Beschlussvorlage - BV/0207/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung KindertagesstättenAnträge der CDU-Fraktion (Nr. 100/10) sowie der SPD-Fraktion (Nr. 101/10)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.05.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Übertragung des im zweiten Kindergartenjahr vorgenommen einkommensabhängigen Staffelentgelts auch auf das erste Kindergartenjahr.
b) Der Rat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Celle in der beigefügten Fassung zum 01.08.2011.
Sachverhalt:
Mit Beschluss BV/0150/10 vom 10.06.2010 hat der Rat die Einführung eines Staffelbetrages für das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung (2. Kita-Jahr) beschlossen, um Eltern, deren Einkommen nur geringfügig über der bisherigen Einkommensgrenze liegt, zu entlasten.
Die obengenannten Anträge befassen sich hauptsächlich damit, das gestaffelte Entgelt auch auf das erste Kita-Jahr zu übertragen. Der Antrag der SPD-Fraktion ist weiter gefasst. In ihm wird die Verwaltung gebeten, die Zahlung des Mehrkindvorteils (MKV) auf den Prüfstand zu stellen. Zudem soll sichergestellt werden, dass alle Eltern, die Kinder in dem entsprechenden Alter haben, von den gestaffelten Beiträgen sowie dem Wert eines Kindergartenbesuchs erfahren.
Darüber hinaus beantragt die CDU-Fraktion, die Bruttoeinkommensgrenze regelmäßig den allgemeinen Preis- und Gehaltsentwicklungen anzupassen.
Übertragung des Staffelmodells auf das erste Kita-Jahr:
Bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.11.2010 wurde auf diese Anträge verwiesen. Der Ausschuss befürwortete einvernehmlich die Planung zur Übertragung des Staffelmodells auf das erste Kita-Jahr weiter zu verfolgen.
Zum 01.08.2010 ist das Staffelmodell für das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung (2. Kita-Jahr) eingeführt worden. Parallel dazu ist ein MKV gewährt worden. Das Kostenvolumen der Staffelung und des MKV vermischen sich. In welchem Umfang sich das bewegt, kann nicht beziffert werden, da die Eltern bei einer Befreiung über den MKV keinen Staffelantrag mehr gestellt haben. Da für das erste Kita-Jahr keine weitere Entlastung der Eltern als freiwillige Leistung der Stadt vorgesehen war, war ein Beibehalten des MKV sinnvoll. Mit Ausdehnung der Staffelung auf das erste Kita-Jahr wird der MKV im Elementarbereich (3 6 jährige Kinder) zusätzlich zur Staffelung aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor,
a) im Elementarbereich (3 -6 jährige Kinder) den Mehrkindvoteil komplett abzuschaffen,
Durch das Staffelentgelt wird im Elementarbereich der weit überwiegende Teil der Eltern zukünftig auch ohne den MKV in den Genuss einer deutlichen Ermäßigung bzw. einer Befreiung von den Gebühren kommen. Lediglich die Eltern, deren Bruttoeinkommen nach der derzeit gültigen Entgeltordnung über 54.000 Euro jährlich liegt, müssten nach der derzeit gültigen Entgeltordnung das volle Entgelt entrichten.
In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die beantragte Anpassung der Einkommensgrenzen an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung bereits jetzt im Vorgriff auf die kommenden Jahre um ca, 11 % auf 40.000 Euro bzw. 60.000 Euro anzuheben. Entsprechend der aktuellen Situation wird ein Kaufkraftverlust von 2% - 2,5% pro Jahr angenommen.
Es wird weiter vorgeschlagen, die Anpassung der Staffel zukünftig alle 5 Jahre mit der Entgeltkalkulation vorzunehmen und die Beträge auf- bzw. abzurunden. Ausgehend von der Einführung des Staffelentgelts im Jahr 2010 würde die nächste Anpassung der Staffelbeträge zum KiTa-Jahr 2015/16 erfolgen.
b) in der Krippe wird der Mehrkindvorteil nur noch gewährt, wenn gleichzeitig mindestens ein weiteres Geschwisterkind in der Krippe oder im Elementarbereich (nicht Hort) betreut wird.
Bei einem Geschwisterkind, das die Bedingungen nach b) erfüllt, beträgt der MKV wie bisher 50%; bei jedem weiteren Kind werden 100% gewährt.
Eine Berücksichtigung der Hortkinder als Zählkinder für die Gewährung eines MKV kommt nicht in Betracht, da der Hort nur Kindern berufstätiger Eltern zur Verfügung steht. Spätestens mit dem Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung wäre eine Ungleichbehandlung zwischen berufstätigen und nicht berufstätigen Eltern die Folge.
Die Einsparungen beim MKV tragen teilweise zur Deckung der Kosten für die Ausweitung der Staffelung bei. Auf Grundlage dieser Veränderung ist für die Übertragung des Staffelentgelts auch auf das erste Kita-Jahr ein jährlicher Haushaltsmehraufwand (Mindereinnahme) in Höhe von
339.500,00 Euro
geschätzt worden. Diese Summe wird sich durch die Anpassung der Einkommensgrenzen noch erhöhen. In welchem Umfang das sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich benannt werden, Wegen fehlender konkreter Daten wurde versucht, anhand der vorhandenen Daten für das 2. Kita-Jahr mittels einer Hilfsrechnung die finanzielle Auswirkung aufzuzeigen. Danach entstünde durch die vorgeschlagene Anhebung der Einkommensgrenzen ein zusätzlicher Mehraufwand von ca. 80.000 Euro. Die Berechnungen sowie Erläuterungen dazu sind als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der künftigen Information über die frühkindliche Bildung in Celle soll regelmäßig auf die Entgeltordnung hingewiesen werden. Zur Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit ist vorgesehen, die Broschüre Raum für Kinder zusammen mit der Entgeltordnung über das Baby-Begrüßungspaket bzw. die Elternbriefe zu verteilen.
