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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0197/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den niedrigschwelligen Zugang zum Projekt Pro Kind unter der Voraussetzung der Aufnahme von max. 12 Fällen pro Jahr. Mittel stehen im Rahmen des Deckungsringes Hilfen zur Erziehung zur Verfügung.

 

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Sachverhalt:

 

Das Projekt Pro Kind wird als Modellprojekt mit finanzieller Beteiligung von Sponsoren nicht weitergeführt. Die Fortsetzung des Projektes auch ohne Fördermittel ist bis Ende 2011 gesichert (Beschluss des JHA vom 11.11.2010).

 

Inzwischen liegt eine Kalkulation der voraussichtlichen Kosten des Caritas-Verbandes vor. Die Kosten pro Fall betragen bei einer zugrunde zu legenden 30 monatigen Laufzeit 6.450,85 €[1] pro Fall.

 

Inzwischen ist von der Projektzentrale in Hannover, die mit einem geringen Stundenanteil durch Frau Maier-Pfeiffer weitergeführt wird, signalisiert worden, dass man sich von dem amerikanischen Partner getrennt habe und zukünftig keine Lizenzgebühren fällig werden. Somit können wir das Programm auch entsprechend unseren Anforderungen verändern.

 

In den vergangenen Monaten haben wir aus Gründen der rechtlichen Absicherung nur Mütter aufgenommen, die beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt haben. Aus pädagogischer Sicht wäre es allerdings, rückblickend auf gute Erfahrungen, sinnvoll, den möglichst präventiven und niedrigschwelligen Zugang von Selbstmeldern zum Projekt wieder zuzulassen. Dies würde bedeuten, dass die Pro Kind betreffenden Angelegenheiten wie Anmeldung, Betreuung und Abschluss ausschließlich auf den Caritas-Verband beschränkt würden und das Jugendamt nicht wie bei Erziehungshilfen üblich in der Fallbegleitung beteiligt ist. Das Jugendamt hat allerdings die Möglichkeit, Fälle für Pro Kind vorzuschlagen. Für das Klientel ist oft nicht ersichtlich, ob das Jugendamt in seiner Wächterfunktion oder in seiner Helferfunktion tätig ist. Dies erschwert gerade in sensiblen Bereichen gelegentlich den Zugang.

 

Der Caritas-Verband überprüft allerdings die Zulassungskriterien, die eine erhöhte Belastung der Schwangeren und ein erhöhtes Risiko für das Kind erwarten lassen (z. B. gesundheitliche Belastungen, vom Rauchen bis zum Alkohol,  seelische Belastungen, von der Trennung bis zu frühen Schwangerschaft, soziale Belastungen, von der belastenden Familiensituation bis zu Armutsfaktoren oder Obdachlosigkeit etc.). Es haben sich im Rahmen des Modellprojektes weit überwiegend jeweils Schwangere gemeldet, die ebenfalls einen Bedarf an Erziehungshilfe gehabt hätten.

 

Eine Beschränkung der Fallzahlenentwicklung ergibt sich aus der Aufnahmebeschränkung von 1 Fall pro Monat. Die Aufnahme in das Projekt erfolgt bereits während der Schwangerschaft. Auch hier sind wir nicht mehr an die strengen Voraussetzungen der Modellphase gebunden, so auch nicht auf den Status einer Erstgebärenden[2].

 

Frau Maier-Pfeiffer ist gebeten worden, die im neuen Kinderschutzgesetz vorgesehenen Bundesfinanzierungen für den Einsatz von Familienhebammen auch für das Projekt Pro Kind einzufordern. Pro Kind hat den Vorteil, dass hier die Familienhebamme und die sozialpädagogische Fachkraft Hand in Hand arbeiten.

 

Der Caritas-Verband wird verpflichtet, in einer umfassenden anonymisierte Gesamtevaluation die Arbeit nachzuweisen und Entwicklungen aufzuzeigen.

 


[1] Im Vergleich: Diese Kosten wenden wir im Rahmen einer Unterbringung von Mutter und Kind in einer entsprechenden Einrichtung in einem Monat auf.

[2] Die Gründe hierfür waren dem Forschungsinteresse geschuldet.

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