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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0132/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Sperrvermerk für die zur Erstellung eines Gewerbeflächenkonzeptes in den Haushalt 2011/12 der Stadt Celle eingestellten 30.000 € wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt:

 

Stadtentwicklungskonzept Gewerbe

 

Die vorliegende Beschlussvorlage nimmt Bezug auf die Vorlage BV 0288/10. Fraktionsübergreifend wurde seinerzeit die Sinnhaftigkeit eines Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe befürwortet. Jedoch wurde die Frage diskutiert, inwieweit ein derartiges Konzept extern vergeben werden müsse. Insofern erklärt sich der Sperrvermerk, der mit dieser Vorlage – so die Empfehlung der Verwaltung – durch den VA aufgehoben werden soll. Im Folgenden die Begründung:

 

Warum ein integriertes Stadtentwicklungskonzept?

 

Die Untersuchung und konzeptionelle Ausarbeitung von Konzepten für verschiedene Sektoren der Stadtentwicklung bilden wichtige Entscheidungsgrundlagen für anschließende konkrete und verbindliche Entscheidungen, bspw. durch Bauleitpläne und sonstige Satzungen. Dies gilt umso mehr, als die sich künftig abzeichnenden Entwicklungen (u.a. Abzug der britischen Streitkräfte) weitere Flächen im Stadtgebiet Celles in den Fokus der Betrachtung rücken. Es wird zu prüfen sein, welche Folgenutzungen ggf. für freiwerdende Flächen in Frage kommen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Flächen ohne die Sicht auf die Gesamtsituation der Stadt kommt dabei nicht in Frage. Grundlage künftiger Entscheidungen muss vielmehr ein städtebaulich-integrativer und gesamtstädtischer Ansatz sein, der bislang für die Stadt Celle nicht vorliegt.

 

Der Celler Ansatz eines Kompendiums eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK):

 

Mit dem vorgelegten und beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) ist bereits ein Bestandteil eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes erarbeitet worden. In diesem Zusammenhang stellt das Stadtentwicklungskonzept Gewerbe einen weiteren Baustein eines „Kompendiums“ eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes dar. Diese konzeptionellen Ansätze werden zudem notwendige Voraussetzung sein, um zukünftig Fördermittel für die Weiterentwicklung und notwendige Aufgaben des Stadtumbaus zu erhalten. Auf EU-Ebene ist ein ISEK z.T. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Die Aufsplittung des Stadtentwicklungskonzeptes in sektorale Themen mit gesamtstädtischem Raumbezug erhöht dabei die Flexibilität der Gesamtkonzeption. Weitere Themen mit Blick auf die Gesamtstadt werden Wohnen, Mobilität/ Verkehr, Freiraum, Öffentliche Infrastruktur und – als nächster Schritt – das Thema Gewerbe sein.

 

Warum wird ein Stadtentwicklungskonzept Gewerbe erforderlich?

 

Einer unabhängigen und fachlichen fundierten Grundlagenermittlung und der darauf aufbauenden Konzepterstellung kommt im Rahmen der Stadtentwicklung eine sehr große Bedeutung zu. Dies ist auch wichtig im Hinblick auf die Anwendung des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe als einer Art Fachgutachten im Rahmen künftiger Bauleitplanverfahren. Auf längere Sicht soll das Gutachten damit auch zu einer Kostenersparnis beitragen.

 

Ziel dieser Arbeit ist die Bestandsaufnahme von vorhandenen Gewerbeflächen, die Untersuchung der sektoralen Schwerpunkte und Defizite sowie die Ermittlung des Bedarfs weiterer Gewerbeflächen für die nähere Zukunft. Über die Aufstellung von geeigneten Bauleitplänen sind nach und nach die rechtlichen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Gewerbeflächenentwicklung zu schaffen.

 

Wie bereits zur Erarbeitung des o.g. EZK ist die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe durch ein externes Büro vorgesehen, welches über einen Arbeitskreis begleitet und gesteuert werden soll. Dieser soll wie zuletzt mit Vertretern der Wirtschaft, der politischen Gremien sowie der Verwaltung besetzt sein. Die Beauftragung eines externen Anbieters, soll einen fachlich neutralen Blick - von „Außen“ – bieten und ggf. neue Lösungsansätze vermitteln, welche im Umgang mit den bereits vorhandenen oder den künftigen Gewerbeflächen am Standort Celle noch nicht zum tragen gekommen sind. An dieser Stelle ist beispielhaft die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe der Stadt Potsdam, welches durch das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) in Zusammenarbeit mit dem Berliner Planungsbüro Spath+Nagel erarbeitet wurde, anzuführen. Dieses Konzept beinhaltet laut DIFU Veröffentlichung[1]:

 

·         Die „Untersuchung und Prognose der Flächennachfrage, indem es die Entwicklung der strukturbestimmenden Wirtschaftszweige und Branchenkompetenzfelder beschreibt und darauf aufbauend deren Flächenbedarf bis zum Jahr 2020 prognostiziert,

·         Informationen zum Flächenangebot, indem es die wesentlichen Gewerbepotenzialflächen im Stadtgebiet erfasst und hinsichtlich ihrer Eignung und Aktivierbarkeit bewertet,

·         Ziele und strategische Leitlinien einer nachfragegerechten Gewerbeflächenpolitik sowie

·         ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept, das übergeordnete und flächenbezogene Maßnahmen (…) beschreibt.“

 

In diesem Zusammenhang ist auch das Vermarktungskonzept für das städtische Gewerbegebiet Altenhagen Nord (MV/0077/11) anzusprechen, welches für die Vermarktung des genannten Gewerbegebietes einen geeigneten Ansatz darstellt. Was den darüber hinausgehenden und erforderlichen gesamtstädtische-integrativen Ansatz betrifft, so kann dieser erst mit dem Stadtentwicklungskonzept Gewerbe geleistet werden. Möglicherweise wird innerhalb dieses Konzeptes auch zu prüfen sein, inwieweit Marketingüberlegungen, wie sie in der Vorlage MV/0077/11 skizziert werden, auch für andere Gewerbeflächen zum tragen kommen können.

 

In die Thematik Gewerbe in Celle spielt außerdem eine Reihe weiterer und unterschiedlichster Aspekte hinein, die in einem integrativen Ansatz von Bedeutung sind. Zu nennen sind unter anderem:

 

·         Der Bau der Ostumgehung B3 -neu- wird zu einer Veränderung der Anbindungssituation und der Erreichbarkeit von Gewerbeflächen führen;

·         die Ertüchtigung und Weiterentwicklung bzw. Profilierung bestehender Gewerbegebiete (Kolkwiesen);

·         die mögliche neue Flächenkonstellation, etwa für den Fall eines möglichen Abzuges der britischen Streitkräfte

 

Mit der Vorlage BV 0288/10 wurde bereits im Jahr 2010 dargelegt, dass ein entsprechendes Konzept als wichtiger Baustein einer integrierten Stadtentwicklung dringend erforderlich ist. Dementsprechend wurde für den Haushalt 2011/12 ein Ansatz von 30.000 € für die Erarbeitung des Gewerbeflächenkonzeptes angemeldet.

 

Im Hinblick auf eine konsistente Abarbeitung der jeweiligen Teilkonzepte im Rahmen eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es auch erforderlich, zwischen der Aufstellung des EZK und der des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe, nicht weitere Zeit verstreichen zu lassen. Die Vielfalt der derzeit bei der Stadt Celle angeschoben zukunftsweisenden Projekte und Maßnahmen (u.a. Stadtumbau und –sanierungsgebiete, NABK, Feuerwehr) machen eine interne Abarbeitung dieser komplexen Aufgabe in einem vertretbaren Zeitfenster unmöglich.

 

Der Vorlage, welche auf dem Antrag der Nr.11/2010 der CDU-Fraktion basiert, wurde durch den Planungs- und Bauausschuss (23.09.2010), den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (26.10.2010) und den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (01.12.2010) zugestimmt und deren Beschluss empfohlen. Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Empfehlung um die Eintragung eines Sperrvermerkes erweitert, deren Aufhebung durch den Verwaltungsausschuss zu beschließen sei. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde der Auftrag an die Verwaltung bestätigt und die Summe von überschlägig durch eine allgemeine Anbieteranfrage ermittelten 30.000 € in den Haushalt 2011/12 der Stadt Celle für die Erarbeitung des Konzeptes eingestellt. Um der Aufgabe, die der Verwaltung durch den Rat der Stadt Celle gestellt wurde, nachkommen zu können, wird es nun erforderlich, Angebote entsprechender Anbieter einzuholen und dann eine entsprechende Beauftragung vorzunehmen. Die genauen Kosten können erst mit der konkreten Angebotsabfrage ermittelt werden. Dies kann jedoch nicht ohne die Aufhebung des Sperrvermerkes erfolgen.

 

 

 


[1] DIFU- Impulse Band 4/2010: Stadtentwicklungskonzepte für Gewerbeflächen

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Anlagen

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