Beschlussvorlage - BV/0211/11
Grunddaten
- Betreff:
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Personalausstattung Kindertagesstätten freier TrägerAntrag Nr. 17/2011 der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.05.2011
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Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 16.12.2010 hat der Rat der Stadt Celle die stufenweise Einrichtung von 14,44 zusätzlichen Stellen zur Qualitätssicherung der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen beschlossen (BV 0395/10-1). Vorausgegangen war eine umfassende Analyse der Arbeit in den Kindertagesstätten und eine Personalbedarfsbemessung.
Mit o.a. Antrag beantragt die CDU-Fraktion, die schrittweise Regelung auf die Kindertagesstätten der freien Träger zu übertragen und die personelle Ausstattung im Einvernehmen mit den Einrichtungen nach den gleichen Kriterien zu bewerten.
Stellungnahme:
Es ist schon immer gängige Praxis in der Stadt in der Kita-Landschaft keine Zweiklassengesellschaft aufkommen zu lassen und Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Insofern wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.11.2010 mündlich erläutert, auch den freien Trägern zusätzliches Personal zu finanzieren. Allerdings kann eine zusätzliche Personalausstattung nicht pauschal gewährt werden. Vielmehr ist - wie in den städtischen Kindertageseinrichtungen in dieser Weise geschehen - bei der Personalbemessung die zusätzliche Arbeit im Rahmen der Qualitätssicherung einzeln zu bewerten.
In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG am 29.03.2011 wurden die freien Träger umfassend informiert. Der Kriterienkatalog, nach dem die Stadt die Personalbemessung vorgenommen hat, steht den freien Trägern als Arbeitshilfe zur Verfügung. Zudem wurde hinsichtlich der berücksichtigten Aufgabenschwerpunkte in den städt. Kitas auf die Veröffentlichung der Ratsvorlage auf der Internetseite zum Ratsinformationssystem verwiesen.
Wie bisher bereits üblich, werden diese Kriterien der Personalbemessung in gleicher Weise auch bei Anträgen der freien Träger zugrunde gelegt.
