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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0144/11-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

A: Ergänzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“

Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“ um den östlichen Teilbereich der Winsener Straße sowie die Änderungen in der Begründung und im Grünordnungsplan werden beschlossen.

 

B: Förderung der oberflächennahen Geothermie im Bebauungsplan 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“

Die Verwaltung wird mit der Sicherung oberflächennaher Geothermienutzung im Baugebiet „Am Kieferngrund I. Teil“ beauftragt. Diese soll durch die Entwicklung eines Finanzierungsmodells (Fondsmodell) bewerkstelligt und privatrechtlich vereinbart werden.

 

 

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Bisherige Behandlung:

24.03.2011Ortsrat Klein Hehlen

30.03.2011Planungs- und Bauausschuss

09.05.2007Planungs- und Bauausschuss

29.05.2007Verwaltungsausschuss

31.05.2007Rat

 

 

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ergänzt die BV/0144/11 um die im Folgenden aufgeführten zwei Punkte, die sich aus der Beratung im Planungs- und Bauausschuss am 30.03.2011 ergeben haben. Die Begründung wird in diesen Punkten angepasst.

 

A: Ergänzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“

 

Der Planungs- und Bauausschuss regt eine Erweiterung des Geltungsbereiches an. Diese Erweiterung umfasst den zur Erschließung des Gebietes notwendigen östlichen Teilbereich der Winsener Straße. Hierdurch wird die straßenrechtliche Anschlussplanung an die L180 erleichtert.

 

Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches wird die ursprüngliche Fläche der Anbindung an die L180 als Straßenverkehrsfläche dargestellt, sie enthält keine materiellen Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dieses bedingt auch die Anpassung der Begründung und des Grünordnungsplans, indem die Flächenwerte im Text an die geänderten Größen angepasst werden. Die Nutzung der Fläche wird nicht geändert, somit ist kein erhöhter Ausgleichsbedarf für Eingriffe in Natur und Landschaft vorhanden. Zur Veranschaulichung werden die Flächenbilanzen der Begründung und des Grünordnungsplans angefügt.

 

 

B: Förderung der oberflächennahen Geothermie im Bebauungsplan 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“

 

Der Ortsrat Klein Hehlen hat im Rahmen der Anhörung eine Förderung angeregt.

Im geplanten Baugebiet sollen erneuerbare Energien über die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes hinaus genutzt werden. Hierzu hat die Verwaltung ein Diskussionspapier für die Beratung vorgelegt (siehe Anlage).

 

Bindende Festsetzungen für dezentrale Anlagen im Rahmen des Bebauungsplans sind nicht zu begründen. Zentrale Anlagen könnten mit einem Anschluss- und Benutzungszwang belegt werden. Diese als Ortssatzung zu erlassende Maßnahme wird die Vermarktung der Grundstücke verzögern und vermutlich auch erschweren. Daher begrüßt der Planungs- und Bauausschuss nach intensiver Diskussion die Versorgung mit dezentraler Geothermie und empfiehlt eine privatrechtliche Regelung innerhalb der Grundstücksverträge. Als Finanzierungsmodell kommt eine Fondslösung in Frage, nach der über den Grundstückspreis Anreize geschaffen werden bei der Realisierung oberflächennaher Geothermie (Bonuslösung).

 

 

Mit dieser Vorlage werden die Beschlüsse der BV/0144/11 um die nachfolgenden Vorschläge ergänzt.

 

 

 

 

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Anlagen

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