Beschlussvorlage - BV/0144/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle "Am Kieferngrund" I. Teil- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Stadt Celle Am Kieferngrund I. Teil sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
o Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 08.12.2010 wird teilweise entsprochen.
o Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 29.11.2010 wird teilweise entsprochen.
o Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Uelzen mit Schreiben vom 26.11.2010 wird teilweise entsprochen.
o Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 29.11.2010 wird entsprochen.
o Der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 30.11.2010 wird nicht entsprochen.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Stadt Celle Am Kieferngrund I. Teil sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
o Der Stellungnahme des Rechtsanwalts Heinemann im Auftrag der Hrn. Hans-Hermann und Hauke Lehmann mit Schreiben vom 12.11.2010 wird nicht entsprochen.
o Der Stellungnahme der KSB INTAX im Auftrag der Celleschen Zeitung Schwieger & Pick GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 08.12.2010 wird nicht entsprochen.
o Der Hinweis des privaten Einwenders A mit Schreiben vom 20.10.2010 wird zur Kenntnis genommen
o Der Stellungnahme des privaten Einwenders B mit Schreiben vom 01.11.2010 wird nicht entsprochen.
o Der Hinweis des Hr. Manfred Gorschlüter mit Schreiben vom 22.10.2010 wird zur Kenntnis genommen.
Der Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle Am Kieferngrund I. Teil wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Klein Hehlen
Entfernung zum Stadtzentrum: etwa 3,2 km
Größe des Plangebietes: ca. 12,1 ha
geplante Nutzungen: Allgemeines Wohngebiet
Die Stadt Celle ist weiterhin bestrebt, durch das Angebot von kommunalem Bauland im Stadtgebiet der nach wie vor großen Nachfrage nach Baugrundstücken Rechnung zu tragen.
Um die kontinuierliche Bereitstellung von Bauland auch im nördlichen Stadtbereich gewährleisten zu können, sollen für die in städtischem Besitz befindlichen ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Klein Hehlen, nördlich des Waldstreifens der Winsener Straße, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Aus Liegenschafts- und Vermarktungsgründen soll vorerst nur der westliche Bereich der Fläche überplant werden, das Konzept für den zweiten Teilbereich bleibt aber unverändert bestehen. Geplant soll eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilienhäusern und einer entsprechenden Einbindung an die Landschaft.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 31.05.2007 die Aufstellung Bebauungsplanes für ein allgemeines Wohngebiet im Stadtteil Klein Hehlen beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 06.09.2008 in der Frist vom 08.09.2008 bis zum 23.09.2008. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.09.2008 bis zum 16.09.2008.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand: 14.09.2010) erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.10.2010 bis zum 12.11.2010. Die formelle Beteiligung der Behörden wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 03.11.2010 (Datum des Absendens der Unterlagen) bis zum 06.12.2010 durchgeführt.
Das Bebauungsplanverfahren wird parallel zu der Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden.
Der Ortsrat wurde am 24.03.2011 rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (sowie nach § 4a Abs. 3) BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die Stellungnahmen liegen zudem als Kopie in Anlage bei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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821,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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230,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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315,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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412,8 kB
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9
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(wie Dokument)
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122,9 kB
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10
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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11
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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12
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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13
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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