Beschlussvorlage - BV/0126/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Fraktionen und Gruppen, Neubildung des Verwaltungsausschusses, Beschluss des Rates über die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen, Neuwahlen der stellvertretenden Bürgermeister/innen, Umbildung der Fachausschüsse sowie Änderungen bei der Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des Rates in wirtschaftliche und andere Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen; Besetzung von Kuratorien und Beiräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.03.2011
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Sachverhalt:
Die Ratsherren Dr. Udo Hörstmann, Dr. Wulf Haack und Roger Scherer haben sich zu einer Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN – Bürger für Celle“ zusammengeschlossen. Diese Fraktionsbildung wurde gemäß § 40 GO schriftlich angezeigt (mit Schreiben vom 12.02.2011). Fraktionsvorsitzender ist Dr. Udo Hörstmann, sein Stellvertreter ist Dr. Wulf Haack.
Diese neue Fraktion hat die Neubildung des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse des Rates sowie die Neubesetzung der unbesoldeten Stellen gleicher Art beantragt, da deren Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Rates entspricht. Dadurch ergeben sich folgende Veränderungen:
a) Feststellung der Fraktionen und Gruppen
Der Rat stellt die o. g. Neubildung der Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN – Bürger für Celle“ durch Beschluss fest.
b) Neubildung des Verwaltungsausschusses (VA)
In der konstituierenden Ratssitzung am 02.11.2006 hat der Rat gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 NGO einstimmig beschlossen, die Zahl der Beigeordneten im VA der Stadt Celle für die laufende Wahlperiode um zwei Mitglieder zu erhöhen. Eine Aufhebung dieses Beschlusses während der Wahlperiode ist nicht möglich, so dass weiterhin 10 Beigeordnete dem VA angehören. Bei der Umbildung (= Auflösung und Neubildung) des Verwaltungsausschusses sind die Fraktionen und Gruppen nicht verpflichtet, die bisherigen Beigeordneten und Grundmandatsinhaber erneut vorzuschlagen.
Die Sitzverteilung im VA ändert sich wie folgt:
Bisherige Besetzung: 4x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion ,
1x GRÜNE, 1x WG-Fraktion
Neue Besetzung: 3x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion ,
1x GRÜNE, 1x „Die Unabhängigen“
1 Sitz = LOSENTSCHEID (!) zwischen LINKE/BSG und WG
- Die CDU-Fraktion muss 1 VA-Mitglied + Vertreter/in abberufen:
VA-Mitglied: _______________ Vertreter/in: __________________
- Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 VA-Mitglied + 1 oder 2 Vertreter benennen:
VA-Mitglied: _______________ Vertreter: __________________
Vertreter: __________________
Hinweis: Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin oder ein zweiter Vertreter bestimmt werden (§ 56 Abs. 3 NGO).
- LOSENTSCHEID zwischen LINKE/BSG und WG: ______________________
Ein Losentscheid wird in der Weise vorgenommen, dass der Oberbürgermeister gekennzeichnete Karten einem von ihm nicht einsehbaren Behältnis entnimmt. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des Oberbürgermeisters die allgemeine Vertreterin nach § 61 Abs. 7 NGO (= 1. Stadträtin Dr. Schmitt).
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die neue Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss durch Beschluss fest.
c) Beschluss des Rates über die Anzahl der stellv. Bürgermeister/innen
Nach § 61 Abs. 6 NGO wählt der Rat aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreter/innen des Oberbürgermeisters. Demzufolge müsste der Rat vor den Neuwahlen der stellv. Bürgermeister/innen zunächst per Beschluss festlegen, wie viele Stellvertreter/innen der Oberbürgermeister haben soll (Hinweis: in der Ratssitzung am 30.09.2011 hat der Rat durch Beschluss festgelegt, dass zwei gleichberechtigte Bürgermeister/innen den Oberbürgermeister vertreten sollen, d. h. es gibt keine Rangfolge der Vertretung mehr mit 1. und 2. Bürgermeister).
d) Neuwahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen (§ 61 NGO)
Bei der Umbildung (= Auflösung und Neubildung) des Verwaltungsausschusses sind die Fraktionen und Gruppen nicht verpflichtet, die bisherigen Beigeordneten und Grundmandatsinhaber erneut vorzuschlagen. Mit der Auflösung verlieren die stellv. Bürgermeister somit ihre Funktion, da sie für den Moment der Umbildung nicht mehr Beigeordnete sind. Da sie keinen Anspruch darauf haben, erneut in den VA entsandt zu werden, müssen der/die Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters neu gewählt werden. Es können nur Beigeordnete (nicht deren Vertreter/innen oder andere Mitglieder des VA) zur/zum Bürgermeister/in gewählt werden. Diese Wahl erfolgt nach den Regelungen des § 48 NGO; danach ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat (= mindestens 22 Ja-Stimmen). Falls dieses Ergebnis nicht erreicht wird, findet ein 2. Wahlgang statt (hier können neue Bewerber/innen vorgeschlagen werden bzw. können Bewerber/innen zurücktreten); gewählt ist, für den die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat (oder im Verhinderungsfalle die allg. Vertreterin = 1. Stadträtin).
