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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0142/11-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Sperrvermerk für die Jahre 2011 bis 2012 wird mit Ausnahme eines Betrages von 980.000 Euro für das Rathsmühlengebäude aufgehoben. Der weiterhin gesperrte Betrag wird gleichmäßig auf die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 verteilt; mithin pro HHJ etwa 327.000 Euro. Die freigegebenen Mittel aus dem Haushaltsjahr 2012 dürfen erst im Jahr 2012 rechtlich und tatsächlich verwandt werden. Das Ergebnis der vertiefenden Untersuchungen zum Rathsmühlengebäude wird dem Rat vorgestellt, bevor weitere Maßnahmen beauftragt bzw. ein Antrag auf Ziel 1 Förderung gegenüber der NBank erfolgt.“

 

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Sachverhalt:

 

Unter Bezug auf die ausführlichen Beratungen im Planungs- und Bauausschuss am 30.03.2011 wird die Ursprungsvorlage ergänzt. Darüber hinaus hat der Oberbürgerbürgermeister – auf Anregung und im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Dienstbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden – am 05.04.2011 entschieden, die Beratungsfolge insofern noch einmal zu ändern, als dass dem Verwaltungsausschuss am 12.04.11 eine Sondersitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschaltet wird.

 

Der hier in Rede stehende Sperrvermerk wurde seitens des Rates im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen und kann demgemäß mit Beschluss des Verwaltungsausschusses aufgehoben werden. Im Zuge der seinerzeitigen Haushaltsberatungen bestand Konsens zum Gesamtvorhaben Ziel 1 Gebiet „Gelenk Neumarkt“. Lediglich das Einzelprojekt „Rathsmühle“ wurde sehr kritisch hinterfragt. Letztlich haben noch ungeklärte Nutzungskonzeptionen, einhergehende unwägbare Kostenvarianten einer Gebäudeinstandsetzung sowie zu konkretisierende Fördermöglichkeiten zum Sperrvermerk geführt.

 

Hierzu wurde bereits ausführlich im vorbezeichneten Planungs- und Bauausschuss berichtet. Kostenschätzungen nach DIN 276, die kurzfristig durch den Celler Architekten, Herrn Kay Heinrich, ermittelt wurden, sind dem zuständigen Ausschuss vorgelegt worden. Grundlage bildeten dabei die grobüberschlägigen Kostenschätzungen der Rahmenplanung, die Erfahrungswerte der Gebäudeverwaltung sowie die Auskunft des Fachdezernates, dass keine besonderen zusätzlichen klimatischen Anforderungen an eine Depotnutzung zu stellen seien. Das Ergebnis dieser Ermittlungen kann der in Vorlage BV/0142/11 beigefügten Tabelle entnommen werden (vier Varianten).

 

Wie in den Haushaltsberatungen vereinbart hat die Verwaltung parallel zu dieser Ermittlung Gespräche mit dem Ministerium im Hinblick auf eine nutzungsunabhängige Fördermöglichkeit einer Gebäudeinstandsetzung aus Ziel 1-Mitteln geführt. Hierbei wurde Klarheit dahingehend erzielt, dass die Rathsmühle – aus Sicht der EU-Förderung – nicht zu den vorrangig zu realisierenden Projekten gehört, eine nutzungsunabhängige Förderung nicht möglich ist, jedoch ein Projektförderantrag nach Realisierung der vorrangigen vier Projekte möglich wäre. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zudem auf die nichtöffentliche MV/0147/11 „Ziel 1 Gebiet ‚Gelenk Neumarkt‘, Projekt Rathsmühle – Bericht des Stadtbaurates zum Gesprächstermin im Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration“ verwiesen.

