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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0127/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Anfrage Nr. 39/2010 der Fraktion DIE LINKE / BSG vom 13.04.2010 zum Thema „Frauen in Führungspositionen“ wurde mit der Vorlage Nr. MV/0193/10 durch die Gleichstellungsbeauftragte beantwortet. In der Sitzung des Ausschusses für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform am 25.11.2010 wurde die Thematik erneut angesprochen und die Verwaltung von der Fraktion DIE LINKE / BSG gebeten, sich noch einmal der Fragen 2 und 3 anzunehmen. Die Ergebnisse des Referates Beteiligungsmanagement sind nachfolgend aufgeführt:

 

Frage 2:

Wie sieht der Bereich „Frauen in Führungspositionen“ in den Unternehmungen aus, an denen die Stadt beteiligt ist?

Aus Sicht des Beteiligungsmanagements ergibt sich für die fünf Eigengesellschaften und der  Verbandsversammlungen der Zweckverbände Abfallwirtschaft und der Sparkasse folgendes Bild:

 

Bei den sieben betrachteten Gesellschaften ist derzeit nur eine Geschäftsführerin beschäftigt.

 

In den Aufsichtsräten ergibt sich ein Frauenanteil, ohne Berücksichtigung des Kraft Amtes entsandten Oberbürgermeisters, von ca. 36 %.

 

Die Aufsichtsratsvorsitzenden werden in den Gesellschaften bestimmt. Derzeit ist bei den betrachteten sieben Gesellschaften eine Frau als Aufsichtsratsvorsitzende gewählt worden.

 

Frage 3:

Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, das Thema Frauen in Führungspositionen - einschließlich Aufsichtsräte - in Celler Unternehmen zu transportieren?

Anregung, Entwicklung, Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Kontrolle der Einhaltung von relevanten Rechtsvorschriften und Regelungen erfolgen stadtweit insbesondere durch die Gleichstellungsbeauftragte.

 

Fachlich ist die Personenanzahl in den Aufsichtsräten der Gesellschaften, an denen die Stadt Celle maßgeblich beteiligt ist, durch die jeweilige Satzung geregelt. Die Wahrnehmung der Tätigkeit in dem Aufsichts- und Kontrollorgan setzt in erster Linie Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art voraus, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorfälle auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zunnen.

 

Die Entsendung erfolgt gemäß § 111 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) durch den Rat der Stadt Celle. Der Rat kann, unter Berücksichtigung der o a. Mindestkenntnisse der zu entsendenden Personen, auch steuernd auf den Anteil der Frauen in den Eigengesellschaften einwirken.

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Anlagen

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