Beschlussvorlage - BV/0148/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Celle "Erweiterung der Biogasanlage Heinhof"- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.05.2011
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zu den Entwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Celle vom 22.03.2010 und vom 29.10.2010 sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
◦ Die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 23.12.2010 wird zur Kenntnis genommen.
◦ Die Stellungnahme des Zweckverbands Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 09.06.2010 wird zur Kenntnis genommen.
◦ Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Schreiben vom 23.12.2010 wird entsprochen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Heinhof“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Bisherige Behandlung:
25.11.2010Planungs- und Bauausschuss (erneute öffentliche Auslegung)
30.11.2010Verwaltungsausschuss (erneute öffentliche Auslegung)
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Groß Hehlen
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 2.800 m
Größe des Plangebietes:27.387 m² (ca. 2,74 ha)
geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung
von Biogas
Am Standort Heinhof soll die bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Geplant ist eine Leistungssteigerung von derzeit 500 kW elektrisch auf ca. 1.100 kW elektrisch.
Das mit der Kapazitätssteigerung zusätzlich erzeugte Biogas soll über eine eigene Gasleitung an einen westlich gelegenen Gartenbaubetrieb geliefert werden, um diesen künftig vollständig mit erneuerbarer Energie versorgen zu können. Auf diese Weise würde der energetische Wirkungsgrad der Biogasanlage Heinhof optimiert und ein weiterer Beitrag zur klimafreundlichen Energieerzeugung in Celle geleistet.
Aufgrund der geplanten Kapazität der Biogasanlage fällt das Erweiterungsvorhaben nicht mehr unter den Typus des privilegierten Vorhabens im Sinne der Außenbereichsregelungen nach § 35 BauGB. Daher wird eine verbindliche Bauleitplanung mit Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich, welche über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 realisiert werden soll. Gleichzeitig ist hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, welche im Parallelverfahren vorangetrieben wird (78. Änderung).
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 setzt in seinem Vorhaben- und Erschließungsplan die bestehenden und geplanten baulichen Anlagen fest. Neu hinzu kommen demnach im Teilbereich A zusätzliche Silageflächen, ein zusätzliches Gärproduktlager, ein Gastransportcontainer und ein Feststoffeintrag. Im Teilbereich B des Bebauungsplans auf dem Grundstück des Gartenbaubetriebes sind ein Blockheizkraftwerk (BHKW), ein Trafo sowie eine Halle zur Getreidetrocknung vorgesehen.
Beide Bauleitpläne – Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans – werden durch ein privates Planungsbüro im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.
Vor Inkrafttreten dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zwischen der Stadt Celle und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB, ein sogenannter „Durchführungsvertrag“, geschlossen. Dieser regelt vor allem Kostenübernahmen und Haftungsfragen und wird vor dem Satzungsbeschluss geschlossen. Der Durchführungsvertrag wird im gleichen Sitzungsturnus wie dieses Planverfahren beraten.
Des Weiteren werden zwischen der Stadt Celle und dem Vorhabenträger eigenständige Ausbau-/Nutzungsverträge geschlossen, in denen Belange der Erschließung, wie Ausweichbuchten an bestehenden öffentlichen Verkehrswegen, gegebenenfalls erforderlich werdende Reparaturarbeiten an Straßen-Seitenräumen sowie eine vom Vorhabenträger geplante Gasleitung geregelt werden.
Bisheriges Verfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.11.2009 bis zum 07.12.2009 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.11.2009 bis zum 07.12.2009. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Der Ortsrat Groß Hehlen ist gemäß § 55g Abs. 3 Nr. 2 NGO in seiner Sitzung am 25.06.2009 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 vom 22.03.2010 und die zugehörige Begründung inklusive umweltbezogene Gutachten haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.05.2010 bis zum 25.06.2010 öffentlich ausgelegen.
Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.06.2010 bis zum 05.07.2010.
Aufgrund der Ergänzung des Geltungsbereiches um den Teilbereich B haben der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 vom 29.10.2010 und die zugehörige Begründung inklusive umweltbezogene Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 13.12.2010 bis zum 03.01.2011 erneut öffentlich ausgelegen.
Parallel dazu erfolgte die erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 10.12.2010 bis zum 03.01.2011.
Die aus den Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 und nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die relevanten Stellungnahmen liegen zudem als Kopie in Anlage bei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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185,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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88,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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60,8 kB
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