ist die Verpflichtung, bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung an den privaten Grundstücksentwässerungsleitungen durchzuführen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Niedersachsen die Betreiber von privaten Abwasserleitungen bisher gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Dichtheitsüberprüfungen mit in die kommunale Abwassersatzung aufzunehmen. Da die Abwassersatzung in Celle überarbeitet werden muss, besteht hier die Möglichkeit, dieses so umzusetzen. Betroffen sind nicht nur die privaten Grundstücksentwässerungsleitungen, sondern auch ca. 21.000 öffentliche Grundstücksanschlussleitungen, die untersucht werden müssten. Dazu muss vorab ein Konzept unter Berücksichtigung aller Randbedingungen wie Kosten, Personalaufwand, Zeitfaktor und Bürgerbeteiligung entwickelt werden. Die weitere Aufgabe wird dann die Umsetzung, Projektleitung und Dokumentation des entwickelten Konzeptes sein. Vom Zeitfaktor her wird dieses eine Daueraufgabe sein.
- Planungsleistungen und Projektleitung im Bereich der Kläranlage, insbesondere zur Entlastung der Fachdienstleitung. Die Aufgaben und der Zeitaufwand für Ausschreibung, Vergaben und Betreuung von Ingenieurleistungen sowie die „Bauherrenfunktion“ für Bauprojekte sind in den letzten Jahren gestiegen. Durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben insbesondere auf die Leitung (Mitarbeiterführung, Unternehmerpflichten, Bilanzrecht) stellt sich die aktuelle Situation so dar, dass diese trotz Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister auf Dauer nicht sach- und fachgerecht zu bewältigen sind. Derzeit ist es so, dass die Fachdienstleitung zu etwa 40 % mit Ingenieurtätigkeiten beschäftigt ist, so dass hier dringend eine Entlastung vorgenommen werden muss.
- Kommunaler Klimaschutz – Erstellen von Klimaschutzteilkonzepten für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung. Im Rahmen dieser vom BMU geförderten Maßnahme sollen in den nächsten 3 - 10 Jahren kurz und mittelfristige Projekte im Bereich der Abwasserbehandlung geplant und durchgeführt werden.
Die Einrichtung der neuen Stelle soll wie folgt finanziert werden:
- Wegfall der Stelle 68000840 (EG 4) zum 01.07.2011 = 39.800 €
- Einsparung von Kosten für externe Dienstleister = 30.000 €
69.800 €
./. Mehrkosten Ing.-Stelle (EG 11) 66.100 €
Ersparnis jährlich: 3.700 €
3.) FD 54; Verlängerung der kw-Vermerke für die Stellen der pädagogischen Mitarbeiter/-innen in Grund- und Hauptschulen (Schulsozialarbeit)
Die kw-Vermerke sind gekoppelt an die Dauer des Förderprogramms des Landes im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule und der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Stellenplan 2011/2012 lag eine Entscheidung über die Dauer der Förderperiode noch nicht vor. Somit wurden die Verträge zunächst um ein Jahr verlängert und ein kw-Vermerk auf den Zeitpunkt 31.12.2011 terminiert. Inzwischen sind Zuwendungsbescheide der Landesschulbehörde für die Jahre 2011 – 2014 ergangen und zwar für die
1. GHS Blumlage, St.-Nr. 54000290
2. GHS Groß HehlenSt.-Nr. 54000310
3. GHS Heese-SüdSt.-Nr. 54000330
4. GHS NeustadtSt.-Nr. 54000340
5. GHS WietzenbruchSt.-Nr. 54000350.
Die Förderperiode für die GHS Altstadt ist mit dem 31.07.2011 beendet, da der Hauptschulzweig aufgelöst wird. Da der Vertrag der Stelleninhaberin ebenfalls zu diesem Zeitpunkt endet, kann der kw-Vermerk zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden und die Stelle kann entfallen.
4.) FD 80; Verlängerung der kw-Vermerke für die Stellen der Sozialarbeiter/-innen für PACE
Es liegt aktuell eine Ko-Finanzierungserklärung der Agentur für Arbeit vor, so dass die Pace-Finanzierung zunächst bis zum 31.12.2011 gesichert ist.
Eine weitere Finanzierung wurde grundsätzlich bis zum Jahr 2013 zwar zugesagt, es fehlt aber bisher ein verbindlicher Zuwendungsbescheid. Sobald dieser Bescheid vorliegt, sollen die Verträge für die betroffenen Mitarbeiter/-innen entsprechend verlängert werden. Hierfür ist es notwendig, die derzeit zum 31.12.2011 ausgewiesenen kw-Vermerke ebenfalls entsprechend dem Förderungszeitraum zu verändern.
Nachrichtlich:
5.) FD 401; Mitteilung zum Stellenplan 2011/2012
- Beantragung der Förderung für Sprachförderung
Für die Kindertagesstätten Bahnhofstraße und Neustädter Holz sind aktuell zwei Anträge auf Sprachförderung bewilligt worden. Die Förderung, die aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss besteht, wird darin bis zum 31.12.2014 gewährt. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für die Einstellung einer zusätzlichen, zur Sprachförderung qualifizierten Fachkraft mindestens mit einem Beschäftigungsumfang der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Start für das Projekt ist der 01.04.2011. Hierfür müssen im Stellenplan zwei Stellen mit 20 Std./Wo. zur Verfügung stehen. Hier ist geplant, diesen Umfang aus den zusätzlich beschlossenen 14,5 Stunden zur Stärkung des Elementarbereiches zu verwenden, da die Einrichtung dieser Stellen insgesamt auch mit erhöhtem Sprachförderbedarf begründet wurde. Diese Stellen werden nunmehr anstatt zum nächsten bzw. übernächsten Kindergartenjahr bereits zum 01.04.2011 besetzt, die Personalkosten müssten allerdings erst ab dem 01.01.2015 durch die Stadt getragen werden.
Zusätzliche Stellen müssen nicht eingerichtet werden.
