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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0142/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Sperrvermerk 2011 ff wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt:

 

Zu Beginn der Förderperiode 2007-2013 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurde von der Stadt Celle ein Integriertes Städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept (ISEK) aufgestellt. Das darin zur Förderung angemeldete Gebiet gliederte sich seinerzeit in die drei Teile Allerinsel, Übergangsbereich und Altstadt. Im Nachgang zu dieser Anmeldung wurde auch aufgrund einer mehrfachen Überzeichnung des Programmes das Ziel 1 Gebiet „Gelenk Neumarkt“ in den heutigen Grenzen mit einer Fläche von 73.412 m2 festgelegt. Auf der Nordseite wird das Gebiet durch die Aller und im Süden durch das Gebiet Altstadt begrenzt. Auf der Ostseite bilden die Gebäude am Neumarkt (Neumarkt 2 – 6), im Westen die Bustrasse und das Stadtumbaugebiet Allerinsel die Grenze (vgl. Anlage 1). Entwickelt aus dem ISEK und fortgeschrieben durch den städtebaulichen Rahmenplan wurden in diesem Gebiet insgesamt 10 Projekte zur Förderung beim Land Niedersachsen, hier: Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, angemeldet. Dieser Konkretisierung auf die 10 Projekte hat das Land mit Schreiben vom 04.06.2010 zugestimmt und daraus vorrangig durchzuführende Projekte, diejenigen, die als wesentlich zur Erreichung der Programmziele bewertet wurden, bestimmt. Das Schreiben wurde dem Rat mit Vorlage MV/309/10 zur Kenntnis gegeben. Der maximale Förderrahmen für die angemeldeten Projekte liegt insgesamt bei 4,5 Mio €. Da es sich bei der Ziel 1-Förderung um eine Projektförderung handelt, sind hierzu für jedes Projekt nunmehr vor Durchführung gesonderte Förderanträge bei der NBank zu stellen. Im Hinblick auf die Befristung des Programmes bis Ende 2013 ist die Freigabe der gesperrten  Haushaltsmittel zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da ansonsten mit den Projekten bzw. deren Vorbereitung nicht begonnen werden kann und damit letztlich Fördermittel nicht genutzt werden können.

 

Nachstehend der Sachstand zur Beantragung der Fördermittel. Die dabei dargelegten Kosten basieren auf sorgfältigen Schätzungen und lassen sich erst nach einer erfolgten Ausschreibung konkretisieren.

 

-          Vorrangig zu realisierende Projekte

P2 - Geh- / Radwegbrücke

Die Vorplanung für das Projekt liegt vor. Das Projekt beinhaltet auf Grund der beidseitig notwendigen verkehrlichen Anbindung auf der Südseite Teile des Projektes P 1 – Außenanlagen der Rathsmühle sowie auf der Nordseite Teile des Projektes P4 – Alteichenhain. Die Realisierung steht darüber hinaus in engem baulichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Bau der Fischtreppe. Die konkretisierten Gesamtkosten incl. Planungs- und fachgutachterliche Leistungen liegen bei ca. 927.000 €. Der Förderantrag wird bis Mitte April der NBank zur Entscheidung vorgelegt.

 

P1 – Herrichtung Außenanlagen der Rathsmühle

Als Voraussetzung für die Herrichtung und Gestaltung der Außenanlagen wurde eine Förderung der notwendigen Abbruchmaßnahmen bewilligt. Ein Teil dieser Abbrüche wurde bereits durchgeführt, weitere sind in Vorbereitung.

Das Projekt selbst ist in Vorbereitung. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden derzeit erarbeitet. Ein erster Gestaltungsentwurf liegt vor. Die technischen Planungen werden folgen. Hierzu sind allerdings auch Kenntnisse über den Zustand der östlich vor dem Gebäude Rathsmühle  befindlichen Betonplatte erforderlich. Die Erneuerung oder Sanierung dieser Betonplatte wird nicht aus Ziel 1 sondern im Zuge der Maßnahme „Bau der Fischtreppe und des Fischrechens“ erfolgen. Verbindliche Aussagen über den Umfang der Maßnahmen an der Betonplatte und damit auch über die Gestaltung des Übergangs zum südlichen Außenbereich können erst getroffen werden, wenn der zum Bau der Fischtreppe erforderliche Damm geschüttet ist und anschließend detaillierte Untersuchungen der unter Wasser gelegenen Bauteile erfolgen können. Vorab erfolgt eine Beprobung der Betonplatte durch Ziehen von Bohrkernen.

Die geschätzten Gesamtkosten des Projektes P1 – Außenanlagen liegen bei ca. 672.500 €. Der Förderantrag wird weiter vorbereitet und soll zügig nach Vorlage des Ergebnisses der  Bohrkernproben gestellt werden.

 

P3 – Weißer Wall / Stadtgraben und P8 – Verkehrsseitenräume

Beide Projekte stehen in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Äeren Ringes. Derzeit wird ein Vorentwurf zur Oberflächengestaltung erstellt. Sobald dieser vorliegt, sind die verkehrstechnischen Planungen zu konkretisieren und für eine Antragstellung vorzubereiten. Problematisch ist dabei derzeit, dass eine Abgrenzung zwischen Maßnahme Äerer Ring und den Ziel 1-Projekten noch nicht vorgenommen werden konnte.