e) Neubildung der Fachausschüsse
Durch die o. g. Neubildung der Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN – Bürger für Celle“ ergeben sich bei einigen Fachausschüssen veränderte Sitzverteilungen:
- Jugendhilfeausschuss
Bisherige Besetzung: 2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion, 1x GRÜNE
Neue Besetzung: 2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,
1 Sitz = LOSENTSCHEID (!) zwischen GRÜNE und „Die Unabhängigen“
Ergebnis des Losentscheids: _______________________
- Ausschüsse mit 7 Ratsmitgliedern:
Bisherige Besetzung: 3x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion , 1x GRÜNE
Neue Besetzung: 2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion, 1x Grüne
1x „Die Unabhängigen“
2.1: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.2: Feuerschutzausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.3.: Ausschuss für Personalangelegenheiten u. Verwaltungsreform
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.4: Kulturausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.5: Schulausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.6: Sozialausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.7: Sportausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.8: Ausschuss für Wirtschaftsförderung u. Stadtmarketing:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
2.9: Integrationsausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
- Ausschüsse mit 9 Ratsmitgliedern:
Bisherige Besetzung: 4x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,
1x GRÜNE
Neue Besetzung: 3x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,
1x GRÜNE, 1x „Die Unabhängigen“
3.1: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Umwelt:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
3.2: Ausschuss für Straßenbau und Verkehr:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
3.3: Planungs- und Bauausschuss:
Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen: ________________________
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: ________________
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die geänderten Sitzverteilungen in den Fachausschüssen durch Beschluss fest.
f) Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des Rates in wirtschaftliche und andere Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen; Besetzung von Kuratorien und Beiräten
Durch die o. g. Neubildung der Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN – Bürger für Celle“ ergeben sich bei der Besetzung von unbesoldeten Stellen gleicher Art veränderte Sitzverteilungen:
- Besetzung von 6 unbesoldeten Stellen:
Bisherige Besetzung: 2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion, 1x GRÜNE
Neue Besetzung: 2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,
1 Sitz = LOSENTSCHEID (!) zwischen GRÜNE und „Die Unabhängigen“
1.1 Aufsichtsrat Stadtwerke Celle GmbH
Ergebnis des Losentscheids: _______________________
1.2 Aufsichtsrat Städt. WBG
Ergebnis des Losentscheids: _______________________
- Besetzung von 10 unbesoldeten Stellen:
Bisherige Besetzung: 4x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion ,
1x GRÜNE, 1x WG-Fraktion
Neue Besetzung: 3x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion ,
1x GRÜNE, 1x „Die Unabhängigen“
1 Sitz = LOSENTSCHEID (!) zwischen LINKE/BSG und WG
2.1 Verbandsversammlung der Sparkasse Celle
Ergebnis des Losentscheids: _______________________
- Besetzung von Arbeitskreisen:
Die neue Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN – Bürger für Celle“ können je einen Vertreter in folgende Arbeitskreise entsenden, da dort jede Fraktion vertreten ist:
3.1: Arbeitskreis „Sanierung Neustadt“:
Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“ ____________________________
3.2: Arbeitskreis „Stadtumbau West - Allerinsel“:
Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“ ____________________________
3.3: Arbeitskreis „Altstadt – Celle“
Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“ ____________________________
- Weitere Änderungen bei der Besetzung von unbesoldeten Stellen:
4.1: Vorstand Haesler-Stiftung:
Seitens der CDU-Fraktion waren im o. g. Vorstand bisher vertreten:
- Dr. Wulf Haack und Dr. Walter Jochim.
Die CDU-Fraktion schlägt folgende Neubesetzung vor:
neu: Dr. Walter Jochim und Frau Karoline Palme
4.2: Aufsichtsrat der CD-Kaserne gGmbH:
Seitens der SPD-Fraktion war für den o. g. Aufsichtsrat bisher Herr Sören Klose als sog. „Bürgervertreter“ benannt worden. Herr Klose hat dieses Mandat niedergelegt. Die SPD-Fraktion schlägt folgende Neubesetzung vor:
neu: Frau Inga Marks, 29223 Celle-Boye
4.3: Regionalforum Lüneburg / Celle:
Der Landkreis Celle hat mit Schreiben vom 24.02.2011 mitgeteilt, dass sich die o. g. Arbeitsgemeinschaft zum 31.12.2010 aufgelöst hat. Bisher wurde Herr Dr. Michael Bischoff (CDU) in dieses Gremium entsandt. Dieser Entsendungsbeschluss ist somit aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Die geänderte Besetzung von Gremien in wirtschaftlichen und anderen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen sowie in Kuratorien und Beiräten stellt der Rat durch Beschluss fest.
Hinweise:
1) Durchführung von Losentscheiden bei der Besetzung von Ausschüssen usw:
Ein Losentscheid muss nicht durchgeführt werden, wenn sich die Fraktionen oder Gruppen über die Verteilung der zum Losentscheid anstehenden Sitze einigen.
2) Verteilung der Ausschussvorsitze nach d´Hondt:
Grundsätzlich sind 14 Ausschussvorsitze zu verteilen. Eine Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen des Rates macht eine neue Zuteilung und Besetzung der Ausschussvorsitze jedoch nicht erforderlich, da in § 51 Abs. 9 NGO die Vorsitze nicht mit einbezogen sind (Praxis der Gemeindeverwaltung - Menzel, Rd.Nr. 104 zu § 51 NGO).
3) Wirksamwerden der Änderungen von Ausschussbesetzungen usw.
Erst der neue Feststellungsbeschluss des Rates bewirkt die o. g. Änderungen der Ausschussbesetzungen und Besetzungen von unbesoldeten Stellen gleicher Art (Praxis der Gemeindeverwaltung - Menzel, Rd.Nr. 72 zu § 51 NGO). Bis dahin gelten die bisher getroffenen Regelungen und Besetzungen.
Die neue Sitzverteilungen und Besetzungen stellt der Rat gemäß § 51 Abs. 5 + 6 NGO durch Beschluss fest.
