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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0139/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zu den Entwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Celle vom 05.11.2010 sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

  • Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 18.01.2011 wird entsprochen.
  • Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 19.01.2011 wird teilweise entsprochen.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Teilkamp“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

 

 

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Bisherige Behandlung

25.11.2010Planungs- und Bauausschuss (öffentliche Auslegung)

30.11.2010Verwaltungsausschuss (öffentliche Auslegung)

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Außenbereich zwischen Ortsteil Bostel und Golfplatz

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 5.300 m

Größe des Plangebietes:33.909  (ca. 3,4 ha)

geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung

von Biogas

 

Am Standort Teilkamp soll die bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Geplant ist eine Leistungssteigerung von derzeit 500 kW elektrisch auf mehr als 1.100 kW elektrisch.

Geplant ist, das zusätzlich erzeugte Biogas an ein externes Blockheizkraftwerk zu liefern, um am Ort des möglichen Verbrauchers Wärme und Strom erzeugen zu können. Alternativ ist auch eine Aufbereitung des Biogases mit Einspeisung in das Erdgasnetz möglich. Mit dem Erweiterungskonzept würde der energetische Wirkungsgrad der Gesamtanlage optimiert und ein weiterer Beitrag zur klimafreundlichen Energieerzeugung in Celle geleistet.

Aufgrund der geplanten Größe der Gesamtanlage fällt diese nicht mehr unter den Typus des privilegierten Vorhabens im Sinne der Außenbereichsregelungen nach § 35 BauGB. Daher wird eine verbindliche Bauleitplanung mit Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich, welche über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 realisiert werden soll. Gleichzeitig ist hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, welche im Parallelverfahren vorangetrieben wird (80. Änderung).

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt in seinem Vorhaben- und Erschließungsplan die bestehenden und geplanten baulichen Anlagen fest. Neu hinzu kommen demnach zusätzliche Silagelagerflächen, zwei weitere Gärproduktlager, eine Vorgrube, ein zweiter Feststoffeintrag, ein zusätzliches Blockheizkraftwerk (BHKW) sowie eine Lagerhalle und eine Biogasaufbereitungsanlage.

Weitere Maßnahmen, wie z. B. ein externes BHKW oder eine Gasleitung zu externen Verbrauchern sind nicht Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und sind eigenständigen Genehmigungsverfahren unterworfen.

Beide Bauleitpläne Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächen­nutzungs­plans werden durch ein privates Planungsbüro im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.

Vor Inkrafttreten dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zwischen der Stadt Celle und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB, ein sogenannter „Durchführungsvertrag“, geschlossen. Dieser regelt vor allem Kostenübernahmen und Haftungsfragen und wird vor dem Satzungsbeschluss geschlossen. Der Durchführungsvertrag wird im gleichen Sitzungsturnus wie dieses Planverfahren beraten.

Bisheriges Verfahren

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 13.07.2010 bis zum 27.07.2010 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls in der Zeit vom 13.07.2010 bis zum 27.07.2010. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen ist gemäß § 55g Abs. 3 Nr. 2 NGO in seiner Sitzung am 16.02.2011 bezüglich dieses Planverfahrens angehört worden.

Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 vom 05.11.2010 und die zugehörige Begründung inklusive umweltbezogene Gutachten haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.12.2010 bis zum 21.01.2011 öffentlich ausgelegen.

Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.12.2010 bis zum 21.01.2011.

Die aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die relevanten Stellungnahmen liegen zudem als Kopie bei. Aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

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Anlagen

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