Beschlussvorlage - BV/0113/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 24 Ace der Stadt Celle "Altes Dorf / Nordwest"- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.05.2011
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zu den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 24 Ace der Stadt Celle vom 20.05.2010 sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
◦ Der Stellungnahme des Zweckverbands Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 17.06.2010 wird entsprochen.
◦ Der Stellungnahme des privaten Einwenders A mit Schreiben vom 17.11.2010 wird entsprochen.
Der Bebauungsplan des Bebauungsplanes Nr. 24 Ace der Stadt Celle „Altes Dorf / Nordwest“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Bisherige Behandlung:
03.06.2010Planungs- und Bauausschuss
08.06.2010Verwaltungsausschuss
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:3.200 m
Größe des Plangebietes:43.769 m² (4,38 ha)
geplante Nutzungen:Wohnen
Ziel des Bebauungsplanes ist es, in einem bislang für eine Bebauung nicht zugänglichen Bereich innerhalb des Ortskerns Altencelles eine Nachverdichtung mit Wohnhäusern zu ermöglichen. Gleichzeitig soll im südlichen Planbereich der Dorfgebietscharakter mit seinen ortsbildtypischen Nutzungsstrukturen gewahrt bleiben.
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes liegt nordwestlich des alten Dorfkerns von Altencelle und umfasst ca. 4,38 ha. Geprägt wird es durch offene Wohnbebauung entlang der Straßen sowie durch landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Süden. Charakteristisch für das Plangebiet sind tiefe Grundstücke mit Nutzgärten und Weideflächen hinter der straßenseitigen Bebauungsreihe.
Vorgesehen ist eine Bebaubarkeit der rückwärtigen Freiflächen mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Die umliegende Bebauung wird im Bestand gesichert. Für den nördlichen Teil wird ein Allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise, für den südlichen Bereich zum Ortskern hin ein Dorfgebiet mit verdichteter Bauweise festgesetzt.
Die Erschließung der entstehenden Hinterlieger ist privat über Baulasten und Grunddienstbarkeiten zu regeln, das heißt über einzelne Zufahrten auf den straßenseitigen Grundstücken oder über sogenannte „Pfeifenstiele“.
Für die im inneren Bereich vorhandenen Anlagen zum Zwecke der Pferdehaltung wird eine sogenannte „Fremdkörperfestsetzung“ getroffen, die bauliche Veränderungen und Erneuerungen dieser Anlagen ausnahmsweise zulässig macht.
Zur Minimierung und zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft werden der Erhalt vorhandener Großbäume, das Anpflanzen von Laubbäumen sowie versickerungsfähige Oberflächenmaterialien festgesetzt. Hinzu kommt eine externe Kompensationsfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 Ace „Altes Dorf / Nordwest“ befindet sich im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet „Mittelaller“. Eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Wasserbehörde für diesen Bebauungsplan liegt vor. Entsprechend enthält der Bebauungsplan Festsetzungen und Regelungen zur Herstellung von Hochwassersicherheit bzw. Hochwasserfreiheit, wie z. B. Aufschüttungen in Teilbereichen und Mindesthöhen des Erdgeschoss-Fertigfußbodens.
Durch den Erlass einer örtlichen Bauvorschrift gemeinsam mit diesem Bebauungsplan werden im Geltungsbereich gestalterische Mindeststandards an Dachgestaltungen und Einfriedungen gesetzt.
Gegenüber dem gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegenen Entwurf des Bebauungsplanes vom 20.05.2010 wurden ein Hinweis zu Kultur- und Sachgütern, ein Hinweis zum Umgang mit Bodenmaterial sowie zwei weitere zu schützende Großbäume in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bisheriges Verfahren
In einer informellen Anhörung der Anwohner am 15.01.2009 wurden die beabsichtigten Planungen vorgestellt und Anregungen und Bedenken der Beteiligten aufgenommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 01.06.2009 bis zum 15.06.2009, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.06.2009 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 19.06.2009. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 17.06.2010 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 23.07.2010.
Der Ortsrat Altencelle hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 dem Entwurf des Bebauungsplanes und seiner Begründung zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand 20.05.2010) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 08.11.2010 bis zum 10.12.2010.
Die bei der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen relevanten Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die Stellungnahmen liegen zudem als Kopie in Anlage bei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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464,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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668,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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504,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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474 kB
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5
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(wie Dokument)
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263,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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414,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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378,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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85,1 kB
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