Die Gesamtkosten wurden daher anhand von Erfahrungswerten und bestehender Förderobergrenzen pro m2 geschätzt und liegen bei ca. 1,24 Mio €.

 

Zwischenfazit vorrangige Projekte:

Nach Realisierung der vorrangigen Projekte ist mit einem Einsatz von Fördermitteln in Höhe von insgesamt ca. 2,1 Mio € und damit einem offenen Förderrahmen von  ca. 2,4 Mio € zu rechnen. Diese weiteren Fördermittel könnten für die weiteren (nachrangigen) Projekte eingesetzt werden.

 

-          Weitere Projekte

P1 – Gebäude Rathsmühle

Das Land hat in seinem Aufnahmeerlass eine Fördermöglichkeit für die Einrichtung einer Gemeinbedarfseinrichtung z. B. Haus der Nachhaltigkeit zugelassen.

Diese Förderung besteht nur für die zur Herrichtung der Gemeinbedarfsanlage erforderlichen Arbeiten. Bezogen auf die Sanierung des Gesamtgebäudes erfolgt eine Förderung maximal im Verhältnis des Anteils der Gemeinbedarfsanlage zum Gesamtgebäude. Weitere Nutzungen, wie etwa  die reine Lagerhaltung für das Museum, entsprechen nicht den Ziel 1-Programmzielen und sind damit nichtrderfähig.

Ausgelöst durch die diesbezüglichen Überlegungen kann auf Grund des Kostenvergleichs der Nutzungsvarianten (Anlage 2) hierzu ausgeführt werden, dass eine zumindest anteilige förderfähige Nutzung sinnvoll erscheint, um den Kostenanteil der Stadt für die Herrichtung des Gebäudes insgesamt gesehen zu verringern.

Eine detaillierte Aufnahme des Gebäudebestandes in allen Ebenen mit einer Bestandserhebung sowie einer Gewichtung der denkmalpflegerischen Aspekte und der konkreten Würdigung der Auswirkungen der Wasserkraftanlage auf die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Geschossen des Gebäudes verbunden mit einer Vorentwurfsplanung für die einzelnen Gewerke ist bisher nicht erfolgt. Um den tatsächlich erforderlichen Kostenumfang weiter eingrenzen und eine sichere Abgrenzung der förderfähigen Anteile vornehmen zu können, sollte kurzfristig eine detaillierte Vorentwurfsplanung mit detaillierter Ermittlung der Aufwände (Lph 1-3) beauftragt und zur Förderung beantragt werden.

Erst wenn dieses Ergebnis vorliegt, ist aus Sicht der Verwaltung eine abschließende Entscheidung über die weitere sinnvolle Nutzung des Gebäudes möglich.

 

P4 – Alteichenhain, P5 – Parkhaus, P 6 – Allerstrand,  P7 – Schlosspark, P9 – Uferweg, P 10 –hlenaller-Ufer

Diese Projekte stehen in Abhängigkeit vom Hochwasserschutz im 3. Bauabschnitt sowie damit verbunden den Maßnahmen im Stadtumbau Allerinsel und sind ebenfalls zügig vorzubereiten, wenn innerhalb des EU-Förderzeitraumes zumindest noch eine teilweise Realisierung möglich sein soll und auch entsprechende Fördermittel eingesetzt werden sollen.

 

Auswirkungen Haushalt

Die vorstehenden Ausführungen zu den vorrangigen Projekten zeigen, dass der nach Abzug der mit Sperrvermerk belegten Mittel verbleibende Haushaltsansatz in 2011 allein bereits für die Vorbereitung und Durchführung von zwei dieser insgesamt vier vorrangigen Projekte nicht ausreichend ist.

 

Haushaltsansatz 2011

2.000.000,00 €

+ Reste aus 2010

216.401,54 €

Summe incl. Sperrvermerk verfügbar

2.216.401,54 €

nachrichtl. Summe Sperrvermerk in 2011

750.000,00 €

 

benötigte Mittel 2011/2012

 

vorrangige Projekte P2–Brücke und P1–Außenanlagen

1.592.100,00 €

Vorentwurfsplanung Gestaltung P3–Weißer Wall u. P8–Verkehrsseitenräume

15.000,00 €

vorrangige Projekte P3–Weißer Wall u. P8–Verkehrsseitenräume

1.245.500,00 €

Vorentwurfsplanung Lph 1-3 für P1-Gebäude Rathsmühle

60.000,00 €

Vorbereitung weitere Projekte, Kosten derzeit nicht bezifferbar

 

 

Wie zuvor ausgeführt, sollen die vorrangigen Projekte P2-Brücke und P1-Außenanlagen der Rathsmühle zügig in 2011 beantragt und durchgeführt werden.

Für die vorrangigen Projekte P3-Weißer Wall/Stadtgraben und P8-Verkehrsseitenräume soll in 2011 zumindest die weitere Vorbereitung der Antragsunterlagen erfolgen, deren Durchführung in 2012/2013.

Zudem soll in 2011 die Vorentwurfsplanung für das Projekt P1-Gebäude Rathsmühle mit detaillierter Ermittlung der Aufwände (Lph 1-3) beauftragt werden.

Da der sich daraus ergebende Mittelbedarf höher ist als die verfügbaren Mittel, wird gebeten, die Sperrvermerke für die Jahre 2011ff aufzuheben.

 

 

 

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Anlagen

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