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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0140/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Im Kieferngrund und der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg vom  08.12.2010 wird teilweise entsprochen;

-          der Stellungnahme des Landkreis Celle vom 24.11.2010 wird teilweise entsprochen;

-          den Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 26.11.2010 und vom 16.09.2008 wird teilweise entsprochen;

-          den Stellungnahmen des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr/ Verden vom 29.11.2010 und vom 26.09.2008 wird teilweise entsprochen;

-          der Stellungnahme der Staatlichen Gewerbeaufsicht/ Celle vom 30.11.2010 wird entsprochen;

-          der Stellungnahme von RA Heinemann für die Herren Lehmann vom 12.11.2010 wird nicht entsprochen;

-          der Stellungnahme von RA Schünemann für die Cellesche Zeitung vom 12.11.2010 wird nicht entsprochen;

-          die Bürgerstellungnahme vom 20.10.10 wird zur Kenntnis genommen ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

 

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Bisherige Behandlung:

Planungs- und Bauausschuss23.09.2010

Verwaltungsausschuss 28.09.2010

Ortsrat Klein Hehlen24.03.2011

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Klein Hehlen

Größe des Plangebietes:ca. 21 ha

jetzige Darstellung:Flächen für die Landwirtschaft, Wald und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz

geplante Darstellung:Wohnbaufläche; Wald

 

Die im Verlauf der letzten Jahre angeschobenen Baugebiete sind gut angenommen worden. Daher stehen hier nur noch wenige Baugrundstücke zur Verfügung. Die Nachfrage nach hochwertigen Baugrundstücken besteht allerdings nach wie vor. Die Stadt Celle ist bestrebt, der großen Nachfrage nach kommunalem Bauland durch die Bereitstellung entsprechender Flächen Rechnung zu tragen. Die bislang im oben genannten Änderungsbereich nördlich der Waldfläche an der Winsener Straße (L 180) als landwirtschaftlichen Flächen bzw. Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellten Flächen sollen daher zukünftig als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen.

 

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung ist für diesen Bereich der Flächennutzungsplan der Stadt Celle zu ändern. Die zunächst in einem Bebauungsplan vorgesehene Überplanung des Bereiches wurde inzwischen zur Verwirklichung in zwei Teilabschnitten vorgesehen. Für den westlichen Teilbereich der Fläche wird deshalb ein Bebauungsplan im Parallelverfahren aufgestellt. Die Grundkonzeption der Planung wird insoweit beibehalten, als der östliche Bereich bedarfsorientiert und in Abstimmung mit den Erfordernissen der Ortumgehung zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden soll. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde für die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle in der Zeit vom 05. September bis zum 16. September 2008 durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlich-keitsbeteiligung 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 08. bis 23. September 2008 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.10.2010 bis zum 12.11.2010. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 03.11.2010 (Datum des Absendens der Unterlagen) bis zum 06.12.2010 durchgeführt. Die Beteiligungen zum entsprechenden Bebauungsplan erfolgten jeweils parallel.

 

In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird teilweise Bezug auf Anlagen zum Bebauungsplanverfahren BPlan Nr. 143 „Am Kieferngrund“ genommen. Soweit diese Anlagen nicht bereits dieser Vorlage beigefügt wurden, wird darum gebeten, sich mit den entsprechenden Dokumenten des Parallelverfahrens zu informieren.

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, können der beigefügten Abwägungstabelle entnommen werden. Aus der Tabelle ergeben sich neben der Bewertung und das Ergebnis mit dem die Stellungnahmen geprüft wurden.

 

 

 

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Anlagen

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