Beschlussvorlage - BV/0149/11
Grunddaten
- Betreff:
-
85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "NABK-Scheuen"- Einleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.05.2011
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Außenbereich, nordöstlich des Ortsteils Scheuen
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 7.400 km
Größe des Plangebietes:ca. 88,75 ha
geplante Nutzungen:Lehr- und Übungszentrum für Brand- und Katastrophen-
schutz
Das Land Niedersachsen plant, den Standort Celle der Landesfeuerwehrschule zu modernisieren und zu einer Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) auszubauen. Am bisherigen Standort in Ortslage des Stadtteils Klein Hehlen ist eine flächenmäßige Erweiterung des Übungs- und Lehrbetriebs jedoch nicht mehr möglich.
Das Gelände des ehemaligen Bundeswehrstandortes „Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“ in Celle-Scheuen ist daher als Standort der NABK vorgesehen. Diese bereits teilversiegelte Konversionsfläche bietet ideale Voraussetzungen, hier einen modernen, spezialisierten und bedarfsgerechten Lehr- und Übungsbetrieb zu etablieren.
Als planungsrechtliche Grundlage im Sinne der vorbereitenden Bauleitplanung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 5 Sch der Stadt Celle soll über die Festsetzung eines „Sondergebietes Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz“ die verbindlichen Voraussetzungen für das Vorhaben NABK schaffen. Seine Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren.
Die Beteiligung des zuständigen Ortsrates Groß Hehlen mit Hustedt und Scheuen sowie des benachbarten Ortsteiles Garßen ist gemäß § 55g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Ortsräte werden im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Feststellungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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575,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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184,8 kB
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