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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0143/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Heinhof“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes vom 23.06.2010 wird zur Kenntnis genommen;

-          die Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft vom 09.06.2010 wird zur Kenntnis genommen;

-          der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 15.06.2010 wird entsprochen;

 

 

Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Heinhof“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

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Bisherige Behandlung:

25.06.2009Ortsrat Groß Hehlen

29.04.2010Planungs- und Bauausschuss

04.05.2010Verwaltungsausschuss

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Groß Hehlen

Entfernung zur Innenstadt:ca. 2,8 km

Größe des Plangebietes:ca. 2,52 ha

 

geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung

von Biogas

 

Am Standort Heinhof soll die bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Geplant ist eine Leistungssteigerung der Biogasanlage von derzeit 500 kW elektrisch auf ein Energie-Äquivalent von 1.100 kW.

 

Mit einer elektrischen Leistung derzeit maximal 500 kW handelt es sich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB um eine privilegierte Nutzung im Außenbereich. Neben elektrischer Energie produziert das integrierte Blockheizkraftwerk auch Wärme, die einerseits zur Eigenversorgung der Anlage dient, andererseits über eine Nahwärmeleitung an einen westlich gelegenen Gartenbaubetrieb abgegeben wird. Der Betrieb nutzt diese Wärme zur Grundversorgung der Gewächshausbeheizung. Es ist vorgesehen, diese Anlage auszubauen.

 

Als rechtliche Grundlage für die geplante Leistungssteigerung der Biogasanlage ist es erforderlich, über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine entsprechende Sondergebietsausweisung vorzunehmen. Hierfür ist zuvor eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Denn im Flächennutzungsplan der Stadt Celle werden derzeit wesentliche Teile des Planbereiches als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Hieraus kann kein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ entwickelt werden.

 

Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellungsbeschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind vom Verwaltungsausschuss am 16.06.2009 gefasst worden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.11. bis 07.12.2009 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.11. (Datum des Absendens der Stellungnahmeauffor­derungen) bis 21.09.2009.

 

Der Ortsrat Groß Hehlen ist in seiner Sitzung vom 25.06.2009 gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO zu diesem Bauleitplanverfahren angehört worden.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 78. Änderung (Stand: 22.03.2010) nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.06. bis zum 05.07.2010. Parallel dazu wurde die formelle Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 25.05.2010 (Datum des Absendens der Unterlagen) bis zum 25.06.2010 durchgeführt. Von den eingegangenen Stellungnahmen. Äerten einige Stellen weder Bedenken noch Anregungen oder sie gaben ausschließlich Hinweise, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant sind. Soweit die Stellungnahmen relevante Äerungen oder Hinweise enthielten, sind diese ebenfalls in der anliegenden Tabelle aufgeführt.

 

 

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Anlagen

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