Entgeltordnung:
Die Ausweitung des Staffelentgelts, die Veränderungen beim MKV, aber auch die Erfahrungen in der täglichen Arbeit seit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung machen eine umfangreiche Anpassung erforderlich.
Wenn der MKV nur noch für die Krippenbetreuung gewährt wird, ist eine altersmäßige Abgrenzung für die Entgeltberechnung in altersübergreifenden Gruppen erforderlich. Diese wurde unter § 2 Nr. 4.1 und 4.2 vorgenommen.
Umfangreiche Erläuterungen zum Staffelentgelt wurden erforderlich, da es in der Vergangenheit häufig Nachfragen der Eltern gab.. Diese Erläuterungen wurden unter § 2 Nr. 3 und Nr. 4.2.2 eingefügt.
Die Abgrenzung des Früh-und Spätdienstes und der Zusatzstunde hat in den Einrichtungen zu unterschiedlichen Auslegungen und somit zu differierenden Entgelten geführt. So wurde in den Verträgen häufig eine Betreuung bis 13:00 Uhr nicht als Zusatzstunde zu 25 Euro berechnet, sondern als 2 x ½ Stunde Spätdienst zu 18 Euro. Dieses wurde unter § 2 Nr. 5 so aufgelöst, dass eine längere Betreuungszeit egal ob Früh- oder Spätdienst oder Zusatzstunde halbstündig zu einem Einheitspreis angeboten wird.
Des Weiteren wurden unter § 3 die Regelungen zu den Erlass- und Übernahmemöglichkeiten angepasst.
Entgelterhöhung
Um die vom Rat beschlossene Eigenbeteiligung der Eltern an den Betriebskosten in Höhe von 25 % zu realisieren, müssen die Entgelte angepasst werden. Hauptgrund für die notwendige Anpassung ist der Tarifabschluss und die Überleitung in den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.11.2009, der sich im Jahr 2010 erstmals umfassend bei den Personalkosten ausgewirkt hat.
Grundlage ist die Kostenkalkulation bis zum 31.12.2010.
Zusammenstellung der verschiedenen Kalkulationskosten
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Betreuungseinheiten |
| 1.123 |
Personalkosten (Overhead) |
| 619.935 |
Personalkosten (Verwaltung) |
| 138.293 |
Personalkosten (KiTa) |
| 3.912.798 |
Personalnebenkosten |
| 26.154 |
Pers.-Kostenanteil Früh-, Spätdienst |
| -190.566 |
Gebäudekosten / Inventar |
| 460.960 |
Bewirtschaftungskosten |
| 337.775 |
Unterh. Außenanlagen |
| 101.740 |
Zinsen für Zuschüsse |
| -52.627 |
Sonstige Kosten |
| 36.006 |
Gesamt |
| 5.390.468 |
Kosten je Einheit bei 100% Auslastung | 399,97 | |
Kosten je Einheit bei 95% |
| 421,02 |
Elternanteil bei 95 % |
| 105,26 |
Elternanteil Kosten je Stunde |
| 26,31 |
Anmerkung:
Die Ganztagsbetreuung ist von je her als doppelte Halbtagsbetreuung (4 Stunden) berechnet worden. Faktisch beträgt die Ganztagsbetreuung jedoch 8,5 Stunden (08:00 16:30). Es ist beabsichtigt, dieses zum 01.08.2011 zu korrigieren. Auf dieser Grundlage ist bei der Festlegung der Entgelte für die Ganztagsbetreuung die Systematik entsprechend des Ratsbeschlusses vom 07.07.05 (BV/0097/05) beibehalten worden. Danach wurden im Rahmen der Initiative Familienfreundliches Celle die Beiträge für die Ganztagsplätze durch die Herausnahme der Fixkosten bei den Nachmittagsplätzen um 10% abgesenkt, damit durch die Preisgestaltung voll berufstätige Familien entlastet werden.
Danach ergeben sich für die Betreuung folgende Entgelte:
Elternanteil | bisher | neu | Bastel- material | Gesamt gerundet |
Halbtagsplatz | 99,00 | 105,26 | 5,10 | 110,00 |
3/4 Gruppe [bisher halbtags + 2 Zusatzstunden] | 138,50 | 157,88 | 5,10 | 162,00 |
Ganztagsplatz | 178,00 | 201,30 | 5,10 | 206,00 |
Integrationsgruppe (5 Stunden) | 124,00 | 131,57 | 5,10 | 136,00 |
Zusätzliche Dienste je Std. | 25,00 | 26,00 |
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Krippe (halbtags) | 106,00 | 113,15 | 5,10 | 118,00 |
Krippe (3/4) [bisher halbtags + 2 Zusatzstunden] | 159,50 | 169,72 | 5,10 | 175,00 |
Krippe (ganztags) | 209,00 | 226,30 | 5,10 | 231,00 |
Hort | 58,00 | 62,00 | wird nicht erhoben | |
Hort in den Ferien | 28,00 | 29,00 | ||
Hort freitags | 15,00 | 16,00 | ||
Betreuung bis 19:00 Uhr | 50,00 | 52,00 |
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Früh- / Spätdienst je 1/2 Stunde | 9,00 | 13,00 |
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Bringe- und Abholzeit | 9,00 | 13,00 |
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Elternanteil Mittagessen | 49,00 Euro Pauschale | 49,00 Euro Pauschale |
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Spiel- und Bastelmaterial | 5,10 | 5,10 |
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Die Änderungen sind in die als Anlage beigefügte neue Entgeltordnung eingearbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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