 

Wie bereits angeführt stellt die Tabelle in Anlage 2 der Ursprungsvorlage BV/0142/11 daher in den unteren vier Zeilen dar, welche Fördermöglichkeiten sich aus den derzeit gegenübergestellten Nutzungsvarianten höchstens ergeben könnten; so denn ein Antrag gestellt würde und erfolgreich wäre. Hieraus ergibt sich in der Variante 2 ein förderfähiger Betrag, d.h. 75% Förderung bei 25% Eigenmittel der Stadt, von ca. 980.000 €; Ermittlung auf Basis Kay Heinrich.

 

Der Schwerpunkt der für eine EFRE-Förderung relevanten Projekte im Ziel 1 Gebiet „Gelenk Neumarkt“ liegt in der Stärkung der Gelenkfunktion im Übergangsbereich zwischen Altstadt und Allerinsel. Die vorrangigen Projekte tragen nach Auffassung des Landes zu dieser Stärkung bei und sind dementsprechend  primär abzuarbeiten. Für die übrigen Projekte im Ziel 1 Gebiet „Gelenk Neumarkt“, darunter auch das Gebäude Rathsmühle können – soweit der in Aussicht gestellte Fördermittelrahmen von 6.0 Mio. € (75% Fördermittel bei 25% Eigenmittel der Stadt) es anschließend noch zulässt –  ebenfalls Fördermittel beantragt werden.

 

Wie mit Unterstützung der BauBeCon im Planungs- und Bauausschuss ausführlich erläutert wurde, läuft der Förderzeitraum Ende 2013 aus. Deshalb bedürfen auch die weiteren sechs Projekte bereits jetzt einer Vorbereitung, so dass die Verwaltung auch und vor allem aus diesem Grunde mit der Vorlage BV/0142/11 um Aufhebung des Sperrvermerks gebeten hatte. Für das Gebäude Rathsmühle sollen dabei von den freigegebenen Mitteln zunächst lediglich bis zu 60.000 € aufgewendet werden, um die in der Vorlage beschriebene vertiefende Untersuchung des Gebäudes beauftragen zu können. Für diese Untersuchung sollen ebenfalls Fördermittel beantragt werden. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird dem Rat anschließend vorgestellt, bevor weitere Maßnahmen (mit Ausnahme der Kosten der Turbinensanierung) beauftragt werden.

 

Bei einem Gesamtansatz von 6,0 Mio € (75% Fördermittel bei 25% Eigenmittel der Stadt) verbleiben nach Abzug  der vorrangigen Projekte (ca. 2,9 Mio €) sowie eines förderfähigen Betrages für die Rathsmühle (ca. 0,98 Mio €) für die weiteren sechs Projekte ein Rahmen von etwa 2,1 Mio. € (siehe städtebaulicher Rahmenplan). Mit der Vorbereitung der sechs weiteren Maßnahmen muss unmittelbar begonnen werden.  Dieses wäre ein sehr wichtiges Signal gegenüber dem Fördermittelgeber, dem Land. Sollte die Stadt Celle nicht ihren Willen zur Umsetzung bekunden, steht die Gefahr, dass bei einer Evaluierung des Landes in Aussicht gestellte Fördermittel zurück gezogen und zu Gunsten anderer Kommunen umverteilt werden könnten.

 

Nichtsdestotrotz blieb die Unzufriedenheit der Politik hinsichtlich der vorgelegten Nutzungsvarianten für die Rathsmühle bestehen bzw. wurde als nicht ausreichend erachtet, sodass man sich nach wie vor nicht in der Lage sah, eine Aufhebung des Sperrvermerks in toto zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund verständigte sich der Planungs- und Bauausschuss – ohne jedoch eine Beschlussempfehlung zu geben – darauf, die Verwaltung möge eine geänderte Vorlage für den Verwaltungsausschuss am 12.04.11 erstellen, mit der der Sperrvermerk zwar aufgehoben wird, abzüglich jedoch des Kostenanteils „Rathsmühle“ in Höhe von etwa 980.000 Euro.

 

Im Zusammenhang der oben genannten Entscheidung des Oberbürgermeisters wird diese Beschlussvorlage nunmehr auch dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

 

 

 

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