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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0128/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

r das Gebiet „77er Straße Postgelände“ (s. Umgrenzung im Übersichtsplan) wird die Aufstellung eines Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Es wird keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Blumlage

Größe des Plangebietes:ca. 2,3 ha

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet

 

Das Gelände in der 77er Straße wird nur noch zu einem Teil von der Deutschen Post AG genutzt. Ein erheblicher Teil der Gebäude unterliegt keiner Nutzung und steht leer. Durch die Ausweisung des Geländes im Bebauungsplan Nr. 64 „77er Straße/Süd“ als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ ist eine gewerbliche Nutzung nicht möglich. Mit der Änderung der Bebauungspläne Nr. 64 „77er Straße/Süd“ und Nr. 95 „Burgstraße/Nord“ soll eine gewerbliche Nutzung der leer stehenden Gebäude ermöglicht werden. Die bestehenden Gebäude sollen umgenutzt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplanes soll der erste Schritt zur Realisierung eingeleitet werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da bei einer Gesamtgröße des Plangebietes von etwa 23.200 m² weniger als die zulässige Grundfläche von 20.000 m² nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ausgewiesen wird.

 

Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat Blumlage-Altstadt wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.

 

 

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Anlagen

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